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Der monatliche Bericht aus dem Hauptpersonalrat

LfF Dienststelle Weiden eröffnet // Mündliche Prüfungen der 3. Qualifikationsebene // Vorläufiges Ergebnis der Qualifikationsprüfung 2022 2. QE Steuer // Änderung der Leitlinien Personalentwicklung beim LfF // Studienförderung IT // Einführung RMS – Veranlagung für Körperschaften // 5. Sitzung der Lenkungsgruppe Grundsteuerreform // Umsetzung des 5-Punkte-Maßnahmenplans zur Senkung des Energieverbrauchs // Fehlzeitenbericht 2021 // ARGE HPR wählt David Dietz zum Geschäftsführer

LfF Dienststelle Weiden eröffnet

Am Freitag, 30.09.2022 wurde die Dienststelle Weiden in einem Festakt von Finanzminister Füracker feierlich eröffnet. Damit verbunden ist auch der Statuswechsel von einer Bearbeitungsstelle zu einer Dienststelle. Für die neue Dienststelle sind derzeit rund 150 Beschäftigte tätig. Die Gründung der Dienststelle und der Aufbau um 300 Arbeitsplätze sind Teil des letzten Behördenverlagerungskonzepts der Staatsregierung. Als Folge der erforderlichen Umstrukturierungen werden zudem die IT-Aufgaben des LfF an der Dienststelle Regensburg konzentriert.

Mündliche Prüfungen der 3. Qualifikationsebene

Vom 12.09.2022 bis 20.09.2022 fanden in den Dienststellen des Landesamtes für Steuern in München, Nürnberg und Zwiesel die mündlichen Prüfungen der Steuerinspektoranwärter 2019 statt. Die Vertreter des HPR nahmen an über 80 Prüfungen in insgesamt 10 Prüfungsausschüssen teil. Zu Unregelmäßigkeiten kam es nicht. Wir gratulieren allen Anwärtern zur bestandenen Prüfung!

Vorläufiges Ergebnis der Qualifikationsprüfung 2022 2. QE Steuer

An der Qualifikationsprüfung 2022 für den Einstieg in der 2. QE Steuer haben 718 Anwärterinnen und Anwärter teilgenommen. Davon haben 573 Beschäftigte erfolgreich bestanden. Hieraus folgt eine Durchfallquote von 20,19 %. Nach den Klausuren des FTA I und FTA II/1 war mit einer noch höheren Quote nicht erfolgreicher Teilnehmer und Teilnehmerinnen zu rechnen. Daraus wird ersichtlich, dass das Konzept zum Umgang mit leistungsschwachen Steuersekretäranwärtern zumindest in Teilen Erfolg hatte.

Änderung der Leitlinien Personalentwicklung beim LfF

Bisher war in den Leitlinien geregelt, dass bei einer Übertragung eines höheren Amtes im Wege der Ausbildungsqualifizierung eine Probezeit abzuleisten ist. In der neuen Fassung besteht nun die Möglichkeit von der Erprobungszeit abzusehen, soweit sich der Beamte oder die Beamtin auf einem gleichwertigen Dienstposten bereits bewährt hat.

Studienförderung IT

Anders als beim Studium für Verwaltungsinformatik an der HföD in Hof, bei dem die Studierenden speziell für den IT-Bereich in der Verwaltung ausgebildet werden, sollen mit der neuen Studienförderung im IT-Bereich diejenigen Fachkräfte gewonnen werden, die einen Bachelor-Abschluss in der IT an einer Bayerischen (Fach-)Hochschule anstreben. Zwischen den Studierenden und dem Freistaat Bayern wird dabei ein Vertrag geschlossen, der eine pauschale monatliche Förderung in Höhe von 415 Euro beginnend ab dem 4. Semester beinhaltet. Dafür werden die Studierenden einer festen Behörde zugeordnet, in der sie die vorgesehenen Praxisphasen ableisten sowie die Bachelorarbeit und weitere schriftliche Arbeiten anfertigen. Die Studienförderung wird erstmals ab dem Sommersemester 2023 angeboten werden.

Einführung RMS – Veranlagung für Körperschaften

Nach der Pilotierung des RMS in den Veranlagungsstellen für Körperschaften, äußerten sich die beteiligten Dienststellen und Personalräte grundsätzlich positiv zu einer möglichen Einführung. Dem Flächeneinsatz steht damit auch aus Sicht des HPR nichts entgegen. Der genaue Zeitplan zum Rollout ist derzeit noch offen.

5. Sitzung der Lenkungsgruppe Grundsteuerreform

Am Finanzministerium traf sich zum 5. Mal die Lenkungsgruppe Grundsteuer, um sich über den aktuellen Stand des Projekts auszutauschen. Dabei musste festgestellt werden, dass nach 2/3 der Abgabefrist erst 20% der abzugebenden Erklärungen eingegangen waren. Das Landesamt für Steuern sieht deshalb die Notwendigkeit durch eine Intensivierung der Pressearbeit bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Abgabefrist die Abgabequote zu verbessern.
Trotz großer Anstrengung bei der Information der Steuerpflichtigen, strömten allzu viele in die Finanzämter. Der Andrang in den Servicezentren ist enorm hoch. Gleichzeitig ist die Qualität der eingehenden Papiererklärungen allzu oft unbrauchbar, wodurch die Arbeitsbelastung in den Bewertungsstellen zusätzlich unnötigerweise zugenommen hat. Die Vertreter des HPR in der Lenkungsgruppe machten deutlich, wie sich die aktuelle Stimmung in den Bewertungsstellen darstellt. Die Bearbeiter dürfen nicht weiter belastet werden!

Umsetzung des 5-Punkte-Maßnahmenplans zur Senkung des Energieverbrauchs – Auswirkung auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Homeoffice

Grundsätzlich sehen die gesetzlichen Bestimmungen eine Raumtemperatur im Bürobereich von 20 Grad Celsius vor. Diese Mindestbestimmung wurde durch Beschluss der Staatsregierung für den Zeitraum 01.09.2022 – 28.02.2023 auf 19 Grad Celsius reduziert. Sollte diese Reduzierung aus technischen Gründen nicht möglich sein und damit eine Raumtemperatur von mehr als 19 Grad herrschen, gelten die Bestimmungen der Dienstvereinbarungen zur Telearbeit weiter. Wo aber – wie beabsichtigt – die Raumtemperatur in den Büros infolge der möglichen Temperaturabsenkung nicht mehr als diese 19 Grad aufweist, soll den betroffenen Beschäftigten Homeoffice in größtmöglichem Umfang gewährt werden, sofern die technischen und dienstlichen Gründe dies zulassen (“freiwilliges Homeoffice“). Homeoffice kann von den Beschäftigten dabei höchstens im Umfang der Homeofficefähigkeit des jeweiligen Dienstpostens in Anspruch genommen werden. Das “freiwillige Homeoffice“ überlagert dann – wie während der Corona-Pandemie – die bestehenden Dienstvereinbarungen zur Telearbeit (es erfolgt damit dann zum Beispiel keine Anrechnung auf festgelegte Quoten und Kontingente). Eine Absenkung der Raumtemperatur auf unter 19 Grad ist nach den geltenden Arbeitsschutz-Vorschriften unzulässig. Darauf weist das zu dieser Frage ergangene FMS ebenfalls hin.

Fehlzeitenbericht 2021

Die Fehlzeiten der Beschäftigten in der bayerischen Finanzverwaltung sind in etwa auf dem selben Niveau wie in den Vorjahren geblieben. Die Zahl der Kurzzeiterkrankungen ist trotz der Coronapandemie leicht zurückgegangen. Der HPR wird die künftige Entwicklung weiterhin genauestens beobachten.

ARGEHPR wählt David Dietz zum Geschäftsführer

Anfang Oktober traf sich die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte im Finanzministerium, um sich über aktuelle Themen auszutauschen. Themen waren unter anderem das ressortübergreifende Karriereportal und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Zudem musste nach dem Ausscheiden von Florian Köbler ein neuer Geschäftsführer der ARGE gewählt werden. Dabei wurde der stellvertretende HPR-Vorsitzende David Dietz zum neuen Geschäftsführer gewählt.