Der monatliche Bericht aus dem Hauptpersonalrat im November 2024

Reform des besonderen Auswahlverfahrens (LPATest) // Einstellungsermächtigung 3. QE Steuer 2025 // Absenkung der Notengrenzen für die Einstellung von Juristinnen und Juristen // BayernKI im HPR vorgestellt // Einstellungsermächtigung 3. QE Staatsfinanz 2025 // Projekt DiPA-Pro gestartet // HPR fordert Bezuschussung der Verpflegungskosten an der Landesfinanzschule // Finanzminister Füracker vereidigt Anwärterinnen und Anwärter

Reform des besonderen Auswahlverfahrens (LPATest)

Das besondere Auswahlverfahren (LPA-Test) soll reformiert werden. Das zuständige Referat hat seine Überlegungen hierzu in der Sitzung der ARGEHPR vorgestellt. Nachdem bereits letztes Jahr kurzfristig das Zweite-Chance-Verfahren eingeführt wurde, um ausreichend Einstellungen vorzunehmen, soll nur das Auswahlverfahren komplett neu strukturiert werden. Es soll künftig ein Onlinetest stattfinden, welcher im Zeitraum Herbst bis in das Frühjahr hinein jederzeit vom Bewerber von zu Hause aus durchgeführt werden kann. Hierbei soll jedes Ressort selbst entscheiden können bis zu welchem Stichtag der Test absolviert werden kann. Es soll insgesamt eine Vielzahl an gleichwertigen Fragen erstellt werden, um verschiedene Tests generieren zu können (Vergleichbar mit dem TAUVE-Test der bayerischen Polizei). Es soll zudem eine Software eingesetzt werden, um Betrug zu verhindern. Mit diesen Reformüberlegungen wird eine jahrelange Forderung des Hauptpersonalrats erfüllt. Ab wann ein neuer Test eingeführt werden kann, ist noch offen. Allerdings kann frühestens im Herbst 2027, für das Einstellungsjahr 2028 damit gerechnet werden. Zudem prüft das Finanzministerium aktuell, ob auch die Sozialkompetenzen der Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen eines Online-Tests abgeprüft werden können. Mit diesem Thema befasst sich eine Arbeitsgruppe, in welcher auch der Hauptpersonalrat vertreten ist.

Einstellungsermächtigung 3. QE Steuer 2025

Das Finanzministerium hat bekannt gegeben, dass das Bayerische Landesamt für Steuern ermächtigt wird, aus dem Teilnehmerkreis der am 7. Oktober 2024 durchgeführten Auswahlprüfung für die Einstellung in die Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer mit Einstieg in der 3. Qualifikationsebene im Einstellungsjahr 2025 insgesamt 563 Bewerberinnen und Bewerber (davon 63 eingliederungsberechtigte Soldatinnen und Soldaten auf Zeit) bei sonst gegebenen Vorausetzungen als Steuerinspektoranwärterinnen und Steuerinspektoranwärter einzustellen. Angesichts des großen Personalbedarfs und aufgrund der Teilnehmerzahl der diesjährigen Auswahlprüfung soll auch im Einstellungsjahr 2025 wieder ein Zweite-Chance-Verfahren durchgeführt werden. Die Ausbildung beginnt am Mittwoch, 1. Oktober 2025.

Absenkung der Notengrenzen für die Einstellung von Juristinnen und Juristen

Der Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat wird in den nächsten Jahren von einem hohen Niveau an Altersabgängen geprägt sein, was sich auch im Bereich der Ämter ab Besoldungsgruppe A 13 bemerkbar macht. Wegen zusätzlicher Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung kann die aktuelle Einstellungsgrenznote für Juristinnen und Juristen nicht gehalten werden. Daher wird die Notengrenze für eine Einstellung im Geschäftsbereich von 7,0 Punkte auf 6,5 Punkte in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung herabgesetzt. Auf Grund der schwierigen Bewerberlage fordert der Hauptpersonalrat bereits seit einiger Zeit für einen Einstieg in der 4.QE auch vermehrt Bewerberinnen und Bewerber mit einem Masterabschluss zuzulassen.

BayernKI im HPR vorgestellt

Seit Oktober 2024 bietet das ITDLZ eine zentrale bayerische KIAnwendung auf Grundlage von Microsoft Azure OpenAI Services zentral über das Behördennetz an. Die BayernKI für die Verwaltung bietet verschiedene Funktionen wie intelligente Dialoge, Chat- und Zusammenfassungsoptionen, einen Bildgenerator, ein Multitool zur Erstellung von Pressemitteilungen und zur Umformulierung in bürgernahe Sprache, ein Übersetzungstool und eine Brainstorming-Funktion. Sie unterstützt Beschäftigte bei allgemeinen Aufgaben, insbesondere bei der Textgenerierung und Grafikgestaltung. Die BayernKI stellt eine sichere und gleichwertige Alternative zu externen Diensten (insbesondere chatgpt.com) dar. Bei der BayernKI handelt es sich um ein reines Nutzungsangebot, welches den Beschäftigten Anfang des kommenden Jahres zur Verfügung gestellt werden soll.

Einstellungsermächtigung 3. QE Staatsfinanz 2025

Das Finanzministerium hat bekanntgegeben, dass das Landesamt für Finanzen ermächtigt wird aus dem Teilnehmerkreis der Auswahlprüfung 21 Bewerberinnen und Bewerber bei sonst gegebenen Voraussetzungen als Regierungsinspektoranwärterinnen und Regierungsinspektoranwärter einzustellen. Die Ausbildung beginnt am Mittwoch, 1. Oktober 2025.

Projekt DiPA-Pro gestartet

Nachdem die Digitale Personalakte (DiPA) erfolgreich im LfF, dem LSI und dem LDBV implementiert und pilotiert wurde, soll diese nun ressortübergreifend ausgerollt werden. Hierfür wurde zum 1. Oktober das Projekt DiPA-Pro (Digitale Personalakte Bayern – Projekt Rollout) gestartet. Es erfolgte am 25. Oktober ein Ressortinformationstag. Ab Ende des Jahres 2025 soll der breit angelegte Rollout starten.

HPR fordert Bezuschussung der Verpflegungskosten an der Landesfinanzschule

An der Landesfinanzschule Bayern sind die zu bezahlenden Verpflegungsentgelte mehrfach und damit in Summe deutlich erhöht wurden. Die Begründung für die Erhöhung ist zwar durch die gestiegenen Lohnkosten, Inflation, Energiepreissteigerung etc. durchaus nachvollziehbar, führt allerdings inzwischen zu einer enormen finanziellen Belastung der Anwärterinnen und Anwärter. So stiegen die Preise für die Verpflegung an der LFS vom 31.08.2022 bis zum 01.01.2024 um 56,80%! Gleichzeitig hat sich das Anwärtergrundgehalt lediglich um 3,82% erhöht. Auch die perspektivische Entwicklung des Anwärtergrundbetrags reicht nicht an die Erhöhung der Verpflegungsentgelte heran. Daher regt der Hauptpersonalrat und die Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung an, zu prüfen, ob und in welcher Höhe ein Verpflegungszuschuss an die Anwärterinnen und Anwärter gezahlt werden kann. Der Verpflegungszuschuss würde zu einer gesteigerten Attraktivität der Ausbildung führen und die Anwärterinnen und Anwärter der 2. Qualifikationsebene spürbar entlasten.

Finanzminister Füracker vereidigt Anwärterinnen und Anwärter

Am 14. Oktober vereidigte Finanzminister Albert Füracker insgesamt 1.370 Anwärterinnen und Anwärter aus der Steuerverwaltung, der Staatsfinanzverwaltung, dem Landesamt für Digitalisierung Breitband und Vermessung und dem Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Die gemeinsame Vereidigung in der Meistersingerhalle in Nürnberg ist seit vielen Jahren Tradition und ein Zeichen der Wertschätzung für die neu eingestellten Anwärterinnen und Anwärter. Nachdem der Eid gemeinsam abgeleistet wurde, nahm sich Finanzminister Füracker noch viel Zeit für Erinnerungsfotos. Der Hauptpersonalrat wünscht allen viel Erfolg bei ihrer Ausbildung!