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Foto Reiterstatue vor Bayerischem Landtag

Der monatliche Bericht aus dem Hauptpersonalrat im Juni 2025

Zentralisierung der Forschungszulage // Ergänzende Dienstvereinbarung des LfF zur Telearbeit // Einführung des PSV-Upload- Portals // Mitteilung der Berechnungsgrundlage für das Zuteilungssoll und den Stellenplan für die Finanzämter 2025 // Keine Verlängerung des Beurteilungszeitraums im Geschäftsbereich des StMFH // Verlagerung der Bewertungsstellen an das Grundsteuer- Finanzamt Zwiesel – Ausweitung der Pilotierung // Versammlung der Hauptund Bezirksschwerbehindertenvertretungen in Nürnberg

Zentralisierung der Forschungszulage

Die Verwaltung der Forschungszulage obliegt derzeit der Zuständigkeit des jeweiligen örtlich zuständigen Finanzamts. Die Arbeiten im Zusammenhang mit den Anträgen der Forschungszulage werden in jedem bayerischen Finanzamt in einer zentralen Stelle als Veranlagungsstelle durchgeführt. Jedes Finanzamt muss deshalb das erforderliche Fachwissen ungeachtet der sehr geringen Fallanzahl vorhalten. Aus diesem Grund und der Tatsache das aufgrund der Geringfügigkeit des Arbeitsgebiets kein gesondertes Zuteilungssoll an den Finanzämtern ausgewiesen wird, soll zum 1. Oktober 2025 eine Zentralstelle Forschungszulage am Finanzamt München eingerichtet werden. Die Zentralstelle Forschungszulage wird dabei analog zu den Veranlagungsstellen für Körperschaftsteuer betrachtet. Im Zuteilungssoll für das Finanzamt München können die dafür benötigten Kräfte ausgewiesen werden. Durch eine Zentralisierung der Forschungszulage werden die bayerischen Finanzämter von Arbeit entlastet und gleichzeitig das bereits vorhandene Fachwissen des Finanzamts München genutzt.

Ergänzende Dienstvereinbarung des LfF zur Telearbeit

Das Landesamt für Finanzen hat seine bisherige ergänzende Dienstvereinbarung zur Telearbeit überarbeitet. Ziel hierbei war eine größere Nutzung von Telearbeit, die Beibehaltung und Fortführung bewährter Telearbeitsmöglichkeiten bei zahlreichen Dienstposten und die Weiterentwicklung der Telearbeit aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre.

Einführung des PSV-Upload- Portals

Mit Einführung der Digitalen Personalakte (DiPA) bei den Bezügestellen des Landesamts für Finanzen (LfF) wurde die Grundlage für vollumfänglich digitales Arbeiten bei den Bezügestellen geschaffen. Dabei bietet die digitale Postübermittlung von Personal verwaltenden Stellen (PSV) an die Bezügestellen des LfF erhebliche Effizienzgewinne und Einsparpotenzial für alle Beteiligten. Diese können gehoben werden, sobald die DiPA auch bei den PSV-Stellen im Einsatz ist. Bis zur flächendeckenden Einführung der DiPA wird übergangsweise eine einfache, intuitiv bedienbare Webanwendung angeboten, mittels derer die PSV-Stellen schon heute Dokumente digital an die Bezügestelle übermitteln können: das sog. PSV-Upload-Portal. Das PSV-Upload- Portal „PSV 2 BEZ“ dient der rechtssicheren, digitalen Übermittlung von Dokumenten der PSV- an die Bezügestellen. Es kann künftig von allen PSV-Stellen genutzt werden, welche die DiPA-PSV noch nicht im Einsatz haben. Die Produktivsetzung des PSV-Upload-Portals ist für Juli diesen Jahres geplant.

Mitteilung der Berechnungsgrundlage für das Zuteilungssoll und den Stellenplan für die Finanzämter 2025

Seit dem Jahr 2015 wird für die Berechnung des Zuteilungssolls die Anzahl der den Finanzämtern zur Verfügung stehenden Stellen um anderweitig besetzte bzw. gesperrte Stellen reduziert und daraus die ,,Berechnungsgrundlagen für das Zuteilungssoll“ abgeleitet. Basis für die Berechnungsgrundlagen zum Zuteilungssoll 2025 ist die Anzahl der Stellen bei den Finanzämtern für das Jahr 2025, ausgehend vom Kassenanschlag 2024/2025 zum 1. Oktober 2025. Die Grundlage für das Zuteilungssoll 2025 beträgt 16.468 Stellen und erhöht sich damit im Vergleich zu 2024 um 138 Stellen.

Keine Verlängerung des Beurteilungszeitraums im Geschäftsbereich des StMFH

Durch das Erste Modernisierungsgesetz Bayern wurde die Möglichkeit geschaffen, den Beurteilungszeitraum auf vier Jahre zu verlängern. Der Geschäftsbereich des StMFH wird hiervon jedoch keinen Gebrauch machen. Die einzelnen Verwaltungen sehen als Hauptargumente gegen eine Verlängerung des Beurteilungszeitraum unter anderem die Schnelllebigkeit in einigen Bereichen und die Besorgnis fehlender Aktualität von Beurteilungen bzw. eine Verzögerung der Beförderung von Beamten. Dieses klare Meinungsbild wird auch seitens des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat unterstützt, weshalb nicht beabsichtigt ist, von der Verlängerungsmöglichkeit des Beurteilungszeitraums im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat Gebrauch zu machen. Es wird weiterhin am dreijährigen Beurteilungszeitraum festgehalten. Auch der Hauptpersonalrat hatte sich gegen eine Verlängerung und damit gegen eine Abweichung zur bisher erfolgreichen Praxis ausgesprochen und begrüßt die Entscheidung des Finanzministeriums.

Verlagerung der Bewertungsstellen an das Grundsteuer- Finanzamt Zwiesel – Ausweitung der Pilotierung

Im Rahmen der Heimatstrategie ist ab dem Jahr 2025 eine sukzessive Verlagerung der bayerischen Bewertungsstellen (mit Ausnahme der Bewertungsstelle Höchstädt des FA München) an das Grundsteuer-Finanzamt Zwiesel mit ASt. Viechtach geplant. Der Auf- und Ausbau des Grundsteuerfinanzamts in Zwiesel und Viechtach erfolgt stufenweise. Im Endausbau sollen 300 Arbeitsplätze auf beide Standorte verteilt sein. Bereits seit 1. Dezember wird die Verlagerung mit den Finanzämtern Deggendorf und Nördlingen mit Außenstelle Donauwörth pilotiert. Die Pilotierungsberichte aus den Pilotfinanzämtern, sowie des Landesamts für Steuern sind positiv. Die Pilotierung soll daher um weitere vier Ämter erweitert werden, um weitere Erfahrungen zu sammeln. Ab Herbst 2025 soll dann die Verlagerung der bayerischen Bewertungsstellen im Rahmen der Heimatstrategie in 5 Stufen erfolgen. Der Zeitplan sieht hierbei eine Verlagerung von 2025 bis 2030 vor. Die 1. Stufe der Verlagerung soll hierbei am 1. Oktober 2025 beginnen.

Versammlung der Hauptund Bezirksschwerbehindertenvertretungen in Nürnberg

In Nürnberg haben sich die Hauptund Bezirksschwerbehindertenvertretungen, sowie die Schwerbehindertenvertretungen der dem StMFH direkt nachgeordneten Dienststellen zu ihrer regelmäßig stattfindenden Versammlung getroffen. Inhalte der Versammlung waren unter anderem der Bericht des Arbeitgebers gemäß 166 Abs. 4 SGB IX, sowie ein intensiver Austausch untereinander. Der Hauptpersonalrat nimmt an den Versammlungen stets teil. Sowohl der Vorsitzende der Hauptschwerbehindertenvertretung Wolfgang Kurzer als auch der stellv. HPR-Vorsitzende David Dietz hoben in ihren Berichten die hervorragende Zusammenarbeit zwischen Hauptschwerbehindertenvertretung und Hauptpersonalrat hervor.