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Collage Grafik Motto Personalratswahlen

Personalratswahlen 2026 – Gemeinsam, menschlich, mutig voran

Weil es trotz KI den Menschen braucht: ein starker Personalrat ist unverzichtbar!

Am 23. Juni 2026 haben Sie wieder die Möglichkeit, die Zusammensetzung der Personalratsgremien für 5 Jahre neu zu bestimmen!

Im Juni 2026 werden die Personalratsgremien neu gewählt. Örtliche und Gesamt-Personalräte, die Bezirkspersonalräte und der Hauptpersonalrat. Hinzu kommen die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen auf entsprechender Ebene. Wir erläutern, weshalb der Personalrat wichtig ist und wichtig bleibt – und man von seinem Wahlrecht unbedingt Gebrauch machen soll.

Personalrat – Luxus oder Notwendigkeit?

„Dienststelle und Personalvertretung arbeiten (…) vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zusammen.“ So schreibt es das Bayerische Personalvertretungsgesetz in Artikel 2 vor. Dass es sich dabei nicht um leere Worte handelt, sondern um eine Notwendigkeit, beweist die tägliche Arbeit der Personalräte.

Der Personalrat steht nicht nur – wie der Name sagt – mit Rat zur Seite, sondern er ist vielmehr ein Gremium, dessen Beschlüsse Auswirkungen auf sämtliche Beschäftigten haben. Es wäre ein Trugschluss davon auszugehen, der Personalrat trete nur bei Problemen und vermeintlichen Benachteiligungen der Beschäftigten in Erscheinung. Denn das Bayerische Personalvertretungsgesetz weist den Personalräten auch eine ganze Reihe von Mitwirkungsund Mitbestimmungsrechten bei sozialen und personellen Angelegenheiten sowie bei Fragen der Organisation in der Dienststelle und der Einrichtung technischer Verfahren zu. Zudem kann der Personalrat auch selbst initiativ werden und Dinge anstoßen. Damit haben die Beschäftigten nicht nur durch die Wahl der „richtigen“ Personalratsmitglieder die Möglichkeit, die Geschicke der Dienststelle mitzugestalten, sondern auch, wie es im Art. 69 Abs. 1 des BayPVG heißt, durch „Anregungen und Beschwerden“ Themen an den Personalrat heranzutragen.

Dieses aktive Gestaltungsrecht der Personalvertretung begeistert nicht ausnahmslos jede Dienststellenleitung – einige fühlen sich regelrecht eingeschränkt oder kontrolliert durch den Personalrat, wie Fälle aus der Praxis zeigen. Aber mitnichten arbeitet der Personalrat gegen die Dienststellenleitung. Das wäre entgegen dem Grundgedanken des Gesetzes. Vielmehr arbeiten ein guter Personalrat und eine gute Dienststellenleitung Hand in Hand. Jeder profitiert vom anderen – „zum Wohl der Beschäftigten“! Dem Personalrat fällt dabei die Aufgabe zu, zwischen den Anliegen der Beschäftigten und den dienstlichen Interessen zu vermitteln und Lösungen für Konflikte zu finden. Für diesen wichtigen Arbeitsauftrag braucht man nicht nur kreative und umsetzbare Ideen, sondern auch Durchsetzungswille und Überzeugungskraft. Gefasste Beschlüsse müssen sowohl gegenüber den Beschäftigten als auch der Dienststellenleitung vertreten werden. Dabei braucht es nicht zuletzt Fachverständnis und die Fähigkeit, sich in die jeweils andere Sicht hineinzuversetzen. Ganz nebenbei muss ein guter Personalrat immer wissen, was in der Dienststelle und innerhalb der Verwaltung vor sich geht. Diesem Anspruch kann eine einzelne Person kaum gerecht werden – dafür braucht es Teamwork durch ein gutes Gremium.

Warum bfg?

Und spätestens hier kommt die bfg ins Spiel. Wir bereiten „unsere“ Personalräte durch Schulungen, Informationsveranstaltungen und durch ein Netzwerk untereinander bestens auf die Personalratsarbeit vor. Auf diese Weise unterstützen wir nicht nur „unsere“ Personalräte in ihrer täglichen Arbeit – sondern wir unterstützen Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, in den Dienststellen. Freilich kommt die Personalratsarbeit aufgrund des engen Korsetts der gesetzlichen Vorschriften oft genug an ihre Grenzen. Aber auch hier unterstützt die bfg, weil die Grenzen des Personalvertretungsrechts natürlich nicht für Gewerkschaften gelten. Personalratsarbeit und Gewerkschaftsarbeit greifen dabei ineinander wie zwei Zahnräder und bilden so die Grundvoraussetzung für Mitbestimmung durch und für die Beschäftigten.

Ginge es allein nach den Vorstellungen der bfg, wäre die Mitbestimmung des Personalrats noch stärker.

In diesem Sinne haben wir uns wiederholt im Vorfeld von Gesetzesnovellierungen gegenüber dem Bayerischen Landtag eingebracht. Aber der Gesetzgeber ist unseren Vorstellungen nur zum Teil gefolgt. Das Ziel, die Befugnisse des Personalrats zu stärken, bleibt damit weiter auf unserer Agenda!

Starker Personalrat – starke Beschäftigte

Bisher haben die Personalräte viel zu oft keine Möglichkeit zu einem echten Veto. Allein die Möglichkeit dazu könnte oftmals schon zu einer intensiveren Diskussion um den besten Weg führen! Und nur darum kann es gehen: was ist das Beste für die Beschäftigten und ihre Dienststelle? Dass der Gesetzgeber das nicht vollkommen anders sieht, lässt Art. 67 Abs. 1 BayPVG vermuten: „Der Leiter der Dienststelle und die Personalvertretung“ … „haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen“. Ein solcher Austausch schafft nicht nur die Grundlage für offenere Kommunikation, sondern fördert obendrein ein gutes Betriebsklima!

In Zeiten von Telearbeit und Homeoffice, in denen der persönliche Kontakt zwischen den Beschäftigten mancherorts weniger wird, fällt dem Personalrat bei aufkommenden Problemen eine besondere Vermittlerrolle zu. Der Personalrat trägt also erheblich dazu bei, dass die Dienststelle funktioniert. Heute mehr denn je! Die Vermittlerrolle, die der Personalrat dabei oftmals einzunehmen hat, wird bei zwischenmenschlichen Konflikten in besonderer Weise bedeutsam. Nicht jeder kann mit jedem. Daher ist ein unabhängiger Ansprechpartner unabdingbar. Gute Personalräte und gute Dienststellenleitungen sind sich dieser Tatsache bewusst! Da der Personalrat der sog. Schweigepflicht unterliegt, sind die individuellen Probleme, privaten Streitigkeiten und dienstlichen Konflikte dabei jederzeit gut aufgehoben. Nur so kann gewährleitet werden, dass Personalräte als unabhängiger Ansprechpartner für alle Beschäftigten da sein können und Vertrauen aufgebaut wird.

Bei der Aufgabe als Personalrat handelt es sich also um eine verantwortungsvolle Position, die es nicht zu unterschätzen gilt. Auch wenn die Gremiumsarbeit, die zahllosen Gespräche in Einzelfällen und regelmäßig auch die erzielten Verbesserungen aus den genannten Gründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, können Sie sich darauf verlassen: der Personalrat kann mehr als nur ein Sommerfest zu organisieren – und er hat auch mehr zu können! Viel mehr! Er muss auch ein wenig Experte sein in Sachen Beurteilung, Beförderung, Beurlaubung, Besoldung, Dienstellenwechsel, Pensionierung, Arbeitsplatzausstattung. Und bei manch anderen Themen. Aus diesem Grund kann auf einen guten Personalrat nicht verzichtet werden! Daran ändern Digitalisierung und Künstliche Intelligenz nichts! Im Gegenteil sind mit ihrem Einsatz häufig zusätzliche Schwierigkeiten für die Menschen verbunden. Dass es die Menschen braucht, steht für die bfg außer Frage! Und so gehen wir auch die kommenden Wahlen in dieser Überzeugung an.

bfg – Weil es den Menschen braucht!

Am 23. Juni 2026 haben Sie wieder die Möglichkeit, die Zusammensetzung der Personalratsgremien für 5 Jahre neu zu bestimmen!