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Foto Reiterstatue vor Bayerischem Landtag

Der monatliche Bericht aus dem Hauptpersonalrat im März 2025

Baunova Bayern GmbH // Reform des LPA-Tests – Erste Besprechung im Finanzministerium // Ergebnis der Qualifikationsprüfung 2024 der zweiten Qualifikationsebene, fachlicher Schwerpunkt Staatsfinanz // Dienstpostenbewertung der bayerischen Schlösserverwaltung aktualisiert // Neufassung der Bayerischen Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht und Nebengebieten (BayVwVBes) // Bericht über Beihilfe-Laufzeiten im Ausschuss für Fragen den öffentlichen Dienst vorgestellt // Qualifizierungsmaßnahme für Tarifbeschäftigte in der Bayerischen Steuerverwaltung

Baunova Bayern GmbH

Der Freistaat Bayern hat beschlossen, seine drei Wohnungsbaugesellschaften unter dem Dach einer neugegründeten Holding zusammenzuführen. Die neue Holding firmiert unter dem Namen „Baunova Bayern GmbH“ und umfasst die drei Gesellschaften „BayernHeim GmbH“, „Stadibau GmbH“ und „Siedlungswerk GmbH“. Der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags hat dem Vorhaben in seiner Sitzung am 20.02.2025 einstimmig zugestimmt. bfg- und HPR-Vorsitzender Gerhard Wipijewski hatte als Gast die Gelegenheit die „geradezu existenzielle Bedeutung der Stadibau für den öffentlichen Dienst und seine Beschäftigten“ darzulegen. Es müsse auch künftig sichergestellt sein, dass die Beschäftigten in den Ballungsräumen mit günstigem Wohnraum versorgt werden können. Dazu müsse der Wohnungsbestand nicht nur erhalten, sondern tatkräftig ausgebaut werden. Auch Bauminister Christian Bernreiter hob die besondere Bedeutung der Stadibau im neuen Firmenverbund hervor. Der Hauptpersonalrat war zuvor im Rahmen des Umwandlungsgesetzes bei der Gründung der Holding beteiligt worden.

Reform des LPA-Tests – Erste Besprechung im Finanzministerium

Im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat eine erste größere Besprechung zur Reform des LPA-Test stattgefunden. An der Besprechung nahm auch eine Vertreterin der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte (ARGEHPR) teil. Der LPA-Test soll zukünftig durch einen Intelligenztest ersetzt werden. Wenn möglich soll es sich hierbei um einen adaptiven Intelligenztest handeln. Das Ergebnis des Tests kann dann für einen längere Zeit gültig sein. Die ARGEHPR wird sich auch künftig intensiv in der Arbeitsgruppe einbringen.

Ergebnis der Qualifikationsprüfung 2024 der zweiten Qualifikationsebene, fachlicher Schwerpunkt Staatsfinanz

An der Qualifikationsprüfung 2024 für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen fachlicher Schwerpunkt Staatsfinanz haben insgesamt 87 Prüflinge teilgenommen. Hiervon haben 74 die Prüfung bestanden. Die Durchfallquote liegt somit bei 14,94 Prozent (im Vergleich: 2023: 18,18 Prozent, 2022: 11,71 Prozent, 2021: 10,48 Prozent). Von den 13 erfolglosen Kandidatinnen und Kandidaten der Erstprüfung haben elf an der Wiederholungsprüfung teilgenommen. Bei dieser Wiederholungsprüfung im Anschluss an den Crashkurs 2024 waren vier Prüflinge erfolgreich, sieben Prüflinge blieben endgültig erfolglos. Unter Einbeziehung der Wiederholungsprüfung ergibt sich für die Qualifikationsprüfung 2024 der 2. QE Staatsfinanz damit eine Durchfallquote von insgesamt 10,3 Prozent (2018: 2,7 Prozent, 2019: 12,2 Prozent, 2020: 7,1 Prozent, 2021: 6,7 Prozent, 2022: 9,9 Prozent, 2023:13,6 Prozent).

Dienstpostenbewertung der bayerischen Schlösserverwaltung aktualisiert

Nach dem Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung sind die Funktionen der Beamtinnen und Beamten nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen unter Berücksichtigung der Belange des Dienstherrn sachgerecht zu bewerten und Ämtern zuzuordnen (Art. 33 Abs. 5 GG, Art. 19 BayBesG).
Die Dienstpostenbewertung der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen wurde daher zum 1. September 2025 aktualisiert.

Neufassung der Bayerischen Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht und Nebengebieten (BayVwVBes)

Dem Hauptpersonalrat wurde der Entwurf einer Bekanntmachung zur Neufassung der Bayerischen Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht und Nebengebiete (BayVwVBes) übermittelt. Die Überarbeitung der BayVwVBes ist unter anderem aufgrund verschiedener Änderungen des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) erforderlich. So wurden die Verwaltungsvorschriften zu den Art. 30 und 31 BayBesG um weitere klarstellende Erläuterungen (z.B. zur erhöhten Anfangsstufe, bei Wiedereinstellungskonstellationen und Anerkennung förderlicher hauptberuflicher Beschäftigungszeiten und zur Erteilung des Einvernehmens nach Art. 31 Abs. 2 BayBesG) und Beispiele (z.B. zu den Themenkomplexen Fachlehrer und Nachhilfelehrer) erweitert. Zudem wurden die Verwaltungsvorschriften zu den Art. 35 bis 37 BayBesG neu gefasst. Dies wurde Aufgrund der Neustrukturierung des Orts- und Familienzuschlags notwendig. In diesem Zusammenhang wurden aufgrund der Aufhebung des Art. 94 BayBesG die Verwaltungsvorschriften zur Ballungsraumzulage aufgehoben und Verwaltungsvorschriften zu den Übergangsvorschriften der orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteile des Art 109 BayBesG aufgenommen. Die Verwaltungsvorschriften zu Art. 54 BayBesG (Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes) werden nicht übernommen, da die Vorschrift aufgehoben wurde. Die Verwaltungsvorschriften werden zudem zu bereits bestehenden Regelungen zur Unterstützung der Verwaltung und zur Lösung von Vollzugsproblemen ergänzt (z. B. zu den Zuschlägen nach Art. 60 und 60a BayBesG); hierbei wurden auch die Prüfungsergebnisse des Bayerischen Obersten Rechnungshofs berücksichtigt. Die Mehrzahl der Änderungen bezieht sich auf bereits mit verschiedenen Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat bekanntgegebene Erläuterungen und Hinweisen. Redaktioneller Änderungsbedarf ergibt sich vor allem durch die Aktualisierung von Zitierungen gesetzlicher Fundstellen, geänderter Ressortbezeichnungen und sämtlicher Beispiele.

Bericht über Beihilfe-Laufzeiten im Ausschuss für Fragen den öffentlichen Dienst vorgestellt

Im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienst im Landtag berichtete das Finanzministerium über die aktuellen Beihilfe-Laufzeiten. Aktuell liegt die Laufzeit eines Beihilfeantrags durchschnittlich bei 19,4 Tagen. Hierbei handelt es sich nicht um Arbeitstage sondern um Wochentage. Das Ziel ist weiterhin die Anträge so zügig wie möglich zu bearbeiten. Die Laufzeit soll wieder auf 14 Tage sinken. Gründe dafür, dass die Laufzeit aktuell bei über 14 Tagen liegt, sind unter anderem die stark gestiegene Anzahl an eingehenden Beihilfeanträgen. So sind die Antrags- und Belegzahlen seit dem Jahr 2021 um ca. 25% gestiegen. Das Finanzministerium plant durch Einsatz moderner KI und weiterer IT-Maßnahmen die Laufzeit mittelfristig wieder zu reduzieren. Aber auch organisatorische Maßnahmen sollen helfen, dem Ziel einer Laufzeit von 14 Tagen wieder näher zu kommen.

Qualifizierungsmaßnahme für Tarifbeschäftigte in der Bayerischen Steuerverwaltung

Im Jahr 2025 ist erfreulicherweise erstmals seit einigen Jahren wieder eine Qualifizierungsmaßnahme für Tarifbeschäf tigte zustande gekommen. Insgesamt 14 Personen befinden sich seit Mitte Januar 2025 im ersten der drei fachtheoretischen Abschnitte an der Landesfinanzschule Bayern. Der letzte Abschnitt endet Anfang Juli 2025. Der Hauptpersonalrat wünscht allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen viel Erfolg!