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Funktion und Leistung – Die Seite 3 im Oktober 2022

Dass das Bundesverfassungsgericht über eine amtsangemessene Mindestalimentation der Beamtinnen und Beamten in Deutschland wacht, begrüße ich sehr, verhindern die Karlsruher Richter damit doch zumindest, dass die Besoldung der Beamtenschaft bei entsprechender Kassen- oder Stimmungslage ins Bodenlose fällt.

Wenn jetzt in der Folge der beiden Karlsruher Entscheidungen vom Mai 2020 die Alimentation insbesondere für Beamtenfamilien in Städten und Gemeinden mit mittlerer und besonders teurer Mietsituation verbessert wird, zeigt das auch, wie die Bezahlung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in solchen Gegenden eigentlich nicht konkurrenzfähig ist. Bei Allianz, BMW oder Siemens bräuchte es eine solche Nachsteuerung nicht …. Dass wir aktuell weder in der 2. noch in der 3. QE alle Ausbildungs- und Studienplätze besetzen konnten und uns auch in der 4. QE seit Längerem schwer tun geeignete Bewerber zu gewinnen, sind nur weitere Belege für die Situation. Ob man bei der Gewinnung von Nachwuchskräften künftig freilich stärker punktet, wenn man den jungen Leuten in Aussicht stellen kann, dass sich ihre Besoldung mit jedem Kind ganz erheblich verbessert?

Ich halte das Ganze auch für eine bedauerliche Entwicklung. Nicht nur, weil es weniger Ergänzungen in dieser Weise bräuchte, wenn die Grundbezüge höher wären, sondern auch und vor allem, weil sich mit solchen Maßnahmen der Schwerpunkt der Beamtenbesoldung ein Stück weiter vom Gedanken der Funktion und der Leistung entfernt. Für die bfg aber war und ist eine funktions- und leistungsgerechte Bezahlung Ziel und Richtschnur der Bezahlung der Beschäftigten in der Finanzverwaltung.

Ich wage die Behauptung: wäre dieses Denken in der Finanzverwaltung nicht so ausgeprägt, es ginge angesichts der Aufgabenzuwächse über Jahre und Jahrzehnte, angesichts der quantitativen und qualitativen Arbeitsverdichtung schon längst nichts mehr um – gleich ob in Steuer, Staatsfinanz oder IT!

Wir sind eine auf Leistung getrimmte Verwaltung! Die Pandemie hat dies wieder eindrücklich bewiesen. Selbst unsere Anwärter waren in den Gesundheitsämtern willkommener als viele andere!

Nun hat es vor wenigen Wochen bei der CSU-Fraktionsklausur auf Kloster Banz eine weitere beamtenpolitisch bedeutsame Ankündigung gegeben: Ministerpräsident Söder hat seinen Widerstand gegen eine von seinem Koalitionspartner schon länger geforderte Besoldungsverbesserung im Bereich der Grund- und Mittelschulen aufgegeben. Schrittweise soll die Besoldung nach A 13 angehoben werden!

Nun liegt es mir fern, die Situation im Lehrerbereich zu bewerten. Aber ich weiß, dass noch in den frühen 70er Jahren die Grundschullehrer wie der gehobene Dienst der Finanzverwaltung in A 9 begonnen haben, dass die Lehrer dann nach A 12 gehoben worden sind und das Eingangsamt A 10 für den Rest zwar im Gesetz stand, aber nie vollzogen wurde.

Und ich weiß auch, dass beispielsweise unsere Steuerbeamten Gesetze zu vollziehen haben, die sich gegenüber der damaligen Zeit um den Faktor x verkompliziert haben. Ich weiß, dass sie es mit x-mal so vielen Steuerzahlern zu tun haben, sich die Zahl der Unternehmen vervielfacht hat und deren Größe genauso. Ich weiß, dass heute, anders als damals, jedes mittelständische Unternehmen internationale Beziehungen pflegt und auch das Vermögen von Privatleuten keine Grenzen mehr kennt. All das hat zu einer Internationalisierung des Steuerrechts und des Steuerrechtsvollzugs geführt. Und nicht von ungefähr sitzt dann auf der Gegenseite regelmäßig eine Armada von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die ein Vielfaches dessen verdienen, was der kleine Finanzbeamte erhält.

Deshalb muss klar sein: spätestens, wenn die Lehrerbesoldung – und dies ja ohne Funktionsänderung! – angehoben wird, müssen in der Finanzverwaltung endlich die vorhandenen Dienstposten auch mit den entsprechenden Beförderungsstellen hinterlegt werden! Es ist nicht mehr als recht und billig, wenn die Kolleginnen und Kollegen dann endlich auch so bezahlt werden, wie es der Wertigkeit ihrer Funktionen entspricht!

Dabei geht es zum Beispiel in den Finanzämtern „lediglich“ um einige hundert Hebungen nach A 12 und A 13, es geht um 3.500 Hebungen nach A 9 mit Zulage und etwa 2.000 nach A 9. Das sind sprichwörtlich „Peanuts“ verglichen mit dem, was 25.000 Stellenhebungen nach A 13 im Lehrerbereich kosten!

Angesichts dieser Entwicklung im Schulbereich müssen auch die Führungsebenen neu justiert werden – und zwar ausnahmslos über A 13! Und die IT!

Zum Schluss ein Dank an Staatsminister Albert Füracker, der sich jetzt doch bereit erklärt hat die Wegstreckenentschädigung anzuheben. Auch das dient der Leistungsfähigkeit unserer Verwaltung. Unsere Leute wollen prüfen und nicht stundenlang im Bus zur Firma fahren.