Änderungen bei Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

Durch eine Änderung der Urlaubs- und Mutterschutzverordnung ist ab 1. September 2021 für Beamtinnen und Beamte während der Elternzeit eine Erhöhung der Teilzeitbeschäftigung von 32 statt bislang 30 Stunden in der Woche möglich, unabhängig vom Geburtszeitpunkt des Kindes, für das Elternzeit genommen wird.