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Der monatliche Bericht aus dem Hauptpersonalrat im Januar / Februar 2026

Einstellungsermächtigung für die 2. QE Steuer im Jahr 2026 // Vollzug des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder – Hinweis zur Durchführung des TV-L (Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze) // Hauptwahlvorstand nimmt Arbeit auf // Ergebnis der Qualifikationsprüfung 2025 der 2. QE fachlicher Schwerpunkt Steuer // Diplomierungsfeier der 3. QE des Einstellungsjahrgangs 2022

Einstellungsermächtigung für die 2. QE Steuer im Jahr 2026

Die Einstellungsermächtigung für die Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer, mit Einstieg in der 2. Qualifika- tionsebene im Einstellungsjahr 2026 wurde auf 702 Bewerberinnen und Bewerber erhöht. Aufgrund des hohen Einstellungsbedarfs ist auch für das Einstellungsjahr 2026 mit der Durchführung des Zweite-Chance- Verfahrens zu rechnen. Die Erhöhung erfolgt unter Berücksichtigung der prognostizierten Verrechnungsmöglichkeiten und unter Ausnutzung aller Ausbildungskapazitäten.

Vollzug des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder – Hinweis zur Durchführung des TV-L (Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze)

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) wurde § 3 EStG dahingehend ergänzt, dass Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit bis zu einer Höhe von insgesamt 24.000 Euro im Jahr steuerfrei sind, soweit die Einnahmen für vom Steuerpflichtigen ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze gemäß § 35 Satz 2 oder 235 SGB VI erbrachte Leistungen zufließen und der Arbeitgeber für diese Leistungen Beiträge nach § 168 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 1d oder Abs. 3, § 172 Abs. 1 oder § 172a SGB VI, somit Beiträge zur Rentenversicherung, zu entrichten hat. Die Steuerfreiheit gilt nicht, wenn die Einnahmen bereits nach anderen Vorschriften steuerfrei sind. Die Anwendung des neuen Steuerfreibetrages bei der Bezügezahlung der begünstigten Beschäftigten erfolgt automatisch durch das Landesamt für Finanzen anhand der vorhandenen Bezügedaten. Insoweit sind keine gesonderten Mitteilungen zum neuen Steuerfreibetrag durch die Personalstellen an das Landesamt für Finanzen notwendig, weil die Voraussetzungen des Steuerfreibetrages anhand der für die Bezügezahlung notwendigen Unterlagen vollständig geprüft werden können. Die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung des neuen Steuerfreibetrages werden nach Auslieferung durch SAP rückwirkend zum 1. Januar 2026 in VIVA eingeführt und maschinell rückwirkend angewendet. Bei den betroffenen Beschäftigten werden die zu viel gezahlten Lohnsteuern durch das Landesamt für Finanzen maschinell entsprechend erstattet. In den Durchführungshinweisen ist zudem festgehalten, dass eine Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus in aller Regel jeweils die Dauer eines Jahres nicht überschreiten und längstens für insgesamt drei Jahre erfolgen sollte. Mit dem Aktivrentengesetz soll die Weiterbeschäftigung über das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen einer Regelaltersrente hinaus möglichst attraktiv und flexibel gestaltet werden. Diesem Ziel würden in Durchführungshinweisen festgelegte Höchstgrenzen für eine Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus zuwiderlaufen. Aus diesem Grund wird die Höchstgrenze von drei Jahren aufgehoben. Die Dauer der Befristung wird von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert. Beide Regelungen greifen ab 1. Januar 2026.

Hauptwahlvorstand nimmt Arbeit auf

Die Hauptwahlvorstände für die Wahlen des Hauptpersonalrats und der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung haben mit der Vorbereitung der Wahl begonnen. Aktuell wird die Bekanntgabe über die Zusammensetzung an die örtlichen Wahlvorstände übermittelt. Vorsitzende ist Sabine Hippauf vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen. Weitere Mitglieder sind der stellv. Vorsitzende des Hauptpersonalrats, David Dietz, die Vorsitzende der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung, Eva Braun, sowie Stefan Schierbel, der ebenfalls Mitglied des Hauptpersonalrats ist. Die Personalratswahlen werden am 23. Juni 2026 stattfinden.

Ergebnis der Qualifikationsprüfung 2025 der 2. QE fachlicher Schwerpunkt Steuer

An der Qualifikationsprüfung 2025 für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen fachlicher Schwerpunkt Steuer haben insgesamt 456 Prüflinge teilgenommen. Hiervon haben 307 die Prüfung bestanden. Unter Einbeziehung der Ergebnisse der schriftlichen Wiederholungsprüfung haben von 456 Prüflingen 114 Kandidatinnen und Kandidaten die Prüfung nicht bestanden. Die Durchfallquote liegt damit bei 25,0 Prozent (im Vergleich: 2021: 12,3 Prozent, 2022: 13,4 Prozent, 2023: 13,4 Prozent, 2024: 16,8 Prozent).

Diplomierungsfeier der 3. QE des Einstellungsjahrgangs 2022

Am 30.01.2026 haben die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsjahrgangs 2022 der 3. Qualifikationsebene ihre Diplome verliehen bekommen. Nach der Begrüßung durch Dr. Tanja Firgau folgte die Festrede durch den Staatssekretär Martin Schöffel. Der Hauptpersonalrat gratuliert allen Absolventinnen und Absolventen ganz herzlich!