Der monatliche Bericht aus dem Hauptpersonalrat im August & September 2026

Risikomanagement (RMS) in der Veranlagung – Flächendeckender Einsatz KIModell in Kombination mit RMS-Regelwerk // Dienstpostenbewertung in den Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen // „Arbeitswelt der Zukunft an den Finanzämtern“ in der Steuerverwaltung // Studiengang Verwaltungsinformatik – Statistik über die Ergebnisse der Qualifikationsprüfung 2025 // Finanzamt München, Abt. VI (Finanzkasse) – Neustrukturierung der ausgelagerten Bearbeitungsstellen (Teilkassen) // Einstellungsermächtigung in der 2. Qualifikationsebene 2027 – Fachlicher Schwerpunkt Staatsfinanz // Regelungen zu Freistellungen von Mitgliedern der örtlichen Personalvertretungen sowie von Mitgliedern der Gesamtpersonalräte an den strukturoptimierten Finanzämtern // Anhebung der Notengrenzen für die Einstellung von Juristinnen und Juristen // Viktoria Blümelhuber zur Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung (ARGE HJAV) gewählt

Risikomanagement (RMS) in der Veranlagung – Flächendeckender Einsatz KIModell in Kombination mit RMS-Regelwerk

Bereits im April 2025 wurde der Hauptpersonalrat über die Planungen zum Einsatz eines KI-Modells in Kombination mit dem RMS Regelwerk im Verfahren RMS-Veranlagung informiert. Die Pilotierung fand in der Zeit vom 26. Januar 2026 bis zum 30. April 2026 in den Finanzämtern Augsburg- Stadt und Regensburg statt. Das KI-Modell umfasste dabei die Sachverhalte eines sogenannten „kleinen Arbeitnehmerfalls“. Die bisherige Arbeitsweise wird davon praktisch nicht berührt. Die Pilotierung verlief positiv. Auch aus Sicht der Pilotfinanzämter ist das KI-Modell für den Flächeneinsatz geeignet. Das Modell „kleiner Arbeitnehmerfall“ wurde im Jahr 2025 bereits in Nordrhein-Westfalen pilotiert und ist dort seit Dezember 2025 flächendeckend eingesetzt. Auf Basis dieser erfolgreichen Pilotierung wurde das Produkt im März auch den übrigen Ländern zur Verfügung gestellt.

Dienstpostenbewertung in den Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen

In den letzten Jahren haben sich die Aufgaben in den Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen fortentwickelt und deutlich an Komplexität zugenommen. Die Zahl der Fälle mit sehr werthaltigem Vermögen, mit Auslandsbezug und mit Errichtung von Stiftungen hat erheblich zugenommen. Nur ein Drittel der Fälle steht für mehr als Dreiviertel des übertragenen Vermögens und für über 90 % der festgesetzten Steuer. Es handelt sich hierbei um die schwierigsten Fälle, in welchen zugleich über die Besteuerung der größten Vermögensübertragungen entschieden werden muss, darunter auch über die Gewährung der Verschonungen nach §§ 13a ff. ErbStG und den Erlass im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG, was umfangreiche zusätzliche Ermittlungen erforderlich macht und Spezialwissen voraussetzt. Aufgrund dieser gestiegenen Anforderungen sollen künftig 35 % der Dienstposten der 3. QE in den Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen in der Sachbearbeitung nach A 12 bewertet werden. Die Bewertung der weiteren Dienstposten bleibt bei A 11.

„Arbeitswelt der Zukunft an den Finanzämtern“ in der Steuerverwaltung

In regelmäßigen Abständen wird der Hauptpersonalrat über den Stand des Projekts Arbeitswelt der Zukunft informiert. Insgesamt sieht der Hauptpersonalrat die Entwicklung des Projekts positiv. Die Pilotfinanzämter sind ebenfalls zufrieden. Der Hauptpersonalrat wird sich im Rahmen einer seiner nächsten Sitzungen den Stand des Projekts im Finanzamt Ingolstadt vor Ort anschauen.

Studiengang Verwaltungsinformatik – Statistik über die Ergebnisse der Qualifikationsprüfung 2025

An der Qualifikationsprüfung 2025 des Studiengangs Verwaltungsinformatik haben insgesamt 51 Prüflinge teilgenommen. Alle 51 Prüflinge konnten die Qualifikationsprüfung erfolgreich ablegen! Das Ergebnis spiegelt auch den positiven Einfluss der getroffenen Fördermaßnahmen (Wiederholungsstunden, Studiernachmittage, Motivationsgespräche, Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit Dozenten bei offenen Fragen) wider. Der Hauptpersonalrat gratuliert allen Prüflingen zu ihrer bestandenen Prüfung!

Finanzamt München, Abt. VI (Finanzkasse) – Neustrukturierung der ausgelagerten Bearbeitungsstellen (Teilkassen)

Durch die fortschreitende Digitalisierung im Erhebungsverfahren, haben sich die bisherigen Aufgaben der Teilkassen nachhaltig verringert. Daher ist geplant, die noch verbleibenden Kassentätigkeiten schrittweise zu bündeln und zentral an der Bearbeitungsstelle in Höchstädt a. d. Donau zusammenzuführen. Die Umsetzung soll in mehreren Stufen erfolgen. Ziel ist es, die Aufgabenwahrnehmung zukunftsfest, effizient und organisatorisch einheitlich auszurichten. Gleichzeitig soll die Umstellung planvoll und sozialverträglich gestaltet werden.

Einstellungsermächtigung in der 2. Qualifikationsebene 2027 – Fachlicher Schwerpunkt Staatsfinanz

Das Landesamt für Finanzen wird ermächtigt, aus dem Teilnehmerkreis der Auswahlprüfung 49 Bewerberinnen und Bewerber bei sonst gegebenen Voraussetzungen als Regierungssekretäranwärterinnen und Regierungssekretäranwärter einzustellen. Die Ausbildung beginnt am 1. September 2027! Zudem wurde auch noch die Einstellungsermächtigung für das Jahr 2026 um 4 weitere Bewerberinnen und Bewerber auf insgesamt ebenfalls 49 erhöht!

Regelungen zu Freistellungen von Mitgliedern der örtlichen Personalvertretungen sowie von Mitgliedern der Gesamtpersonalräte an den strukturoptimierten Finanzämtern

Um eine bedarfsgerechte Freistellung von Mitgliedern der Gesamtpersonalräte an den strukturoptimierten Finanzämtern zu gewährleisten, wird für die Teil-Freistellung von Gesamtpersonalräten unterhalb der gesetzlichen Freistellungen, die ab 1501 Beschäftigten greifen, über die bislang im FMS vom 25. August 2023 in Tz.3.1.1.4.3 festgelegten Werte hinaus folgende erhöhte Staffelung festgelegt: 301 bis 500 Beschäftigte 0,4; 501 bis 750 Beschäftigte 0,6; 751 bis 900 Beschäftigte 0,8 und 901 bis 1500 Beschäftigte 0,9. Für die örtlichen Personalräte in Dienststellen mit weniger als 400 Beschäftigten sind die empfohlenen Richtwerte aus dem FMS vom 25. August 2023 verbindlich anzuwenden.

Anhebung der Notengrenzen für die Einstellung von Juristinnen und Juristen

Aufgrund der stabilen Entwicklung der Bewerberzahlen in den vergangenen Einstellungskampagnen wird die Einstellungsgrenznote für Juristinnen und Juristen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat von 6,5 Punkte auf 7,0 Punkte in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung angehoben.

Viktoria Blümelhuber zur Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung (ARGEHJAV) gewählt

Die Vorsitzende der Hauptjugendund Auszubildendenvertretung (HJAV) am Bayerischen Staatsministerium der Finanz und für Heimat wurde nun auch zur Vorsitzenden der ARGEHJAV gewählt. Die ARGEHJAV setzt sich aus den Vorsitzenden der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretungen aller Ressorts zusammen und fördert vor allem auch den Austausch untereinander. Daneben nimmt die Vorsitzende der ARGEHJAV auch an den Sitzungen der ARGEHPR teil. Der Hauptpersonalrat gratuliert Viktoria Blümelhuber zu ihrer neuen Aufgabe!