
Konkurrenzfähig?
Die Seite 3 im August & September 2026
Auch wenn das klassische Sommerloch heuer dank Rekordhitze, todbringender und hybrider Kriege sowie drohender Wahldesaster ausgeblieben ist, stand das Berufsbeamtentum in den Wochen zuvor doch in vielfältiger Weise im Feuer. Es ging wieder einmal um all die vermeintlichen Privilegien der Beamtenschaft, beginnend bei der eigenständigen Altersversorgung, der Möglichkeit sich privat zu versichern, bis hin zur Frage, ob das Land nicht sehr viel weniger verbeamten sollte. Im Grunde wird in der medialen Empörung einfach alles als Privileg gebrandmarkt, was das Berufsbeamtentum ausmacht.
Ich will die verfassungsrechtlichen Hintergründe einmal beiseitelassen, die das Berufsbeamtentum geschaffen und bis heute erhalten haben. Ich bin voll und ganz davon überzeugt, dass das Berufsbeamtentum eine tragende Säule unseres demokratischen Rechtsstaates ist, die erhalten werden muss!
Aber sei’s drum. Betrachten wir das Ganze einmal betriebswirtschaftlich! Für jeden Arbeitsgeber geht es letztlich darum, seine Aufgaben möglichst gut erledigen zu lassen und dafür das geeignete Personal zu gewinnen. Im besten Fall bleibt ihm das Personal lange erhalten, was den immensen Aufwand mit Personalwechseln reduziert. Um dieses Personal zu gewinnen und zu halten, muss er auf dem Arbeitsmarkt ein interessantes Paket an Leistungen anbieten können. Nur dann wird er in der Konkurrenz mit anderen Unternehmen seiner Branche erfolgreich sein.
Vor dieser Herausforderung stehen auch die öffentlichen Dienstherren und Arbeitgeber. Der Freistaat Bayern versucht auf diesem Markt um geeignetes Personal mit einer konsequenten Verbeamtung zu punkten. Der Beamtenstatus ist das Angebot vor allem an Schul- und Hochschulabgänger zu den Bedingungen dieses „Haustarifs“ beim Freistaat zu arbeiten. Die Eckpunkte sind uns bekannt. Da ist die Besonderheit, dass das Ganze möglichst ein lebenslängliches „Arbeitsverhältnis“ sein soll. Die zweite Besonderheit: der Dienstherr zahlt eine Beihilfe zu den anfallenden Krankenkosten. Über den Rest muss sich der Beamte selbst versichern. Zum Angebotspaket gehört eine besondere Altersversorgung, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung alle drei Säulen der Altersversorgung umfasst und gut 71 % der letzten Bezüge ausmacht, soweit man diese mindestens 2 Jahre bezogen hat und in der Summe auf mindestens 40 „Vollzeit-Dienstjahre“ kommt. Zu diesem Paket gehört natürlich insbesondere auch das „Gehalt“. Ein „Gehalt“, das anders als in der Privatwirtschaft für wirklich alle in Tabellen fixiert ist und jedenfalls in der A-Besoldung mit den Dienstjahren und möglichen Beförderungen/Aufstiegen etwas ansteigt.
Überhaupt wird in der öffentlichen Empörung nie ein Vergleich mit Unternehmen angestellt, die wie der Freistaat Bayern mehrere hunderttausend Beschäftigte haben. Auch hat sich nie jemand über das Privileg einer 35-Stunden-Woche in weiten Teilen der Industrie echauffiert, nie über die drei Millionen Dienstwagen, die die Beschäftigten dort zur Verfügung haben, nie über die weit über dem öffentlichen Dienst liegenden Gehälter und Spesen und schon gar nicht wird nach der Gesamtversorgung bei Großbanken und anderen vergleichbaren Unternehmen gefragt!
Wie konkurrenzfähig also ist dieses Angebot des Freistaats Bayern? – Und wie teuer für den Dienstherrn?
Obwohl seit geraumer Zeit behauptet wird, die Schulabgänger wollten heute vor allem Sicherheit, war in Bayern ihr Interesse an einer Karriere als Beamtin oder Beamter in den letzten zwanzig Jahren nie so gering wie zuletzt. In Finanz und Kultus blieben über Jahre Stellen unbesetzt! Ganz allgemein gehen seit 2017 die Teilnehmerzahlen an den LPA-Tests sowohl für die QE 2 wie auch für die QE 3 massiv zurück – und zwar weitaus stärker als die – entsprechenden – Schulabgänger-Zahlen: Rückgang in der QE 2 49 % gegenüber 7 %, in der QE 3 (2024) 39 % gegenüber 14 %. Und das obwohl das Angebot des Staates riesengroß wäre!
Konkurrenzfähig? Die Zahlen sprechen dagegen! Aber wen wundert‘s, wenn die Bezügeentwicklung seit 1996 noch nicht einmal mit dem Nominallohnindex Schritt gehalten hat …
Anders, als einen manch mediale Empörung glauben machen will, ist das Berufsbeamtentum für den Dienstherrn auch kein finanzielles Fiasko. Zum einen profitiert er massiv von der „Treue“ seiner Beamtenschaft, zum anderen von der faktischen Stundung der Ausgaben für die Kranken- und Altersversorgung, weil die erst anfallen, wenn mit zunehmendem Alter die Gesundheit der Beamten abnimmt bzw. nach 40 oder 45 Jahren der Eintritt in den Ruhestand erfolgt. Und in Bayern ist die Finanzierung der Beamtenversorgung mit einer stabilen Versorgungs-Haushalts-Quote und einem ergänzenden Pensionsfonds auch sicher.