
48.000 – 44.000 – 4.000 – 1 Mio. – Die Seite 3 im Oktober 2025
Ministerpräsident Söder will beim Staat bis 2040 10.000 Planstellen streichen. So oder so ähnlich lauteten die Schlagzeilen nach der diesjährigen CSU-Fraktionsklausur auf Kloster Banz. Nachdem sich der Bayerische Landtag im Nachtragshaushalt 2025 noch vor wenigen Monaten eine Selbstverpflichtung zum Abbau von 5.000 Stellen bis zum Jahr 2030 ins Haushaltsgesetz geschrieben hatte, jetzt also eine noch weitergehende Ankündigung des Ministerpräsidenten! In den Medien war als Begründung die Personalkostenquote von „rund 40 Prozent“ zu lesen, und dass die Einsparung „durch KI und Bürokratieabbau“ möglich sei.
Das erinnert an den Januar 2024, als der Ministerpräsident erstmals seine Stellenabbaupläne öffentlich machte. Der Knackpunkt damals wie heute: sollten tatsächlich – wie es damals hieß – Bildung und Sicherheit ausgenommen werden, kämen auf die anderen Bereiche besorgniserregende Abbauverpflichtungen zu. Ich will dazu die Zahlen aus der bfg-Zeitung März 2024 in Erinnerung rufen: Im Jahr 2010 hatte der Oberste Rechnungshof für die Finanzämter eine bedenkliche Personalsituation festgestellt und die entsprechenden Zahlenwerke geliefert.
Vergleicht man nun die aktuellen Stellenpläne des Bayerischen Staatshaushalts mit denen des Jahres 2010, stellt man fest, dass die Zahl der Beamten-, Richter- und Arbeitnehmerstellen seither um mehr als 48.000 (oder 19 Prozent) zugenommen hat. Davon entfallen allerdings gut 44.000 Stellen auf Kultus, Wissenschaft und Polizei, also die Bereiche, die womöglich von den Sparmaßnahmen ausgenommen werden sollen. Auf den Rest (Finanz, Justiz, Soziales, Umwelt etc.) entfallen gerade einmal 4.000 zusätzliche Stellen. – Und das bei einer Zunahme der Einwohnerzahl Bayerns um gezählt 1 Million, vom Zensus geschätzt 750.000. In den Finanzämtern haben in dieser Zeit die Steuerfälle um rund 40 Prozent zugenommen (ohne Grundsteuerreform), die vom gleichen Personal- Ist bewältigt werden. In der Staatsfinanz macht der Aufwuchs gut 30 Prozent aus, die Belastung der IT-Bereiche ist bekanntermaßen uferlos und in der Schlösserverwaltung nehmen die Aufgaben mit den zusätzlichen Welterbestätten auch nicht gerade ab!
Beinahe zeitgleich mit „Banz“ hat das Finanzministerium übrigens den Haushaltsabschluss des Freistaats Bayern für das Jahr 2024 veröffentlicht. Dort werden Personalkosten von 29,2 Mrd. dargestellt, die einen Anteil von 39,1 Prozent an den „bereinigten Gesamtausgaben“ bedeuten. Das Haushaltsjahr hat dabei mit einem Ergebnis abgeschlossen, das gegenüber dem beschlossenen Haushalt beispielsweise 1,3 Mrd. höhere Steuereinnahmen und 233 Mio. höhere Zinseinnahmen enthält – und als Ergebnis eine Erhöhung der Rücklagenzuführung um 2,7 Mrd. Euro. Was man dort nicht findet: die Einnahmen der bayerischen Finanzämter bei Gemeinschafts- und Landessteuern waren 2024 um 5,6 Prozent auf 136,6 Mrd. gestiegen, was gegenüber dem Jahr 2010 ein Plus von 108,5 Prozent bedeutet. Setzt man den Vergleich mit dem Jahr 2010 fort, stellt man fest, dass die Personalkosten damals bei 17,1 Mrd. lagen, was seither einem Plus von 70,9 Prozent entspricht. Die Personalkostenquote lag 2010 übrigens bei 41,2 Prozent! Die „Summe der Isteinnahmen“ im Staatshaushalt ist in dieser Zeit um 74,9 Prozent auf 77,1 Mrd. gestiegen, das Haushaltsvolumen („Rechnungsergebnis“) um 93 Prozent auf 95,7 Mrd.. Ein Hinweis zur Aussagekraft der Personalkostenquote: sie ist umso höher, je gesünder der Haushalt. Hätten wir die Schuldenaufnahme und die Zinslast von NRW, wäre sie um mehr als einen Prozentpunkt niedriger …
Das alles sind wichtige Eckdaten, wenn jetzt Sparmaßnahmen angekündigt werden – und viele weitere „umhergeistern“. Sie zeigen: obwohl in den drei großen Bereichen, so viele tausend – vergleichsweise hochdotierte – neue Stellen geschaffen wurden, sind die Personalkosten nicht überdurchschnittlich gewachsen!
Die Zahlen zeigen aber auch: in der Bayerischen Staatsverwaltung gibt es keine überbordende Bürokratie, die jetzt „abgebaut“ werden müsste! – Dagegen haben wir aber aufgrund europarechtlicher und bundesrechtlicher Vorgaben auf anderen Verwaltungsebenen sehr wohl eine gewaltige Zunahme von Bürokratie – und Personal. Man beachte nur einmal, um welche Beispiele es in den medialen Debatten geht.
Beim Thema Künstliche Intelligenz (KI) warne ich vor übergroßen Erwartungen. Es gibt inzwischen auch ernstzunehmende Stimmen, die mit dem zunehmenden Einsatz von KI wachsenden bürokratischen Aufwand erwarten. Betrachtet man für die Steuerverwaltung die vergangenen zwei Jahre, in denen sich alles um KI zu drehen schien, dann stelle ich fest, dass der Vorsprung von Unternehmen und Beratungsseite durch KI weiter gewachsen ist. Wir werden zu tun haben, den Anschluss nicht vollends zu verpassen! Einsparmöglichkeiten sind damit in weiter Ferne!
Die Lage ist ernst, die Herausforderungen groß! Einsparungen vergrößern nur die Probleme!