
Armes reiches Land – Die Seite 3 im März 2026
In der letzten Ausgabe der bfg-Zeitung waren die Antworten der Staatsregierung auf zwei schriftliche Anfragen der SPD-Landtagsfraktion rund um die Steuerverwaltung veröffentlicht. Die Ergebnisse waren nur deshalb nicht spektakulär, weil wir seit Langem wissen, wie schlecht es um die personelle Ausstattung der bayerischen Finanzämter im Vergleich der Bundesländer bestellt ist. Bevor jetzt jemand einwendet, aber technisch seien wir den anderen doch wohl voraus, dem sei gesagt, dass wir die Technik im bundesweiten KONSENS-Verbund nutzen, dafür zwar unter allen Ländern am meisten programmieren, aber deshalb keine besseren Produkte oder gar weniger Probleme haben als die anderen; eher im Gegenteil …
Platz 15 im Länderranking beim Verhältnis Personal zur Zahl der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerfälle, Platz 15 bei der Zahl der Umsatzsteuerprüfer zur Zahl der Unternehmen und Platz 14 bei der Zahl der Betriebsprüfer zur Zahl der Betriebe. In der Summe also Vorletzter, wenn man sich anschaut, wieviel Personal in den Finanzämtern eingesetzt wird.
Dass für das Verhältnis Personal zur Einwohnerzahl ein hinterer Mittelfeldplatz steht, macht die Sache nicht besser, kommt damit doch nur das wirtschaftliche Potential Bayerns im Verhältnis zur bloßen Einwohnerzahl zum Ausdruck.
Diese Ergebnisse können auch deshalb nicht überraschen, hat doch die Zahl der Steuerfälle in den bayerischen Finanzämtern in den vergangenen 15 Jahren ohne Grundsteuerreform um fast 40 % zugenommen, die Zahl der Beschäftigten aber ist beinahe gleichgeblieben.
Wie schon so oft bei vergleichbaren Landtagsanfragen hat die Staatsregierung auch dieses Mal noch nachgeschoben, dass ein solches Ranking selbstverständlich keine Aussagekraft über die Arbeitsfähigkeit einer Steuerverwaltung habe … Das zeigten allein schon die über dem Durchschnitt liegenden Mehrergebnisse der bayerischen Prüferinnen und Prüfer.
Doch diese Ergebnisse hängen tatsächlich auch sehr stark vom wirtschaftlichen Potential der Unternehmen ab. Und entsprechend viel geht dem Staat dann verloren, wenn in den Finanzämtern das Personal fehlt.
Hält man den konsequenten Vollzug von Gesetzen nicht eh für einen demokratischen Wert an sich, könnte das einem ja egal sein. Aber beim Vollzug von Steuergesetzen geht es eben auch um die Haushaltssituation des Staates. Und wenn auch die, die das freiwillig nicht wollen, ihre Steuern nach Recht und Gesetz bezahlen müssen, könnten Steuern für alle gesenkt werden, oder der Staat hätte dann mehr Geld für die kaputte Infrastruktur oder die Schulen und vieles andere mehr zur Verfügung. Derzeit manifestiert sich der Finanzbedarf des Staates ja sogar in hunderten Milliarden „Sondervermögen“ und fortwährenden Diskussionen um Ausgabenkürzungen.
Der Titelbeitrag zeigt, dass es unser Land vielleicht verkraften könnte, wenn sich Bremen oder Sachsen-Anhalt nicht so ins Zeug legten. Wir reden aber von Bayern und damit dem mit Abstand wirtschaftsstärksten Land. Hier hat diese Zurückhaltung Folgen, die weit über das hinausgehen, was dem Freistaat damit selbst an Finanzmitteln entgeht. Denn dazu kommen eben auch noch die weit höheren Beträge, die den anderen Ländern, dem Bund und den Kommunen zugutekämen!
Für die Beschäftigten bedeutet die schlechte Personalausstattung: seit Jahren immer mehr Arbeit, die irgendwie binnen 12 Monaten erledigt werden muss. Sie bedeutet Arbeitsüberlastung, Stress und durchaus auch Zweifel an der Sinnhaftigkeit. Die Beschäftigten sind mit ihren Kräften am Ende!
Da kann dieser ganze Faulheits-Komplex, der sich in der öffentlichen Debatte der deutschen Politik festgesetzt hat, nur als Hohn empfunden werden! – Längere Wochenarbeitszeiten, wenn man nach Jahren der Überlastung eh fix und fertig ist? Arbeiten in Teilzeit, weil es einem ja zu gut geht? Kanzler und Wirtschaftsministerin völlig ignorant gegen die – belegten! – Gründe einer hohen Teilzeitquote in Deutschland. Und jetzt auch noch der Vorwurf der „Lifestyle-Teilzeit“ durch zwei Menschen, die vermutlich jahrelang Millionengehälter bezogen haben und kaum wissen, was es bedeutet, Beruf und Familie ohne Nanny, Putzdienst, Koch und Gärtner in Einklang zu bringen, oder dass ein Ehrenamt für den Normalbürger nicht vom Vorstandsbüro erledigt wird.
Und dann noch die Absicht der Bayerischen Staatsregierung, der Beamtenschaft die Einkommensanpassung zweimal 6 Monate vorzuenthalten!
Angesichts dessen, was die Beschäftigten der Finanzverwaltung seit Jahren leisten, sind das alles Schläge ins Gesicht!
Und wäre es nicht geradezu peinlich, wenn ein äußerst maßvoller Tarifabschluss, der mehrere Leermonate vorsieht, vom reichsten Bundesland nicht zeitgleich übernommen werden sollte?