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Ein Jahr danach - Die Seite 3 im November

Wenn die Bezügemitteilung für den November jetzt ein für Vollzeitbeschäftigte um 200 Euro höheres Grundgehalt und bei den weiteren dynamischen Besoldungsbestandteilen eine Erhöhung um 4,76 % ausweist, so geht das zurück auf die Einkommensrunde, die vor einem Jahr mit den Verhandlungen zum TV-L in vollem Gange war. Bei einer Kundgebung in Wunsiedel und einer Großdemonstration von DBB und BBB in Nürnberg haben damals mehr als 1.700 bfg-Mitglieder Flagge gezeigt und für eine bessere Bezahlung gekämpft.

Die Ergebnisse, auf die sich DBB und ver.di mit den Arbeitgebern der TdL im Dezember geeinigt haben, können sich bis heute sehen lassen. Da gab es für die ersten 13 Monate der Vertragslaufzeit zunächst eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von – in Vollzeit – 3.000 Euro. Wie wir in der Januar-Ausgabe dargelegt haben, entsprach das je nach Entgeltgruppe einer Bruttoerhöhung von 7,4 % in EG 15/5 bis etwa 16 % in EG 3/1. Weil der Freistaat Bayern das Tarifergebnis 1:1 auf die Beamtenschaft und systemgerecht auf die Ruhestandsbeamten übertragen hat, ergaben sich hier vergleichbare Werte.

Im August hat das Institut der Deutschen Wirtschaft Zahlen zur Inflationsausgleichsprämie veröffentlicht (Quelle: Statista). Danach hatten bis dahin 80 % der tariflich gebundenen Beschäftigten eine solche erhalten, aber nur 35 % der keinem Tarifvertrag unterliegenden Beschäftigten! Gewerkschaftliche Stärke hat sich hier also wieder einmal ausgezahlt! Dem Staat fehlen übrigens infolge der – bewusst so herbeigeführten! – Steuerbefreiung bis zu 40 Mrd. Euro in den Haushalten!

Aber zurück zu unserer Einkommensrunde. Der jetzigen Erhöhung folgt am 1. Februar 2025 dann als dritter Schritt noch eine lineare Erhöhung um weitere 5,5 . Die dauerhafte Wirkung durch die Erhöhung der Werte der Grundtabelle wird dann beispielsweise in A 6/1 plus 13,6 % betragen, in A 8/4 plus 12,5 %, in A 9/10 plus 11,2 %, in A 12/11 plus 9,7 %, in A 13/5 plus 9,9 % und in A 15/11 plus 8,5. Im Tarifbereich sind die Werte ganz ähnlich. Wir brauchen damit den Vergleich mit den Tarifabschlüssen der Privatwirtschaft nicht scheuen.

Der Grundbetrag für Anwärterinnen und Anwärter erhöht sich ab November übrigens um 100 Euro, ab Februar dann um weitere 50 Euro. Ganz erhebliche Verbesserungen, wie ich meine. Damit heiße ich unsere neuen Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich in der Finanzverwaltung und der bfg willkommen! – Aber lassen Sie sich bitte nicht verwirren, wenn Sie auf Seite 14 von der heraufziehenden Tarifrunde des TVöD lesen. Im Unterschied zum TV-L (L wie Länder) gilt der TVöD für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen. Allerdings ist der Abschluss im TVöD regelmäßig ein wichtiger Anhaltspunkt für die Tarifverhandlungen im TV-L, die etwa ein Jahr später stattfinden … und für die Besoldung der bayerischen Beamten und Versorgungsempfänger.

„Sei dabei!“ lautet die Botschaft an alle neuen Anwärterinnen und Anwärter mit Blick auf eine bfg-Mitgliedschaft! Unter sei-dabay.de findet man seit Kurzem das Karriereportal des Freistaates Bayern. Hier stellt sich der Freistaat als Arbeitgeber mit all seinen Berufsfeldern, Beschäftigungsangeboten und Ausbildungen vor. Von hier wird man entsprechend der Interessen weitergeleitet und gelangt so etwa auch zur Anmeldung beim Landespersonalausschuss. Dieses neue Portal ist einer von mehreren Bausteinen, die wir dringend benötigen, um die Nachwuchsgewinnung voranzubringen.

Ein weiterer Schritt ist das heuer erstmals zum Einsatz gekommene Zweite-Chance-Verfahren, das das viel zu langwierige LPA-Einstellungsverfahren ergänzt. Dieses Angebot war sofort ein großer Erfolg, konnten damit im Bereich der Staatsfinanz alle Studien- und Ausbildungsplätze besetzt werden und im Bereich Steuer etwa 270, die ansonsten zusätzlich unbesetzt geblieben wären. Die Verhältnisse in der Steuer sind dennoch besorgniserregend, summiert sich die Zahl der nicht genutzten Einstellungsmöglichkeiten in der 2. und 3. QE auf mehr als 450, nicht zuletzt auch, weil an der Landesfinanzschule zwei der Wohnheime aus Brandschutzgründen nicht genutzt werden können!

Ich begrüße sehr, dass das Finanzministerium jetzt den nächsten Reformschritt gehen will und das LPA-Einstellungsverfahren grundlegend reformieren. Um beim Ringen um Nachwuchskräfte erfolgreich sein zu können, brauchen wir ein niederschwelliges Verfahren.

Es hat sich binnen 12 Monaten also einiges zum Besseren entwickelt. Geblieben ist, ja verschärft hat sich für Viele die Arbeitsbelastung! Vielfach wursteln wir uns nur noch durch. Hier braucht es Lösungen! Hier braucht es auch Mut zu Lösungen! Eine Veränderung der Finanzamtslandschaft hilft uns dabei aber am allerwenigsten.