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Wie wähle ich?

Am 23. Juni 2026 werden die Personalvertretungen im öffentlichen Dienst Bayerns neu gewählt. Auch die circa 33.000 Beschäftigten der bayerischen Finanzverwaltung sind aufgerufen, ihre Personalräte auf örtlicher Ebene und die Stufenvertretungen zu wählen. Die Personalratswahlen finden alle fünf Jahre statt. Analog des Aufbaus der Verwaltung ist für jede Verwaltungsebene eine Personalvertretung mit der dazugehörigen Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen:

  • an der eigenen Dienststelle der örtliche Personalrat mit der örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • beim Landesamt für Finanzen der Gesamtpersonalrat mit der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung
  • beim Landesamt für Steuern die Bezirkspersonalräte in München und Nürnberg mit den Bezirksjugend- und Auszubildendenvertretungen
  • beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen der Hauptpersonalrat mit der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Regeln für die Wahl zusammengestellt.

Ihre Stimmenzahl richtet sich nach der Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter für die Gruppe der Beamten. Im Hauptpersonalrat am Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat entfallen 14 Sitze auf die Beamtengruppe. Sie haben also 14 Stimmen zu vergeben.

Listenwahl

Sie haben die Möglichkeit, die Liste anzukreuzen. Dann kommen Ihre Stimmen den von Nummer 1 bis 14 aufgeführten Personen zugute.

Daneben können Sie Kandidatinnen und Kandidaten aus der angekreuzten Liste bis zu drei Stimmen geben, indem Sie deren Namen ankreuzen oder mit der entsprechenden Stimmenzahl versehen. Verbleibende, nicht persönlich vergebene Stimmen werden auf die Liste verteilt.

Das Ankreuzen der Liste führt in keinem Fall zum Überschreiten der Höchststimmenzahl. Ungültig wird Ihre Abstimmung, wenn Sie Personen aus verschiedenen Listen wählen, denn das Panaschieren ist bei den Personalratswahlen nicht erlaubt.

Der gute Tipp:

Die Gesamtzahl der Sitze, die eine Liste erhält, richtet sich danach, wie viele Stimmen diese Liste insgesamt erreicht hat. Hat die Liste weniger Stimmen, stehen ihr auch weniger Sitze zur Verfügung. Die Chancen für Ihre Kandidatin, bzw. Ihren Kandidaten, gewählt zu werden, sinken dadurch.

Deshalb: Kreuzen Sie zuerst in der Kopfzeile die Liste 1 mit dem Kennwort „Bayerische Finanzgewerkschaft (bfg) – Vermessung – Beamtenbund“ an und wählen Sie dann Ihre Favoritinnen und Favoriten aus der Liste aus. So sichern Sie ihnen die optimale Unterstützung.

Ihre Stimmenzahl richtet sich nach der Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter. Auf die Arbeitnehmergruppe im Hauptpersonalrat entfallen drei Sitze. Sie haben also 3 Stimmen zu vergeben.

Listenwahl

Sie haben die Möglichkeit, die Liste anzukreuzen. Dann kommen Ihre Stimmen den von Nummer 1 bis 3 aufgeführten Personen zugute.

Daneben können Sie Kandidatinnen und Kandidaten aus der angekreuzten Liste bis zu drei Stimmen geben, indem Sie deren Namen ankreuzen oder eine Person mit bis zu drei Stimmen versehen. Das Ankreuzen der Liste führt in keinem Fall zum Überschreiten der Höchststimmenzahl. Ungültig wird Ihre Abstimmung, wenn Sie Personen aus verschiedenen Listen wählen, denn das Panaschieren ist bei den Personalratswahlen nicht erlaubt.

Der gute Tipp:

Die Gesamtzahl der Sitze, die eine Liste erhält, richtet sich danach, wie viele Stimmen diese Liste insgesamt erreicht hat. Hat die Liste weniger Stimmen, stehen ihr weniger Plätze zur Verfügung. Die Chancen für Ihre Kandidatin bzw. Ihren Kandidaten gewählt zu werden, sinken dadurch.

Verschenk keine Stimmen!

Du hast insgesamt 7 Stimmen zu vergeben.

Du kannst bei der HJAV-Wahl jedem Kandidaten/jeder Kandidatin nur eine Stimme geben. Eine Stimmenhäufelung ist anders als bei den HPR- und BPR Wahlen nicht möglich!

Ihre Stimmenzahl richtet sich nach der Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter für die Gruppe der Beamten. Im Bezirkspersonalrat beim Landesamt für Steuern Nürnberg entfallen 13 Sitze auf die Beamtengruppe. Sie haben also 13 Stimmen zu vergeben.

Listenwahl

Sie haben die Möglichkeit, die Liste anzukreuzen. Dann kommen Ihre Stimmen den von Nummer 1 bis 13 aufgeführten Personen zugute.

Daneben können Sie Kandidatinnen und Kandidaten aus der angekreuzten Liste bis zu drei Stimmen geben, indem Sie deren Namen ankreuzen oder mit der entsprechenden Stimmenzahl versehen. Verbleibende, nicht persönlich vergebene Stimmen werden auf die Liste verteilt.

Das Ankreuzen der Liste führt in keinem Fall zum Überschreiten der Höchststimmenzahl. Ungültig wird Ihre Abstimmung, wenn Sie Personen aus verschiedenen Listen wählen, denn das Panaschieren ist bei den Personalratswahlen nicht erlaubt.

Der gute Tipp:

Die Gesamtzahl der Sitze, die eine Liste erhält, richtet sich danach, wie viele Stimmen diese Liste insgesamt erreicht hat. Hat die Liste weniger Stimmen, stehen ihr auch weniger Sitze zur Verfügung. Die Chancen für Ihre Kandidatin, bzw. Ihren Kandidaten, gewählt zu werden, sinken dadurch.

Deshalb: Kreuzen Sie zuerst in der Kopfzeile die Liste 1 mit dem Kennwort „bfg Bayerische Finanzgewerkschaft“ an und wählen Sie dann Ihre Favoritinnen und Favoriten aus der Liste aus. So sichern Sie ihnen die optimale Unterstützung.

Ihre Stimmenzahl richtet sich nach der Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter. Für die Arbeitnehmergruppe im Bezirkspersonalrat sind 2 Sitze zu vergeben. Sie haben also 2 Stimmen.

Listenwahl

Sie haben die Möglichkeit, die Liste anzukreuzen. Dann kommen Ihre Stimmen den von Nummer 1 bis 2 aufgeführten Personen zugute.

Daneben können Sie die 2 Stimmen Kandidatinnen und Kandidaten geben, indem Sie deren Namen ankreuzen oder eine Person mit der Stimmenzahl „2“ versehen. Das Ankreuzen der Liste führt in keinem Fall zum Überschreiten der Höchststimmenzahl. Ungültig wird Ihre Abstimmung, wenn Sie Personen aus verschiedenen Listen wählen, denn das Panaschieren ist bei den Personalratswahlen nicht erlaubt.

Der gute Tipp:

Die Gesamtzahl der Sitze, die eine Liste erhält, richtet sich danach, wie viele Stimmen diese Liste insgesamt erreicht hat. Hat die Liste weniger Stimmen, stehen ihr weniger Plätze zur Verfügung. Die Chancen für Ihre Kandidatin, bzw. Ihren Kandidaten, gewählt zu werden, sinken dadurch.

Deshalb: Kreuzen Sie zuerst in der Kopfzeile die Liste 1 mit dem Kennwort „Arbeitnehmervertretung in der Bayerischen Finanzverwaltung – bfg“ an und wählen Sie dann Ihre Favoritinnen und Favoriten aus der Liste aus. So sichern Sie Ihren Kandidaten die optimale Unterstützung.

Verschenk keine Stimmen!

Du hast insgesamt 7 Stimmen zu vergeben.

Du kannst bei der BJAV-Wahl jedem Kandidaten/jeder Kandidatin nur eine Stimme geben. Eine Stimmenhäufelung ist anders als bei den HPR- und BPR Wahlen nicht möglich!

Ihre Stimmenzahl richtet sich nach der Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter für die Gruppe der Beamten. Im Bezirkspersonalrat beim Landesamt für Steuern München entfallen 15 Sitze auf die Beamtengruppe. Sie haben also 15 Stimmen zu vergeben.

Listenwahl

Sie haben die Möglichkeit, die Liste anzukreuzen. Dann kommen Ihre Stimmen den von Nummer 1 bis 15 aufgeführten Personen zugute.

Daneben können Sie Kandidatinnen und Kandidaten aus der angekreuzten Liste bis zu drei Stimmen geben, indem Sie deren Namen ankreuzen oder mit der entsprechenden Stimmenzahl versehen. Verbleibende, nicht persönlich vergebene Stimmen werden auf die Liste verteilt.

Das Ankreuzen der Liste führt in keinem Fall zum Überschreiten der Höchststimmenzahl. Ungültig wird Ihre Abstimmung, wenn Sie Personen aus verschiedenen Listen wählen, denn Panaschieren ist bei den Personalratswahlen nicht erlaubt.

Der gute Tipp:

Die Gesamtzahl der Sitze, die eine Liste erhält, richtet sich danach, wie viele Stimmen diese Liste insgesamt erreicht hat. Hat die Liste weniger Stimmen, stehen ihr auch weniger Sitze zur Verfügung. Die Chancen für Ihre Kandidatin, bzw. Ihren Kandidaten, gewählt zu werden, sinken dadurch.

Deshalb: Kreuzen Sie zuerst in der Kopfzeile die Liste 1 mit dem Kennwort „bfg Bayerische Finanzgewerkschaft“ an und wählen Sie dann Ihre Favoritinnen und Favoriten aus der Liste aus. So sichern Sie ihnen die optimale Unterstützung.

Ihre Stimmenzahl richtet sich nach der Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter. Für die Arbeitnehmergruppe im Bezirkspersonalrat sind 2 Sitze zu vergeben. Sie haben also 2 Stimmen.

Listenwahl

Sie haben die Möglichkeit, die Liste anzukreuzen. Dann kommen Ihre Stimmen den von Nummer 1 bis 2 aufgeführten Personen zugute.

Daneben können Sie die 2 Stimmen Kandidatinnen und Kandidaten geben, indem Sie deren Namen ankreuzen oder eine Person mit der Stimmenzahl „2“ versehen. Das Ankreuzen der Liste führt in keinem Fall zum Überschreiten der Höchststimmenzahl. Ungültig wird Ihre Abstimmung, wenn Sie Personen aus verschiedenen Listen wählen, denn das Panaschieren ist bei den Personalratswahlen nicht erlaubt.

Der gute Tipp:

Die Gesamtzahl der Sitze, die eine Liste erhält, richtet sich danach, wie viele Stimmen diese Liste insgesamt erreicht hat. Hat die Liste weniger Stimmen, stehen ihr weniger Plätze zur Verfügung. Die Chancen für Ihre Kandidatin, bzw. Ihren Kandidaten, gewählt zu werden, sinken dadurch.

Deshalb: Kreuzen Sie zuerst in der Kopfzeile die Liste 1 mit dem Kennwort „Arbeitnehmervertretung in der Bayerischen Finanzverwaltung – bfg“ an und wählen Sie dann Ihre Favoritinnen und Favoriten aus der Liste aus. So sichern Sie Ihren Kandidaten die optimale Unterstützung.

Verschenk keine Stimmen!

Du hast insgesamt 7 Stimmen zu vergeben.

Du kannst bei der BJAV-Wahl jedem Kandidaten/jeder Kandidatin nur eine Stimme geben. Eine Stimmenhäufelung ist anders als bei den HPR- und BPR Wahlen nicht möglich!

Keine Stimme verschenken!

Aufgrund der Zusammensetzung und der Größe des Landesamtes für Finanzen wird der Gesamtpersonalrat aus 9 Beamtenvertretern und 2 Arbeitnehmervertreter bestehen. Beamte können folglich 9 Stimmen vergeben.

Verschenken Sie keine davon!

Personenwahl

Für den Gesamtpersonalrat am Landesamt für Finanzen gibt es nur einen Wahlvorschlag! Somit findet eine Personenwahl statt. Sie können ihren Wunschkandidaten daher anders als bei der Wahl des Hauptpersonalrats jeweils nur eine Stimme geben! Das Kumulieren (Stimmen häufeln) ist nicht möglich! Maximal können 9 Stimmen vergeben werden!

Warum stellen sich Kandidatinnen und Kandidaten aller Dienststellen auf dem Wahlvorschlag der bfg zur Wahl?

Es hat sich gezeigt, dass ein Großteil der wichtigen Entscheidungen im LfF in der Zentrale in Würzburg getroffen werden. Ansprechpartner der Zentralabteilung ist der Gesamtpersonalrat. Ihm kommt eine besondere Bedeutung zu. Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass der Gesamtpersonalrat für alle Beschäftigten aller Dienststellen und Bearbeitungsstellen zuständig ist, wollen wir uns mit einem Wahlvorschlag, auf dem mehrere Kandidatinnen und Kandidaten jeder Dienststelle vertreten sind, zur Wahl stellen.

Keine Stimme verschenken!

Aufgrund der Zusammensetzung und der Größe des Landesamtes für Finanzen wird der Gesamtpersonalrat aus 9 Beamtenvertretern und 2 Arbeitnehmervertreter bestehen. Tarifbeschäftigte können folglich 2 Stimmen vergeben.

Verschenken Sie keine davon!

Personenwahl

Für den Gesamtpersonalrat am Landesamt für Finanzen gibt es nur einen Wahlvorschlag! Somit findet eine Personenwahl statt. Sie können ihren Wunschkandidaten daher anders als bei der Wahl des Hauptpersonalrats jeweils nur eine Stimme geben! Das Kumulieren (Stimmen häufeln) ist nicht möglich! Maximal können 2 Stimmen vergeben werden!

Warum stellen sich Kandidatinnen und Kandidaten aller Dienststellen auf dem Wahlvorschlag der bfg zur Wahl?

Es hat sich gezeigt, dass ein Großteil der wichtigen Entscheidungen im LfF in der Zentrale in Würzburg getroffen werden. Ansprechpartner der Zentralabteilung ist der Gesamtpersonalrat. Ihm kommt eine besondere Bedeutung zu. Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass der Gesamtpersonalrat für alle Beschäftigten aller Dienststellen und Bearbeitungsstellen zuständig ist, wollen wir uns mit einem Wahlvorschlag, auf dem mehrere Kandidatinnen und Kandidaten jeder Dienststelle vertreten sind, zur Wahl stellen.

Die Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung (GJAV) beim Landesamt für Finanzen Die Arbeit der GJAV hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung zugenommen, da die Einstellungszahlen Jahr für Jahr ansteigen. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist zuständig für Probleme und Anliegen von Studierenden und Auszubildenden. Die oder der Vorsitzende hat ein Teilnahmerecht an den Personalratssitzungen und kann dort die Interessen der Anwärterinnen und Anwärter vertreten. Bei Themen, die überwiegend Jugendliche oder in Ausbildung befindliche Kolleginnen und Kollegen betreffen, hat die gesamte Jugend- und Auszubildendenvertretung Teilnahmerecht an der Personalratssitzung.

Aufgrund der Anzahl der wahlberechtigten Beschäftigten des Landesamts für Finanzen wird die Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung aus 5 Mitgliedern bestehen.

Es wurde zur Wahl der GJAV nur ein Wahlvorschlag eingereicht! Ihr könnt euren Wunschkandidaten daher jeweils nur eine Stimme geben! Das Kumulieren (Stimmen häufeln) ist nicht möglich!

Jeder von Euch kann somit maximal 5 Stimmen vergeben.

Ihre Stimmenzahl richtet sich nach der Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter für die Gruppe der Beamten. Beim Gesamtpersonalrat Finanzamt München entfallen 9 Sitze auf die Beamtengruppe. Sie haben also 9 Stimmen zu vergeben.

Listenwahl

Sie haben die Möglichkeit, eine Liste anzukreuzen. Dann kommen Ihre Stimmen den von Nummer 1 bis 9 aufgeführten Personen zu gute.

Daneben können Sie Kandidatinnen und Kandidaten aus der angekreuzten Liste bis zu drei Stimmen geben, indem Sie deren Namen mit der entsprechenden Stimmenzahl versehen. Verbleibende, nicht persönlich vergebene Stimmen werden auf die Liste verteilt.

Das Ankreuzen einer Liste führt in keinem Fall zum Überschreiten der Höchststimmenzahl. Ungültig wird Ihre Abstimmung, wenn Sie Personen aus verschiedenen Listen wählen, denn das Panaschieren ist bei den Personalratswahlen nicht erlaubt.

Der gute Tipp:

Die Gesamtzahl der Sitze, die eine Liste erhält, richtet sich danach, wie viele Stimmen diese Liste insgesamt erreicht hat. Hat die Liste weniger Stimmen, stehen ihr weniger Plätze zur Verfügung. Die Chancen für Ihre Kandidatin, bzw. Ihren Kandidaten, gewählt zu werden, sinken dadurch.

Deshalb: Kreuzen Sie zuerst in der Kopfzeile die Liste mit dem Kennwort „bfg und Unabhängige“ an und wählen Sie dann Ihre Favoritinnen und Favoriten aus der Liste aus. So sichern Sie Ihren Kandidaten die optimale Unterstützung.

Ihre Stimmenzahl richtet sich nach der Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter für die Gruppe der Arbeitnehmer. Beim Gesamtpersonalrat Finanzamt München entfallen 2 Sitze auf die Arbeitnehmergruppe. Sie haben also 2 Stimmen zu vergeben.

Listenwahl

Sie haben die Möglichkeit, eine Liste anzukreuzen. Dann kommen Ihre Stimmen den auf Nummer 1 und 2 aufgeführten Personen zu gute.

Daneben können Sie Kandidatinnen und Kandidaten aus der angekreuzten Liste bis zu zwei Stimmen geben, indem Sie deren Namen mit der entsprechenden Stimmenzahl versehen. Verbleibende, nicht persönlich vergebene Stimmen werden auf die Liste verteilt. Das Ankreuzen einer Liste führt in keinem Fall zum Überschreiten der Höchststimmenzahl. Ungültig wird Ihre Abstimmung, wenn Sie Personen aus verschiedenen Listen wählen, denn das Panaschieren ist bei den Personalratswahlen nicht erlaubt.

Der gute Tipp:

Die Gesamtzahl der Sitze, die eine Liste erhält, richtet sich danach, wie viele Stimmen diese Liste insgesamt erreicht hat. Hat die Liste weniger Stimmen, stehen ihr weniger Plätze zur Verfügung. Die Chancen für Ihre Kandidatin, bzw. Ihren Kandidaten, gewählt zu werden, sinken dadurch.

Die Arbeit der GJAV hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung zugenommen, da die Einstellungszahlen Jahr für Jahr ansteigen.

Die JAV ist zuständig für Probleme und Anliegen von Studierenden und Auszubildenden. Die oder der Vorsitzende hat ein Teilnahmerecht an den Personalratssitzungen und kann dort die Interessen der Anwärterinnen und Anwärter vertreten. Bei Themen, die überwiegend Jugendliche oder in Ausbildung befindliche Kolleginnen und Kollegen betreffen, hat die gesamte Jugend- und Auszubildendenvertretung Teilnahmerecht an der Personalratssitzung.

Aufgrund der Anzahl der wahlberechtigten Beschäftigten des Finanzamt München wird die Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung aus 5 Mitgliedern bestehen.

Jeder von Euch kann somit 5 Stimmen vergeben.

Ihre Stimmenzahl richtet sich nach der Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter für die Gruppe der Arbeitnehmer. Beim BPR entfallen 6 Sitze auf die Arbeitnehmergruppe. Sie haben also 6 Stimmen zu vergeben.

Listenwahl

Sie haben die Möglichkeit, die Liste anzukreuzen. Dann kommen Ihre Stimmen den auf Nummer 1 bis 6 aufgeführten Personen zu gute.

Daneben können Sie Kandidatinnen und Kandidaten aus der angekreuzten Liste bis zu drei Stimmen geben, indem Sie deren Namen mit der entsprechenden Stimmenzahl versehen. Verbleibende, nicht persönlich vergebene Stimmen werden auf die Liste verteilt.

Das Ankreuzen der Liste führt in keinem Fall zum Überschreiten der Höchststimmenzahl. Ungültig wird Ihre Abstimmung, wenn Sie Personen aus verschiedenen Listen wählen, denn das Panaschieren ist bei den Personalratswahlen nicht erlaubt.

Der gute Tipp:

Die Gesamtzahl der Sitze, die eine Liste erhält, richtet sich danach, wie viele Stimmen diese Liste insgesamt erreicht hat. Hat die Liste weniger Stimmen, stehen ihr weniger Plätze zur Verfügung. Die Chancen für Ihre Kandidatin, bzw. Ihren Kandidaten, gewählt zu werden, sinken dadurch.

Deshalb: Kreuzen Sie zuerst in der Kopfzeile die Liste mit dem Kennwort „GEMEINSAM – MENSCHLICHMUTIGVORAN.“ an und wählen Sie dann Ihre Favoritinnen und Favoriten aus der Liste aus. So sichern Sie Ihren Kandidaten die optimale Unterstützung.

Ihre Stimmenzahl richtet sich nach der Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter für die Gruppe der Beamten. Beim BPR entfällt 1 Sitz auf die Beamtengruppe. Sie haben also nur 1 Stimme zu vergeben.

Vergeben Sie mehr Stimmen, wird Ihr Wahlzettel ungültig.

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