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Qualität vor Schnelligkeit! - Die Seite 3 im April 2026

Der Begriff „Reform“ war in den frühen 2000er Jahren so überstrapaziert worden, dass man ihn selbst bei der größten aller Reformen vermieden hat: anstatt einer Dienstrechtsreform trat am 1. Januar 2011 nach mehrjährigen Vorarbeiten das Neue Dienstrecht Bayern in Kraft. Ähnlich verhält es sich nun mit der Finanzämter-Strukturoptimierung, die die Landkarte der Steuerverwaltung in Bayern stärker verändern wird als die Gebietsreform 1972. – Damals wurde die Zahl der 164 Finanzämter etwa halbiert, jetzt sollen aus den 75, die es 2025 neben dem Finanzamt München noch gab, in den nächsten Jahren etwa 20 werden.

Bevor Finanzminister Füracker am 5. Mai vorigen Jahres bei der Amtsleitertagung die „Strukturoptimierung“ angekündigt hat, war seit März 2025 an ihren Grundzügen gearbeitet worden. Seit dem 1. Januar 2026 bestehen rechtlich in Mittelfranken nur noch drei Finanzämter.

Voraussetzung für die Reform war von vornherein eine Vollausstattung aller beteiligten Dienststellen mit SINALaptops und die Einführung von IKONOS, damit eine standortübergreifende Zusammenarbeit möglich ist. Bei der Vorstellung der Reform gegenüber den Amtsleitern sprach der Minister außerdem davon Voll-Finanzämter zu schaffen und vom Ziel, dass jede Aufgabe von jeder „Dienststelle“ aus erledigt werden könne. – Das Konzept des neuen Finanzamts beinhaltet damit nicht nur ein zeitgemäßes Kommunikationssystem, sondern auch den standortübergreifenden Zugriff auf Steuerfälle.

Wagt man sich heute, also ein Jahr nach Beginn des Prozesses, an eine Bestandsaufnahme, kann man hinter die Laptop-Ausstattung einen Haken machen. Auch tausend organisatorische Fragen sind geklärt und die Organisationsmaßnahmen auf einem guten Weg. Dagegen fehlt es an einigen der Grundvoraussetzungen für die Reform. So wird es frühestens im Herbst möglich sein, dass das Finanzamt Mittelfranken-Ost die Aufgaben, die es als Erbe des Finanzamts Erlangen für den Finanzamtsbezirk Forchheim erbringt, nach Oberfranken abgeben kann. Und die Aufgabenbereinigung zwischen dem Finanzamt Nürnberg und dem Finanzamt Mittelfranken-Ost hinsichtlich der seit Jahrzehnten für die Finanzämter Schwabach, Hilpoltstein und Hersbruck übernommenen Aufgaben wird noch sehr viel länger auf sich warten lassen.

Noch gravierender ist, dass es an jedem der neuen Finanzämter weiterhin die IT-Plattformen der bisherigen Ämter gibt und deshalb bis auf Weiteres jedes Arbeiten an einem Steuerfall eines anderen Standortes eine aufwendige zusätzliche Anmeldung als „Fremdfinanzamt“ erfordert. Die erste „Plattformkonsolidierung“ wird erst zum Ende des Jahres erfolgen.

Auch der Einsatz von IKONOS steht noch aus. Er ist für die nächsten Wochen geplant und darf mit Spannung erwartet werden, weil die bald zweijährigen Erprobungen uneinheitliche Erfahrungen gezeitigt haben. Wie stabil also wird das Verfahren an den neuen Großfinanzämtern sein? Damit bestehen in Mittelfranken bisher leider noch nicht einmal die Grundvoraussetzungen für ein Arbeiten, wie es die Reform ermöglichen soll.

Nun gibt es aber Überlegungen, trotzdem ganz schnell die nächsten Regionen anzugehen. Ich kann davor nur warnen!

Für die bfg war immer klar, dass man die Reform erst dann ausweiten kann, wenn in Mittelfranken positive Erfahrungen vorliegen. Davon kann aber bisher mangels IKONOS, einheitlicher IT-Plattform und der erforderlichen Fallabgaben nicht die Rede sein. Dem Minister ist zu raten, auch nicht auf diejenigen zu hören, die ihm suggerieren, die ganze Steuerverwaltung warte sehnlichst auf diese Reform. Das ist nicht so! Nein, dies ist eine Reform, die uns in die Lage versetzen wird, kommende Herausforderungen wie einen noch sehr viel schlechteren Personalstand oder den Wegfall von Massentätigkeiten unter Erhalt der Standorte besser in den Griff zu bekommen und dazu mittelfristig auch unsere IT-Landschaft zu vereinheitlichen und zu stabilisieren.

Um den heutigen Herausforderungen zu begegnen, bräuchte es eine Reform dieser Dimension aber nicht! Und um die gegenwärtigen schier grenzenlosen IT-Probleme zu beheben, würde es wohl auch mehr helfen, sich auf weniger Projekte zu konzentrieren, als – ganz nebenbei! – die IT-Landschaft der ganzen Verwaltung zu verändern! Ganz nebenbei, weil die Beschäftigten unserer IuK mit dem Normalbetrieb und den „normalen“ Projekten mehr als voll ausgelastet wären. Deshalb sind wir mit dieser „Strukturoptimierung“ eigentlich in der komfortablen Lage, dass uns nichts drängt, wir vielmehr die Reform Schritt für Schritt entwickeln könnten. Oder, wie es Finanzminister Albert Füracker vor einem Jahr bei der Amtsleitertagung gesagt hat: es gehe um Qualität vor Schnelligkeit!

Das über vier Jahre entwickelte Neue Dienstrecht Bayern wurde später übrigens zum besten deutschen Gesetz gekürt …