Abrufbar ab sofort in der Web-App der bfg. Nur für Mitglieder.

Weitere Informationen
(https://www.finanzgewerkschaft.de/app/kiosk/)

Der monatliche Bericht aus dem Hauptpersonalrat im März 2026

Änderungen der familienpolitischen Teilzeit ab 1. September 2027 // Erörterung zur Sicherheitslage in den Finanzämtern // Ergebnis der Qualifikationsprüfung 2025 der 2. QE fachlicher Schwerpunkt Steuer // Ergebnis der Zwischenprüfung 2025 der 3. QE fachlicher Schwerpunkt Steuer // Studiengang Verwaltungsinformatik – Statistik über die Ergebnisse der Qualifikationsprüfung 2025 // Einstellung der Steuerinspektoranwärterinnen und Steuerinspektoranwärter im Jahr 2026 – Erhöhung der Einstellungsermächtigung

Änderungen der familienpolitischen Teilzeit ab 1. September 2027

Der Bayerische Landtag hat mit dem Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften am 9. Dezember 2025 moderate Anpassungen der familienpolitischen Teilzeit beschlossen, die am 1. September 2027 in Kraft treten. Nach aktueller Rechtslage ist familienpolitische Teilzeit bzw. Beurlaubung gemäß Art. 89 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) zur tatsächlichen Betreuung oder Pflege von mindestens einem Kind unter 18 Jahren oder einem nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen Angehörigen möglich. Der Umfang der familienpolitischen Teilzeit muss dabei grundsätzlich mindestens wöchentlich acht Stunden betragen. Während einer Elternzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung jedoch auch mit weniger als wöchentlich acht Stunden möglich. Ab 1. September 2027 wird die Kindesaltersgrenze für familienpolitische Teilzeit bzw. Beurlaubung von 18 Jahren auf 14 Jahre herabgesenkt. Für Beamtinnen und Beamte, die aufgrund der geänderten Kindesaltersgrenze die Voraussetzungen für die familienpolitische Teilzeit nicht (mehr) erfüllen, besteht auch weiterhin die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung, nämlich in Form der Antragsteilzeit nach Art. 88 BayBG. Die Antragsteilzeit ermöglicht eine Teilzeitbeschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit (regelmäßig 20 Stunden). Zur tatsächlichen Pflege von nach ärztlichen Gutachten pflegebedürftigen Kindern ab 14 Jahren ist dagegen auch ab 1. September 2027 (weiterhin) eine familienpolitische Teilzeit oder Beurlaubung möglich, da diese als sonstige Angehörige unter Art. 89 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 BayBG fallen. Darüber hinaus wird ab 1. September 2027 der Mindestumfang der familienpolitischen Teilzeit auf wöchentlich 12 Stunden angehoben. Für Teilzeitbeschäftigungen während der Elternzeit ergeben sich jedoch keine Änderungen; diese sind weiterhin auch mit weniger als wöchentlich 12 Stunden möglich. Hinsichtlich der Bewilligung von Anträgen auf familienpolitische Teilzeit bzw. Beurlaubung ist Folgendes zu beachten: Für Anträge, die so gestellt werden, dass die Teilzeiten bzw. Beurlaubungen vor dem 1. September 2027 beginnen und sich darüber hinaus erstrecken, ist für Zeiträume ab dem 1. September 2027 die ab 1. September 2027 geltende Rechtslage maßgeblich. Für diese Zeiträume darf nur bei Vorliegen der dann gültigen Voraussetzungen eine Teilzeitbeschäftigung bewilligt werden. Für Zeiträume vor dem 1. September 2027 ist die bis dahin geltende Rechtslage maßgeblich. Bereits vor Veröffentlichung des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften am 30. Dezember 2025 bewilligte familienpolitische Teilzeitbeschäftigungen oder Beurlaubungen bleiben unverändert bis zum bewilligten Ablauf bestehen.

Erörterung zur Sicherheitslage in den Finanzämtern

Der HPR hat in einem Erörterungsgespräch die aktuelle Sicherheitslage an den Finanzämtern und insbesondere in den Servicezentren mit Vertretern des StMFH besprochen. In 82 der 100 Servicezentren seien die Umbaumaßnahmen im Rahmen des Sicherheitskonzepts bereits abgeschlossen worden. Die Umgestaltung der übrigen 18 Servicezentren stehe derzeit noch aus. Diese Umbaumaßnahmen sollen zu einer verbesserten Sicherheitslage der Kolleginnen und Kollegen vor Ort beitragen. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung! Der HPR hat des Weiteren den Ausbau eines Terminvergabesystems angeregt, wie es bereits bei den meisten Behörden angewendet werde. Dies könnte zu einer verbesserten Übersicht über die Besucherinnen und Besucher beitragen. Auch der Einsatz eines Sicherheitsdienstes und die Kameraüberwachung des öffentlichen Bereichs der Servicezentren wurden diskutiert.

Ergebnis der Qualifikationsprüfung 2025 der 2. QE fachlicher Schwerpunkt Steuer

An der Qualifikationsprüfung 2025 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen fachlicher Schwerpunkt Steuer haben insgesamt 326 Prüflinge teilgenommen. Hiervon haben 245 die Prüfung bestanden. Unter Einbeziehung der Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Wiederholungsprüfung haben von 326 Prüflingen 277 bestanden. Die Durchfallquote liegt bei 15,0 Prozent (im Vergleich: 2024: 10,1 Prozent, 2023: 9,0 Prozent, 2022: 13,7 Prozent).

Ergebnis der Zwischenprüfung 2025 der 3. QE fachlicher Schwerpunkt Steuer

An der Zwischenprüfung 2025 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen fachlicher Schwerpunkt Steuer haben insgesamt 486 Prüflinge teilgenommen. Insgesamt lag die Durchfallquote in der Erstprüfung bei 38,7 . Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Wiederholungsprüfung ergibt sich für die Zwischenprüfung 2025 eine Gesamtdurchfallquote von 27,2. Von insgesamt 486 Teilnehmern haben 132 die Prüfung(en) nicht bestanden (Durchfallquoten Vorjahre: 2019: 17,1%, 2021: 28,8%, 2022: 15,6%, 2023: 32,1%, 2024: 35,8%). Als Reaktion auf die Ergebnisse der Vorjahre hat der Fachbereich Finanzwesen der HföD bereits Maßnahmen während des Grundstudiums 1 durchgeführt (Orientierungswoche, vorgezogene Kurztest, Tutorien und fachspezifische Maßnahmen). Mit den Steuerinspektoranwärtern und Steuerinspektoranwärterinnen 2024 wurde die Orientierungswoche um Einführungsstunden zum Umgang mit SINA-Laptops sowie Methoden der Rechtsanwendung ergänzt. Diese Maßnahmen werden für künftige Jahrgänge fortgeführt. Durch diese Maßnahmen konnte die Durchfallquote der Erstprüfung ggü. den Zwischenprüfungen 2023 und 2024 gesenkt werden. Auch die Gesamtdurchfallquote verbessert sich im Vergleich zu den Jahren 2023 und 2024, bewegt sich jedoch weiterhin auf hohem Niveau.

Studiengang Verwaltungsinformatik – Statistik über die Ergebnisse der Qualifikationsprüfung 2025

Das Finanzministerium hat dem Hauptpersonalrat mitgeteilt, dass alle 51 Prüflinge, welche an der Qualifikationsprüfung teilgenommen haben, auch bestanden haben. Das Ergebnis spiegelt auch den positiven Einfluss der getroffenen Fördermaßnahmen (Wiederholungsstunden, Studiernachmittage, Motivationsgespräche, Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit Dozenten bei offenen Fragen) wider.

Einstellung der Steuerinspektoranwärterinnen und Steuerinspektoranwärter im Jahr 2026 – Erhöhung der Einstellungsermächtigung

Mit FMS vom 31. Oktober 2025 (Az: 22 – P1400 FV – 2/75) wurde das Bayerische Landesamt für Steuern ermächtigt, im Einstellungsjahr 2026 insgesamt 552 Bewerberinnen und Bewerber (davon 61 eingliederungsberechtigte Soldatinnen und Soldaten auf Zeit) als Steuerinspektoranwärterinnen und Steuerinspektoranwärter einzustellen. Diese Einstellungsermächtigung 2026 wird um insgesamt 10 Anwärterinnen und Anwärter erhöht. Es ergeben sich demnach 562 Neueinstellungen (davon 62 eingliederungsberechtigte Soldatinnen und Soldaten auf Zeit) für den Einstieg in der 3. Qualifikationsebene. Die Erhöhung beruht auf nicht benötigten Ausbildungsplätzen des Bundeszentralamts für Steuern für das Jahr 2026. Diese Kapazitäten (10 Plätze) können daher für die Einstellung von bayerischen Steuerinspektoranwärterinnen und Steuerinspektoranwärtern genutzt werden.