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HPR-Bericht Mai 2018

Der monatliche Bericht aus dem HPR

Neue „Urlaubs- und Mutterschutzverordnung“ UrlMV +++ Bericht des Arbeitgebers Nr. 5.5 der Inklusionsvereinbarung +++ Zuschlag zur Gewinnung von IT-Fachkräften – Beamtenbereich +++ Zuschlag zur Gewinnung von IT-Fachkräften – Tarifbereich +++ LfF – Landesfamilienkasse Anpassung der Messzahl +++ Qualifizierungsmaßnahme für Tarifbeschäftigte

Neue „Urlaubs- und Mutterschutzverordnung“ UrlMV

Am 1. Januar 2018 trat die UrlMV in Kraft. Diese ersetzt die bisherige Urlaubsverordnung und die bayerische Mutterschutzverordnung. Etliche Änderungen sind dabei lediglich redaktioneller Natur. So finden sich z.B. die Vorschriften zur Dienstbefreiung nunmehr unter §10 UrlMV (vormals §16 UrlV). Da im Jahr 2017 jedoch mehrere Anpassungen des Mutterschutzrechtes, insbesondere Neuregelungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz vorgenommen wurden, enthält die UrlMV darüber hinaus auch inhaltliche Neuerungen. Für die besondere Gefährdungsbeurteilung gem. §19 UrlMV i.V.m. §10 MuSchG wurde seitens der Verwaltung nunmehr eine Checkliste aufgelegt.

Bericht des Arbeitgebers Nr. 5.5 der Inklusionsvereinbarung

Das StMfLH legte dem HPR den jährlichen Bericht über die Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen des StMfLH vor. Öffentliche Arbeitgeber müssen gem. §154 SGB IX mindestens 5% der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Seit Jahren ist das StMfLH bestrebt, diese Mindestgrenze deutlich zu übertreffen. So konnte auch im Kalenderjahr 2017 für den Geschäftsbereich eine Quote i.H.v. 8,29 % gemeldet werden.

Zuschlag zur Gewinnung von IT-Fachkräften – Beamtenbereich

Cyberkriminalität ist ein weltweites Phänomen, das weder an Landesgrenzen noch vor dem Bundestag Halt macht und überall stattfinden kann, wo Menschen IT-Geräte benutzen. Mit fortschreitender Digitalisierung erhöhen sich auch die Anforderungen an die IT-Sicherheit der Behörden. Die staatliche Verwaltung benötigt dringend Spezialisten, um sich den täglichen Angriffen auf das Behördennetzwerk zu erwehren. Aufgrund des signifikanten Fachkräftemangels müssen daher finanzielle Anreize geschaffen werden, um auch in der Konkurrenz zur freien Wirtschaft als attraktiver Arbeitgeber um geeignetes Personal werben zu können. Der neue Art. 60a Bayerisches Besoldungsgesetz sieht daher einen „Zuschlag zur Gewinnung von IT-Fachkräften“ vor. Demnach kann Beamtinnen und Beamten der Besoldungsordnung A in der Fachlaufbahn Naturwissenschaften und Technik sowie in der Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutz mit dem Schwerpunkt Technik bei einem erstmaligen Einstieg in der 3.QE ein Zuschlag i.H.v. max. 400 Euro/Monat für die Dauer von max. 10 Jahren gewährt werden. Voraussetzung ist, dass sie auf einem Dienstposten in der Informationstechnologie eingesetzt werden. Der Zuschlag stellt kein flächendeckendes, sondern ein auf einzelne Dienstposten bezogenes Instrument innerhalb der haushaltsrechtlichen Grenzen dar. Er wird über den Bezugszeitraum hinweg abgeschmolzen und entfällt spätestens nach einer Gesamtbezugsdauer von insgesamt 10 Jahren. Über die tatsächliche Vergabe (Höhe und Dauer) entscheidet die personalverwaltende Stelle. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 1.Januar 2018 in Kraft.
Weitere Einzelheiten regelt das FMS vom 2.3.2019 (23-P 1510-1/24).

Zuschlag zur Gewinnung von IT-Fachkräften – Tarifbereich

Für Kolleginnen und Kollegen des Tarifbereichs (E7 – E15Ü TVL), die aus persönlichen oder haushaltsmäßigen Gründen nicht verbeamtet werden können, wird ebenfalls die Zahlung einer weiteren Zulage (bis zu 10% des Tabellenentgelts der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe) ermöglicht. Innerhalb der haushaltsrechtlichen Grenzen kann diese Zulage maximal 20% der Beschäftigten im IT-Bereich gewährt werden. Diese Regelung ist bis 31.12.2020 befristet.
Weitere Einzelheiten regelt das FMS 28.2.2018 (25-P2607-6/19).
Erfassung und Bearbeitung der Pflegegeldanträge im Rahmen eines Nebenamtes
Die Bayerische Staatsregierung hat am 10. April ein Pflege-Paket für Bayern verkündet. Darin ist unter anderem auch die Gewährung eines bayerischen Landespflegegeldes i.H.v. 1.000 Euro/Jahr enthalten. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz im Zeitpunkt der Antragstellung in Bayern haben und mindestens einen Pflegegrad 2 vorweisen.
Die erstmalige Auszahlung soll bereits im September 2018 erfolgen.
Da mit ca. 360.000 Anspruchsberechtigten zu rechnen ist, stellt diese zusätzliche Aufgabe die Verwaltung vor eine immense Herausforderung. Der HPR machte sich umgehend für eine praktikable Lösung stark, die Mehrbelastungen für die Kolleginnen und Kollegen v.a. im Bereich des Landesamt für Finanzen verhindert. Die angespannte Personalsituation eröffnet keinen Raum für derartige kurzfristige Mehrbelastungen.
Die Bearbeitung der Anträge auf Landespflegegeld soll daher für 2018 einmalig in Form einer freiwilligen, vergüteten Nebentätigkeit erfolgen. Für die Erfassung und Bearbeitung eines Antrages auf Landespflegegeld werden ca. 5 Minuten veranschlagt. Die Nebenamtsvergütung beträgt 2 Euro pro Antrag. Es ist vorgesehen, Pakete im Umfang von jeweils 200, 400, 600, 800 oder 1.000 Anträgen zur nebenamtlichen Erfassung und Bearbeitung zu vergeben. Die Bearbeitung hat außerhalb der Dienstzeit zu erfolgen. Für 400 Anträge steht eine Bearbeitungszeit von 4 Wochen zur Verfügung.
Beamtinnen und Beamte, die sich für das freiwillige Nebenamt zur Verfügung stellen möchten, können sich unter http://www.stmf.bybn.de/?url=landespflegegeld bewerben.

LfF – Landesfamilienkasse Anpassung der Messzahl

Der HPR wurde darüber unterrichtet, dass im Rahmen einer Innenrevision im LfF die Personalbedarfsberechnung für den Bereich der Landesfamilienkasse in Auftrag gegeben wurde.
Diese wurde nach den Methoden des Obersten Rechnungshofs durchgeführt und ergab eine Messzahl von 3.960 Kinder pro Vollzeitkraft.

Qualifizierungsmaßnahme für Tarifbeschäftigte

Besonders qualifizierte und langjährige Beschäftigte im Tarifbereich haben in der bayerischen Steuerverwaltung seit Januar 2017 die Möglichkeit, sich für eine sechsmonatige Quailifizierungsmaßnahme zu bewerben. Sofern diese erfolgreich bestanden wird, werden die Aufgaben eines Sachbearbeiters in der Arbeitnehmerstelle oder ZEB zunächst für eine in der Regel sechsmonatige Bewährungszeit übertragen.
Zum 1.1.2018 haben 24 der 26 Teilnehmer des Pilotprojekts die Bewährungsphase erfolgreich beendet.
Aufgrund der sehr guten Erfahrungen wurde die Qualifizierungsmaßnahme auch für das Jahr 2018 angeboten. Allerdings konnten hierfür lediglich 8 Bewerber/innen zugelassen werden.
Die nächste Qualifzierungsmaßnahme wird mit dem Ziel, hierfür 20 – 25 geeignete Bewerber/innen zu gewinnen, im Jahr 2020 angeboten.