
Sie haben jetzt die Wahl! – Die Seite 3 im Mai 2026
Am 23. Juni sind die Personalräte auf allen Ebenen neu zu wählen – örtliche Personalräte, Gesamtpersonalräte, Bezirkspersonalräte und der Hauptpersonalrat – dazu auf jeder Ebene auch die entsprechenden Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Im Bereich des Finanzressorts sind rund 33.000 Beschäftigte zur Wahl aufgerufen. Wer Briefwahl machen will, kann dies beim örtlichen Wahlvorstand beantragen. Man benötigt dafür keinen besonderen Grund mehr!
Ich bitte Sie: Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Warum? – Weil Sie sich damit selbst etwas Gutes tun! Denn durch eine hohe Wahlbeteiligung stärken Sie die Personalräte und damit Ihre eigene Vertretung gegenüber Ihrem Dienstherrn und Arbeitgeber! Gerade in einer so fordernden Zeit ist eine hohe Wahlbeteiligung besonders wichtig, weil sie als Zeichen der Geschlossenheit und Legitimation der Gewählten gesehen wird!
Sie bestimmen mit Ihren Stimmen aber auch, wer in den kommenden fünf Jahren die vielfältigen Aufgaben der Personalvertretung für Sie wahrnimmt: notwendige Maßnahmen beantragen etwa, über die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Dienstvereinbarungen wachen oder bei personellen und organisatorischen Angelegenheiten mitwirken und mitbestimmen sowie neue Dienstvereinbarungen schließen.
Der Personalrat ist freilich kein Ersatz für eine gewerkschaftliche Interessenvertretung, sondern eine wichtige Ergänzung. Denn während Gewerkschaften weit über die Verwaltung hinaus in die Politik hineinwirken können, ist der Personalrat Teil der Verwaltung und damit den strengen Regeln des Personalvertretungsgesetzes unterworfen.
Erfolgreiche Personalratsarbeit ist daher unbestritten nur im Zusammenwirken mit einer starken Gewerkschaft wie der bfg möglich. Ohne deren fachlichen Rat und juristische Hilfe bei den täglichen Fragen des Personalvertretungsrechts, des Beamtenrechts sowie des Arbeits- und Tarifrechts ist eine effektive Personalratsarbeit nicht denkbar. Unsere Kandidatinnen und Kandidaten haben den notwendigen Rückhalt der bfg und ihrer Dachorganisationen dbb beamtenbund und tarifunion sowie Deutsche Steuer- Gewerkschaft. Die bfg und ihre Vertreterinnen und Vertreter haben so die Möglichkeit, sich auf allen Ebenen für die Interessen der Beschäftigten einzusetzen – immer gerade da, wo es nötig und erfolgversprechend ist.
Indem Sie wählen, senden Sie aber auch eine wichtige Botschaft an die politischen Entscheidungsträger! Denn eine hohe Wahlbeteiligung und entsprechend gute Ergebnisse für die bfg werden selbstverständlich auch in der Politik wahrgenommen.
Für uns in der Bayerischen Finanzgewerkschaft ist die Arbeit in den Personalvertretungen nicht ideologisch bestimmt. Entscheidungen in den Personalräten treffen wir sachbezogen unter Abwägung der Interessen aller Beschäftigten. Polemik und Unsachlichkeit haben im Personalrat keinen Platz. Unser Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass die Finanzverwaltung personell und sachlich so ausgestattet wird, dass sie ihren Aufträgen gerecht werden kann, in der Steuerverwaltung wie in der Staatsfinanz, in der Schlösserverwaltung wie den IT-Bereichen, der Lotterieverwaltung, den Bildungseinrichtungen, unseren Finanzgerichten wie auch den weiteren Staatsbetrieben. Dabei müssen die Menschen im Mittelpunkt stehen. Wir wehren uns dagegen, einzelne Bereiche gegeneinander auszuspielen. Unsere Verwaltungen sind nur als Einheit stark. Davon profitieren auch die Beschäftigten.
Auch in den kommenden fünf Jahren werden sich Arbeit und Arbeitsplätze und damit die Anforderungen an die Beschäftigten in unserer Verwaltung weiter verändern. Durch Ihre Wahl bestimmen Sie mit, wer diesen Prozess als Vertretung des Personals begleiten und die Interessen der Beschäftigten dabei vertreten wird.
Die Kandidatinnen und Kandidaten der bfg kennen die Sorgen, Nöte und Probleme der Beschäftigten aus ihrer täglichen Arbeit. Sie sind für alle Beschäftigten Ansprechpartner, Ratgeber und Anwalt bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen – Tag für Tag, Monat für Monat!
Dies gilt auch für die bfg insgesamt! Als bfg-Mitglied wissen Sie das. In den vergangenen fünf Jahren konnten Sie unsere Arbeit nicht zuletzt auch in 46 Ausgaben unserer Zeitung und vielen weiteren Veröffentlichungen mitverfolgen. Denjenigen, die nicht Mitglied der Bayerischen Finanzgewerkschaft sind, empfehle ich daher: Schauen auch Sie sich unsere Arbeit einmal genauer an. Wir haben hierfür unter www.personalratswahlen.bayern die bfg-Zeitungen der letzten 12 Monate sowie viele weitere Beiträge aus den vergangenen fünf Jahren zum Abruf bereitgestellt! Ich bitte Sie: Honorieren Sie unser Engagement und gehen Sie zur Wahl!
Wählen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Listen der bfg!