
Der monatliche Bericht aus dem Hauptpersonalrat im Oktober 2024
Fehlzeitenbericht 2023 // Gesundheitsberichterstattung 2023 // Kein Anpassungsbedarf der Dienstvereinbarung Telearbeit zwischen dem Finanzministerium und dem Hauptpersonalrat // Ausschließlich digitale Dokumentenzustellung ab 1. Oktober 2024
Fehlzeitenbericht 2023
Das Finanzministerium hat dem Hauptpersonalrat den Fehlzeitenbericht für das Kalenderjahr 2023 übersandt. Die durchschnittlichen Fehlzeiten sind um 2,0 auf 12,0 Tage gestiegen. Sie bewegen sich damit bereits seit mehr als 20 Jahren innerhalb einer geringen Schwankungsbreite von lediglich zwei Tagen auf einem konstant niedrigem Niveau. Im Geschäftsbereich des Finanzministeriums sind die durchschnittlichen Fehlzeiten um 2,6 Tage auf 14,2 Tage gestiegen. Auch im Vergleich mit der Privatwirtschaft sind die Zahlen weiterhin positiv. Die durchschnittlichen Fehlzeiten der staatlichen Beschäftigten liegen unterhalb des Krankenstands der bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse Bayern versicherten Personen und heben sich weiterhin von den Zahlen der übrigen Ortskrankenkassen für das gesamte Bundesgebiet positiv ab. In den niedrigen Fehlzeiten des staatlichen Personals spiegelt sich aus Sicht des Finanzministeriums nicht nur eine starke Identifikation mit den übertragenen Aufgaben wider, sondern sie bezeugen auch die hohe Motivation der bayerischen Staatsbediensteten. Dennoch sollten die Fehlzeiten in den einzelnen Bereichen auch weiterhin beobachtet und analysiert werden, damit Defizite und Ursachen für erhöhte Fehlzeiten aufgedeckt und mit geeigneten Maßnahmen gegengesteuert werden kann.
Gesundheitsberichterstattung 2023
Das Finanzministerium hat dem Hauptpersonalrat die Gesundheitsberichterstattung für das Jahr 2023 vorgelegt. Das Jahr 2023 war das erste Jahr, das ganzjährig nicht mehr von den coronabedingten Einschränkungen geprägt war. Somit konnte das Behördliche Gesundheitsmanagement (BGM) wieder vollumfänglich durchgeführt werden. Insgesamt wurden im Geschäftsbereich des Finanzministeriums 566 Veranstaltungen durchgeführt. Es nahmen insgesamt 17.207 Beschäftigte an den Veranstaltungen teil. Die Teilnehmerzahlen sind somit gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen (2023: 277 Veranstaltungen und 7.766 Teilnehmer) und nähern sich wieder dem Niveau vor der Coronapandemie. Die Zahlen veranschaulichen, dass das Bewusstsein für die Bedeutung eines effektiven und bedarfsgerechten Gesundheitsmanagements in den einzelnen Dienststellen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat auch nach der Corona-Pandemie fest verankert ist. Während im Jahr 2022 trotz der unmittelbaren Wiederaufnahme des BGM nach dem Wegfall der coronabedingten Einschränkungen das „VorCorona-Niveau“ noch deutlich unterschritten wurde, befinden sich die Zahlen im Jahr 2023 weitestgehend auf dem Niveau des Jahres 2019 (teilweise sogar darüber). Dennoch werden die Entwicklungen insbesondere im Hinblick auf die ausgeweiteten Homeoffice-Möglichkeiten abzuwarten sein. Die angebotenen BGMMaßnahmen, die den unterschiedlichen Zielgruppen der Beschäftigten (Alter, Tätigkeiten, Interessen etc.) gerecht werden sollen, genießen unter den Beschäftigten grundsätzlich Akzeptanz und werden von diesen meist in Anspruch genommen und wertgeschätzt.
Kein Anpassungsbedarf der Dienstvereinbarung Telearbeit zwischen dem Finanzministerium und dem Hauptpersonalrat
Im Juni wurden die dem Finanzministerium nachgeordneten Behörden um Auskunft gebeten, ob und ggf. inwieweit Bedarf zur Anpassung der geltenden übergeordneten Dienstvereinbarung über Telearbeit an den Dienststellen im Geschäftsbereich des Finanzministeriums besteht. Die Rückmeldungen brachten durchgehend eine große Zufriedenheit mit der bestehenden Dienstvereinbarung zum Ausdruck. Ein Anpassungsbedarf wurde – insbesondere aufgrund der Möglichkeit in Abstimmung mit dem HPR und dem StMFH an die Verhältnisse vor Ort angepasste, ergänzende Regelungen zu treffen – weit überwiegend nicht gesehen. Insgesamt hat die Abfrage die Regelungen der bestehenden Dienstvereinbarung zwischen HPR und StMFH als gute Grundlage für den Dienstalltag in den unterschiedlichen Aufgabengebieten des Geschäftsbereichs bestätigt.
Ausschließlich digitale Dokumentenzustellung ab 1. Oktober 2024
Ab 1. Oktober 2024 wird die Nutzung des Digitalen Ordners für alle aktiven Beamtinnen und Beamten Pflicht. Bezügedokumente etc. werden dann ausschließlich digital übermittelt. Um Dokumente abzurufen, ist somit eine Registrierung im Mitarbeiterservice Bayern erforderlich. Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sind hiervon nicht betroffen. Bereits seit 1. März 2023 erhalten neu und wiedereingestellte Beamtinnen und Beamte im Rahmen der Zahlungsaufnahme ein Schreiben durch die Bezügestelle des Landesamts für Finanzen, in dem auf die ausschließlich digitale Dokumentenzustellung hingewiesen wird. Mit der digitalen Bekanntgabe von Dokumenten gelingt ein weiterer großer Schritt in Richtung digitale Personalverwaltung und Ausbau des Portals Mitarbeiterservice Bayern als zentrale Kommunikationsplattform des Freistaats Bayern als Arbeitgeber bzw. Dienstherr mit seinen Beschäftigten. Dies wird erfreulicherweise bereits heute durch die große Bereitschaft und Akzeptanz der Beschäftigten, das Portal zu nutzen, getragen. Dies zeigen bekanntermaßen die jährlich steigenden Nutzerzahlen und die Beliebtheit unterschiedlicher weiterer Services wie JobBike Bayern, die digitale Versorgungsauskunft oder die App Beihilfe Freistaat Bayern.