Abrufbar ab sofort in der Web-App der bfg. Nur für Mitglieder.

Weitere Informationen
(https://www.finanzgewerkschaft.de/app/kiosk/)

Foto Reiterstatue vor Bayerischem Landtag

Der monatliche Bericht aus dem Hauptpersonalrat im April 2025

Ergebnis der Wiederholung der Zwischenprüfung 2024 der dritten Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Steuer // Erstes Modernisierungsgesetz Bayern – Möglichkeit der Verlängerung des Beurteilungszeitraums // Dienstpostenbewertung in der Bayerischen Grundsteuerstelle // Mutterschutzanpassungsgesetz – Neuregelung für Frauen mit Fehlgeburten // Inklusionspreis „JobErfolg 2026 – Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz“ // Ergebnis der Wiederholung der Qualifikationsprüfung 2024 der dritten Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Steuer // Einstellungsermächtigung für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der 2. Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Steuer im Jahr 2025 // Zentralisierung der Verwaltung der Wohnungsbauprämie

Ergebnis der Wiederholung der Zwischenprüfung 2024 der dritten Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Steuer

An der Wiederholungsprüfung der Zwischenprüfung 2024 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit dem fachlichen Schwerpunkt Steuer haben 163 Prüflinge teilgenommen. Hiervon haben 56 Personen die Prüfung bestanden. Die Durchfallquote liegt damit bei 65,64 Prozent (im Vergleich: 2023: 64,50 Prozent; 2022: 64,15 Prozent; 2021: 63,19 Prozent). Die Gesamtdurchfallquote der Zwischenprüfung 2024 (Erstprüfung und Wiederholungsprüfung) beträgt damit 35,0 Prozent. Von insgesamt 452 Teilnehmern haben 158 Prüflinge die Prüfung(en) nicht bestanden (im Vergleich: 2023: 32,1 Prozent; 2022: 15,6 Prozent; 2021: 28,8 Prozent).

Erstes Modernisierungsgesetz Bayern – Möglichkeit der Verlängerung des Beurteilungszeitraums

Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands wurde mit dem Ersten Modernisierungsgesetz Bayern die Möglichkeit geschaffen, den bisher drei Jahre umfassenden Beurteilungszeitraum auf vier Jahre zu verlängern. Damit sei beabsichtigt, den Verwaltungsaufwand zu verringern. Es besteht jedoch der Spielraum, am dreijährigen Beurteilungszeitraum festzuhalten, wenn das bisherige Vorgehen sachgerecht erscheint.
Es wird derzeit geklärt, ob eine Verlängerung für den Geschäftsbereich sinnvoll erscheint.

Dienstpostenbewertung in der Bayerischen Grundsteuerstelle

Aufgrund des neuen Rechts zur Bayerischen Grundsteuer ist eine Umstrukturierung der Aufgabenverteilung in den Bewertungsstellen erforderlich. Im Zusammenhang mit der Neuregelung ist auch eine Dienstpostenbewertung für die Bayerische Grundsteuerstelle vorzunehmen. Das Verhältnis der Dienstposten für die Bearbeitung der Grundsteuer ist künftig 10 Prozent QE 3 (ohne Fachrechtsbehelfsstellen) zu 90 Prozent QE 2.
Da die Aufgaben und Fälle der 2. Qualifikationsebene bei der Bayerischen Grundsteuer einen sehr unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad haben, werden 20 Prozent der Dienstposten mit Besoldungsgruppe A9+AZ, 20 Prozent mit Besoldungsgruppe A9 und 60 Prozent mit der Besoldungsgruppe A8 bewertet.
Die Dienstposten der 3. Qualifikationsebene der Bayerischen Grundsteuerstelle werden mit Besoldungsgruppe A 11 bewertet, da sie neben den Sonderfällen auch für risikobehaftete und besonders schwierige Fälle zuständig sind. Die Dienstposten der Fachrechtsbehelfsstelle im Bereich der Bewertung werden analog der Allgemeinen Rechtsbehelfsstelle nach Besoldungsgruppe A12 bewertet. Die Sachgebietsleitung der Fachrechtsbehelfsstelle im Bereich der 4. Qualifikationsebene wird mit Besoldungsgruppe A14 eingestuft.

Mutterschutzanpassungsgesetz – Neuregelung für Frauen mit Fehlgeburten

Auch Frauen mit Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche unterliegen ab 1. Juni 2025 den mutterschutzrechtlichen Schutzfristen nach § 3 MuSchG. Es gelten dabei folgende neue Regelungen: Beschäftigungsverbot von zwei Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche oder sechs Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche oder acht Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche. Für die Dauer der neu geregelten Schutzfristen haben betroffene Frauen einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Inklusionspreis „JobErfolg 2026 – Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz“

Der Inklusionspreis „JobErfolg“ soll erneut im Kalenderjahr 2026 im Zeitraum Mai bis Juli verliehen werden.
Es handelt sich dabei um eine öffentliche Auszeichnung durch den Bayerischen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung und das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, die alle zwei Jahre vergeben wird. Mit dem Preis wird das beispielhafte und herausragende Engagement von Unternehmen und Behörden bei der Beschäftigung von Menschen mit und ohne Behinderung am Arbeitsplatz ausgezeichnet. Der Preis wird in den Kategorien „Privatwirtschaft“, „Ehrenpreis“, „Innovationspreis“ und auch für ein besonderes Engagement im öffentlichen Dienst vergeben. Eine Bewerbung ist bis 02.10.2025 möglich.

Ergebnis der Wiederholung der Qualifikationsprüfung 2024 der dritten Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Steuer

An der Wiederholungsprüfung der Qualifikationsprüfung 2024 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit dem fachlichen Schwerpunkt Steuer haben 33 Prüflinge teilgenommen. Hiervon haben 15 Personen die Prüfung bestanden. Die Durchfallquote liegt damit bei 54,55 Prozent (im Vergleich: 2023: 40,63 Prozent; 2022: 71,73 Prozent; 2021: 19,08 Prozent). Die Gesamtdurchfallquote der Qualifikationsprüfung 2024 (Erstprüfung und Wiederholungsprüfung) beträgt damit 10,1 Prozent. Von insgesamt 317 Teilnehmern haben 32 Prüflinge die Prüfung(en) nicht bestanden (im Vergleich: 2023: 9,0 Prozent; 2022: 13,7 Prozent; 2021: 8,6 Prozent).

Einstellungsermächtigung für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der 2. Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Steuer im Jahr 2025

Die bisherige Einstellungsermächtigung von 607 Bewerberinnen und Bewerbern wird um 138 Anwärterinnen und Anwärter erhöht und liegt damit bei 745 Neueinstellungen (davon 124 eingliederungsberechtigte Soldatinnen und Soldaten auf Zeit). Der Erhöhung liegt die Generierung weiterer Anmietungsmöglichkeiten durch die LFS sowie die neu geschaffene Möglichkeit der heimatnahen fachtheoretischen Ausbildung in München zugrunde.

Zentralisierung der Verwaltung der Wohnungsbauprämie

Zum 1. Dezember 2025 ist die Zentralisierung der Verwaltung der Wohnungsbauprämie am Finanzamt Wunsiedel vorgesehen. Die zentrale Wohnungsbauprämienstelle wird dabei Teil des Arbeitsbereichs der Lohnsteuer- Arbeitgeberstelle. Es ergeben sich keine Änderungen an der Dienstpostenbewertung. Eine Schulung und Einarbeitung der künftigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter ist sichergestellt.