
Der monatliche Bericht aus dem Hauptpersonalrat im Juli 2025
Wahltermin für die regelmäßigen Wahlen zu den Personalvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen 2026 vorgeschlagen // Fortschreibung der KI-Leitfäden // Bericht über Betriebliches Eingliederungsmanagement 2024 // Hermann Auer neuer Präsident der Schlösserverwaltung // Leitlinien für Social-Media- Beauftragte // Hauptpersonalrat nimmt Stellung zu den Stellenanträgen zum Haushaltsvoranschlag 2026/2027
Wahltermin für die regelmäßigen Wahlen zu den Personalvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen 2026 vorgeschlagen
Im Jahr 2026 finden wieder die im 5-Jahres-Turnus stattfindenden regelmäßigen Wahlen zu den Personalvertretungen im gesamten Anwendungsbereich des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) statt. Die Wahlen selbst sind im Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Juli 2026 durchzuführen (Art. 26 Abs. 3 BayPVG). Im Interesse einer reibungslosen Durchführung der Wahlen im gesamten Geltungsbereich des BayPVG wird seitens des StMFH der vorab mit den Ressorts und Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände abgestimmte Termin, Dienstag, 23. Juni 2026, als Termin der Stimmabgabe vorgeschlagen. Ausgehend von Dienstag, dem 23. Juni 2026 als Tag der Stimmabgabe sind die Mitglieder der Wahlvorstände spätestens am 23. März 2026 bekannt zu geben. Spätestens am 13. April folgt der Erlass und die Bekanntgabe des Wahlausschreibens. Innerhalb von 25 Tagen nach Erlass des Wahlausschreibens können dann Wahlvorschläge eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen dann spätestens am 8. Juni 2026 bekannt gegeben werden. Spätestens ab Montag, 29. Juni 2026 folgen dann die Feststellungen der Wahlergebnisse und die konstituierenden Sitzungen.
Fortschreibung der KI-Leitfäden
Im März 2024 wurden, im Rahmen einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe unter der Federführung des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat, Leitfäden für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bereitgestellt. Die Leitfäden samt Anlagen wurden nun fortgeschrieben und im Hauptpersonalrat vorgestellt. Ein Fortschreibungsbedarf bestand insbesondere durch die in Kraft getretene europäische KI-Verordnung (KI-VO), die Bereitstellung der „BayernKI“ als multifunktionale KI-Anwendung, die Verfügbarkeit einer Vielzahl neuer (kostenfreier) KI-Systeme sowie aufgrund der allgemeinen Praxiserfahrungen der Arbeitsgruppe. Im Leitfaden für Behörden wurden die rechtlichen Regelungen der KI-VO ergänzt und der praktische Umgang mit der Verordnung aufgezeigt. Des Weiteren wurde eine technische Definition von KI im Leitfaden aufgenommen. Das neue Kapitel „Wegweiser für die KI-Einführung“ gibt zudem praktische Hinweise zur Einführung von KI-Systemen in der Behörde. Die dazugehörige Anlage „Muster-Dienstanweisung“ beinhaltet die wesentlichen Inhalte der bisherigen Anlagen „Muster-Datenschutzanweisungen“ und wurde insbesondere zu allgemeinen Verhaltensregeln und KI-Anwendungen im Internet fortgeschrieben. Der Leitfaden für Beschäftigte dient weiterhin zur Sensibilisierung im Umgang mit KI. Insbesondere die Nutzung, Schulung, Erkennung und Kennzeichnung von KI werden eingehender erläutert. Die neue Anlage „Richtig prompten“ soll den Beschäftigten beim Formulieren von präzisen und effektiven Eingaben an KI-Systeme unterstützen und somit einen erfolgreichen Einsatz von KI fördern.
Bericht über Betriebliches Eingliederungsmanagement 2024
Das Finanzministerium hat dem Hauptpersonalrat die Anzahl und Analyse der BEM-Fälle für dem Geschäftsbereich vorgelegt. Insgesamt wurde im Kalenderjahr 2024 3.465 Beschäftigten ein BEM-Verfahren angeboten und konnte in rund 16 Prozent der Fälle erfolgreich abgeschlossen werden. Circa 71 Prozent der betroffenen Beschäftigten verzichteten im Voraus auf die Durchführung eines BEM-Verfahrens. Dieser weiterhin hohe Anteil an Fällen, in denen das BEM-Angebot von den Beschäftigten von vornherein abgelehnt wurde, entspricht in etwa dem Anteil im Jahr 2023 (rund 72 Prozent) und kann auf den aus Sicht der Betroffenen oftmals fehlenden dienstlichen Bezug der Fehlzeit zurückgeführt werden, da nicht jede Erkrankung bzw. vorübergehende Arbeitsunfähigkeit ein BEM-Verfahren erforderlich machten (z.B. Beinbruch, etc.). Insgesamt wurden an den Zahlen keine Auffälligkeiten festgestellt.
Hermann Auer neuer Präsident der Schlösserverwaltung
Am 23. Juni 2025 wurde Hermann Auer als neuer Präsident der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen eingeführt. Er übernimmt das Amt vom bisherigen Präsidenten Bernd Schreiber. Der Hauptpersonalrat wünscht dem neuen Präsidenten für seine neue Aufgabe viel Erfolg und freut sich auf die Zusammenarbeit!
Leitlinien für Social-Media- Beauftragte
Die Umsetzung des Social-Media- Konzepts zur Etablierung von Nachwuchswerbungskanälen im Geschäftsbereich des StMFH schreitet weiter voran! Gemäß dem Konzept werden die nachgeordneten Behörden des Geschäftsbereichs – also sowohl die Mittel- als auch die unteren Verwaltungsbehörden – gebeten, jeweils eine Beauftragte oder einen Beauftragten für Social Media zu benennen. Die Wahrnehmung dieser Funktion sollte im Idealfall durch junge, engagierte Beschäftigte erfolgen, die sich auch im privaten Bereich für soziale Medien interessieren. Die Zentralstelle Social Media am BayLfSt hat daher Leitlinien erstellt, um den künftig benannten Beauftragten eine praxisnahe Hilfestellung für ihre Tätigkeit an die Hand zu geben.
Hauptpersonalrat nimmt Stellung zu den Stellenanträgen zum Haushaltsvoranschlag 2026/2027
Das Finanzministerium hat dem Hauptpersonalrat die Stellenanträge zum Haushaltsvoranschlag 2026/2027 vorgelegt. Der Hauptpersonalrat hat in seiner Stellungnahme hierzu auf die stark gestiegene Arbeitsbelastung in nahezu allen Bereichen des Finanzressorts hingewiesen und sich für mehr Stellen vor allem in den Bereichen Finanzämter, Landesamt für Finanzen und der Landesfinanzschule stark gemacht!