Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben in der Regel gegenläufige wirtschaftliche Interessen. Das Gewinnstreben von Arbeitgebern kollidiert dabei häufig mit den Einkommens- und Arbeitszeitwünschen sowie den gesundheitlichen Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hier muss ein Ausgleich gefunden werden, wenn der soziale Friede erhalten bleiben soll.
Das ist für uns heute selbstverständlich. Vor mehr als 100 Jahren war das keineswegs so. Die abhängig Beschäftigten litten unter unerträglichen Arbeitsbedingungen. Um ihren Interessen Nachdruck zu verleihen, schlossen sie sich zusammen. Die ersten Gewerkschaften wurden gegründet. Die Unternehmer mussten in der Folge schnell Zugeständnisse machen, weil konzertierte Aktionen bis hin zum Streik die Produktion gefährdeten. Der Macht des Kapitals wurde die Macht der Solidarität entgegengesetzt. Der Weg zum Ausgleich der Interessen war geebnet. Dieser Weg muss ständig neu gesucht und begangen werden. Denn die Spielregeln haben sich bis heute nur unwesentlich verändert. Gewinnmaximierung ist für die Unternehmen im 21. Jahrhundert sicher nicht weniger bedeutsam als vor 100 Jahren. Sind die Arbeitnehmer nicht mehr bereit, solidarisch füreinander einzustehen und sich in Gewerkschaften zu organisieren, geben sie ihr Gewicht auf. Sie müssen darauf vertrauen, dass ihr Arbeitgeber ihnen freiwillig das gibt, was ihnen zusteht und nur das zumutet, was unumgänglich ist. Eine Hoffnung, die trügen kann – auch im öffentlichen Dienst. Sicher, den aktuellen Herausforderungen der Globalisierung kann man nicht mit Rezepten des Klassenkampfes begegnen. Die Rolle der Gewerkschaft hat sich verändert. Die Arbeit ist schwieriger und komplexer geworden. Aber wer nicht bereit ist, sämtliche soziale Errungenschaften der letzten 60 Jahre kampflos aufzugeben, muss neue Wege suchen. Die Gewerkschaft setzt sich dafür ein, dass ein vernünftiger Ausgleich der Interessen auch künftig erfolgt und eine weitere Schieflage vermieden wird.
Ob sie Erfolg hat, liegt auch an Ihnen …
Im öffentlichen Dienst wird der Sinn einer Gewerkschaft oft mit dem Hinweis auf das Streikverbot für Beamte voreilig verneint. Dabei übersieht man, dass das Organisieren eines Arbeitskampfes nur einen geringen Teil der Arbeit einer Gewerkschaft ausmacht. Auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes brauchen eine starke Interessenvertretung, die ihre Rechte gegenüber dem Dienstherrn durchsetzt. Einem einzelnen Beschäftigten wäre es kaum möglich, seine Interessen in Sachen wie beruflichem Fortkommen, Arbeitsplatzgestaltung oder Bezahlung erfolgreich zu vertreten. Wie auch?
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Satzung bfg vom 19.03.2019 | 51.0 KB |
Wir über uns | 1.3 MB |