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Der monatliche Bericht aus dem Hauptpersonalrat im August / September 2025

Jahresbericht des Landespersonalausschusses // Anwärtereinstellung in der 2. Qualifikationsebene im Jahr 2026, fachlicher Schwerpunkt Staatsfinanz // Anwärtereinstellung in der 2. Qualifikationsebene im Jahr 2026, fachlicher Schwerpunkt Steuer // Ausbildung der 2. Qualifikationsebene für den Einstellungsjahrgang 2025 auch in Herrsching // AG KONSENS trifft sich in München // Mündliche Prüfung der 3. Qualifikationsebene, fachlicher Schwerpunkt Steuer

Jahresbericht des Landespersonalausschusses

Dem Hauptpersonalrat wurde der Bericht des Landespersonalausschusses (LPA) für das Jahr 2024 vorgelegt. Die Nachwuchsgewinnung ist weiterhin eines der Kernthemen des LPA. Neben dem außerordentlich hohen Bedarf gilt es, einem tiefgreifenden Wandel in den Erwartungen, Bedürfnissen und Ansprüchen potenzieller Nachwuchskräfte Rechnung zu tragen. Die Vorstellungen der nachkommenden Generationen unterscheiden sich deutlich von denen der aus dem Arbeitsleben ausscheidenden „Babyboomer“.

Von allen an der Einstellung beteiligten Stellen erfordert es besonderes Engagement, einen effektiven Einsatz der Ressourcen sowie ein hohes Maß an Vorausschau und Gespür für die Belange potenzieller Bewerberinnen und Bewerber. Für das Einstellungsjahr 2024 in der 2. QE wurden 7.085 (Vorjahr: 7.908) Zulassungsanträge gestellt. 800 Anträge wurden von Seiten der Bewerberinnen und Bewerber vor der Prüfung zurückgezogen bzw. mussten wegen Nichterfüllung der Zulassungsvoraussetzungen abgelehnt werden. Zudem lagen 486 mehrfach gestellte Anträge vor, sodass 5.799 Bewerberinnen und Bewerber zur Auswahlprüfung zugelassen werden konnten. Die Auswahlprüfung für das Einstellungsjahr 2024 wurde am 3. Juli 2023 durchgeführt. An der Auswahlprüfung haben 4.618 (Vorjahr: 4.734) Bewerberinnen und Bewerber teilgenommen. Davon haben im Antrag 2.753 weiblich (59,61 %), 1.856 männlich (40,19 %) und 9 divers (0,19 %) angegeben. 60 Bewerberinnen und Bewerber haben nach der Prüfung die einzubeziehenden Schulnoten nicht nachgewiesen, sodass sie vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden mussten. Von den verbliebenen 4.458 Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern haben 163 (3,66 %) nicht bestanden, da ihre Gesamtnote schlechter als 4,00 war. Mit Erfolg haben 4.295 Bewerberinnen und Bewerber (Vorjahr: 4.343) das Auswahlverfahren abgeschlossen. Damit sind die Zahlen in der 2. Qualifikationsebene weiter rückläufig. Anders sieht es in der 3. Qualifikationsebene aus. Hier wurden für das Einstellungsjahr 7.440 Zulassungsanträge gestellt (Vorjahr: 7.632). Von den eingegangenen Anträgen wurden 1.219 vor der Auswahlprüfung von Seiten der Bewerberinnen und Bewerber zurückgezogen bzw. wegen Nichterfüllung der Zulassungsvoraussetzungen abgelehnt. Außerdem lagen 472 mehrfach gestellte Anträge vor, sodass insgesamt 5.749 (Vorjahr: 5.891) Bewerberinnen und Bewerber zur Auswahlprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich zugelassen werden konnten. Die Auswahlprüfung für das Einstellungsjahr 2024 fand am 9. Oktober 2023 statt. An der Auswahlprüfung haben 4.445 (Vorjahr: 4.368) Bewerberinnen und Bewerber teilgenommen. Davon haben im Antrag 2.351 weiblich (52,89 %), 2.089 männlich (47 %) und 5 divers (0,11 %) angegeben. Von den 4.445 Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Auswahlverfahren für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene mussten 73 mangels Notennachweises vom Verfahren ausgeschlossen werden. Von den restlichen 4.372 Teilnehmerinnen und Teilnehmern haben 48 (1,10 %) das Verfahren nicht erfolgreich, also mit einer Gesamtnote schlechter als 4,00, abgeschlossen. 4.324 Bewerberinnen und Bewerber (Vorjahr: 4.194) haben das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen.

Anwärtereinstellung in der 2. Qualifikationsebene im Jahr 2026, fachlicher Schwerpunkt Staatsfinanz

Das Landesamt für Finanzen (LfF) wird ermächtigt, aus dem Teilnehmerkreis der Auswahlprüfung 45 Bewerberinnen und Bewerber bei sonst gegebener Voraussetzung als Regierungssekretäranwärterinnen und -anwärter einzustellen. Von den Einstellungsmöglichkeiten im GeMitgliederzeitschrift der Bayerischen Finanzgewerkschaft 8-9/2025 • Seite 5 HPR Einfach Warngauer Str. 30 · 81539 München Telefon: +49 89 2160 2748 Mail: verbandsarbeit@vkb.de Unser BC-W-Tarif ist die Beihilfe-Ergänzung für alle Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst. Ihr starker Partner vor Ort Ihr Expertenteam Unser Schutzschirm in der Übergangszeit. schäftsbereich des StMFH sind gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SVG 7 für Inhaberinnen und Inhaber eines Eingliederungsscheins oder Zulassungsscheins vorzusehen. Die Ausbildung der Regierungssekretäranwärterinnen und -anwärter beginnt am Dienstag, den 1. September 2026.

Anwärtereinstellung in der 2. Qualifikationsebene im Jahr 2026, fachlicher Schwerpunkt Steuer

Das Bayerische Landesamt für Steuern wird ermächtigt, aus dem Teilnehmerkreis an der Auswahlprüfung für den Einstieg in der 2. Qualifikationsebene in die Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer für das Einstellungsjahr 2026 insgesamt 610 Bewerberinnen und Bewerber bei sonst gegebenen Voraussetzungen als Steuersekretäranwärterinnen und Steuersekretäranwärter einzustellen. Die Ausbildung der Steuersekretäranwärterinnen und Steuersekretäranwärter 2026 beginnt am Dienstag, den 1. September 2026.

Ausbildung der 2. Qualifikationsebene für den Einstellungsjahrgang 2025 auch in Herrsching

Das Finanzministerium hat dem Hauptpersonalrat mitgeteilt, dass auf Grund der hohen Einstellungszahlen 96 Steuersekretäranwärterinnen und -anwärter den FTA I an der HföD in Herrsching ausgebildet werden. Es entstehen insgesamt 6 Lehrsäle mit 16 Anwärterinnen und Anwärtern. Möglich wird dies durch niedrigere Einstellungszahlen in der 3. Qualifikationsebene aufgrund des fehlenden Abiturjahrgangs. Der Hauptpersonalrat begrüßt diese Maßnahme ausdrücklich!

AG KONSENS trifft sich in München

Die Stufenpersonalvertretungen der KONSENS-Steuerungsgruppenländer, haben sich im Juli zu einer zweitägigen Besprechung in München getroffen. Neben einem Austausch über die aktuellen KONSENS-Verfahren, stand auch die Planung eines Treffens der Stufenpersonalvertretungen aller 16 Bundesländer zum Thema KONSENS auf der Tagesordnung. Zusätzlich gab es ein Gespräch zwischen der AG KONSENS und dem für KONSENS-Angelegenheiten zuständigen Referatsleiter des Finanzministeriums.

Mündliche Prüfung der 3. Qualifikationsebene, fachlicher Schwerpunkt Steuer

Nachdem die Ergebnisse des schriftlichen Teils der Qualifikationsprüfung 2025 feststehen, fehlt den Steuerinspektoranwärterinnen und Steuerinspektoranwärtern nur noch die erfolgreiche Teilnahme an der mündlichen Prüfung um ihre Ausbildung abzuschließen. Die mündlichen Prüfungen finden dieses Jahr vom 08.09.2025 bis 11.09.2025 an den Prüfungsorten München, Nürnberg und Zwiesel statt. Insgesamt finden in diesem Zeitraum 63 Prüfungen statt! Der Hauptpersonalrat wünscht allen Anwärterinnen und Anwärtern viel Erfolg!