
Der monatliche Bericht aus dem Hauptpersonalrat im August / September 2024
Gesetzentwurf Erstes Modernisierungsgesetz Bayern // Jahresbericht des Landespersonalausschusses // Einstellungsermächtigung 2. QE Steuer 2025
Gesetzentwurf Erstes Modernisierungsgesetz Bayern
Der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte (ARGEHPR) wurde der Gesetzentwurf für das Erste Modernisierungsgesetz Bayern zur Stellungnahme vorgelegt. Das Gesetz soll für einen Abbau von verzichtbaren materiellen Standards und eine Verschlankung von Verfahren, insbesondere von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren sorgen. Durch das Erste Modernisierungsgesetz sollen unter anderem das Bayerische Beamtengesetz, das HföD-Gesetz, das Leistungslaufbahngesetz, die allgemeine Prüfungsordnung, die Nebentätigkeitsverordnung und die Urlaubs- und Mutterschutzverordnung geändert werden. Die ARGEHPR hat zu dem Gesetzentwurf umfangreich Stellung genommen.
Jahresbericht des Landespersonalausschusses
Der Landespersonalausschuss hat der Bayerischen Staatsregierung seinen Jahresbericht 2023 vorgelegt. Im Berichtsjahr hat sich erneut gezeigt, dass sich die Nachwuchsgewinnung als besonders herausfordernd darstellt. Erfreulicherweise führte die Verlängerung der Geltungsdauer der Ergebnisse der LPA-Auswahlverfahren auf mehrere Jahre spürbar zu zusätzlichen Bewerbungen, wie dem Bericht entnommen werden kann. Auch bei den 2023 vom Landespersonalausschuss behandelten Themen der Personalentwicklung spielten die Fragen der Personalgewinnung und der Personalbindung eine wesentliche Rolle. Konkret befasste sich der Ausschuss mit dem Thema „Generation Z“ sowie mit einem Online-Informations- und Beratungstool für Lehramtsstudierende. Auch dies wird neben einer ganzen Reihe von anderen Themen im Jahresbericht dargestellt.
Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der zweiten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich im Jahr 2023 ist das Gesamtergebnis des im Jahr 2022 durchgeführten Auswahlverfahrens maßgebend. Das Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens errechnet sich aus der Note der Auswahlprüfung und den Schulnoten in den Fächern Deutsch und Mathematik oder Rechnungswesen. Für das Einstellungsjahr 2023 wurden 7.908 (Vorjahr: 9.420) Zulassungsanträge gestellt. 901 Anträge wurden von Seiten der Bewerberinnen und Bewerber vor der Prüfung zurückgezogen bzw. mussten wegen Nichterfüllung der Zulassungsvoraussetzungen abgelehnt werden. Zudem lagen 764 mehrfach gestellte Anträge vor, sodass 6.243 Bewerberinnen und Bewerber zur Auswahlprüfung zugelassen werden konnten. An der Auswahlprüfung haben 4.734 (Vorjahr: 5.676) Bewerberinnen und Bewerber teilgenommen. Davon haben im Antrag 2.753 weiblich (58,15 %), 1.979 männlich (41,80 %) und 2 divers (0,04 %) angegeben. Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren 112 (2,37 %) Personen, die eine Schwerbehinderung vermerkt haben. 220 Bewerberinnen und Bewerber haben nach der Prüfung die einzubeziehenden Schulnoten nicht nachgewiesen, sodass sie vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden mussten. Von den verbliebenen 4.514 Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern haben 171 (3,79 %) nicht bestanden, da ihre Gesamtnote schlechter als 4,00 war. Mit Erfolg haben 4.343 Bewerberinnen und Bewerber (Vorjahr: 5.304) das Auswahlverfahren abgeschlossen. Die Zahl der Einstellungen im Jahr 2023 bleibt im langjährigen Vergleich weiterhin auf einem hohen Niveau. Bei den Bewerbungszahlen zeigt sich ein Rückgang gegenüber den Vorjahren. Der Wegfall von Präsenzveranstaltungen zur Nachwuchsgewinnung und Berufspraktika während der Corona-Pandemie wirkt hier noch stark nach. Durch die Verlängerung der Geltungsdauer konnten nach Angaben staatlicher Behörden bei deren Einstellungsverfahren zusätzlich 375 Bewerbungen aus vorherigen Auswahlverfahren verzeichnet werden. Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn im Jahr 2023 sind das Ergebnis der im Jahr 2022 durchgeführten Auswahlprüfung sowie die schulischen Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache ausschlaggebend.
Für das Einstellungsjahr 2023 wurden 7.632 (Vorjahr: 8.961) Zulassungsanträge gestellt. Von den eingegangenen Anträgen wurden 1.273 vor der Auswahlprüfung von Seiten der Bewerberinnen und Bewerber zurückgezogen bzw. wegen Nichterfüllung der Zulassungsvoraussetzungen abgelehnt. Außerdem lagen 468 mehrfach gestellte Anträge vor, sodass insgesamt 5.891 (Vorjahr: 6.844) Bewerberinnen und Bewerber zur Auswahlprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich zugelassen werden konnten. Die Auswahlprüfung für das Einstellungsjahr 2023 fand am 10. Oktober 2022 statt. An der Auswahlprüfung haben 4.368 (Vorjahr: 4.996) Bewerberinnen und Bewerber teilgenommen. Davon haben im Antrag 2.312 weiblich (52,93 %), 2.051 männlich (46,96 %) und 5 divers (0,11 %) angegeben. 50 (1,14 %) Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben eine Schwerbehinderung vermerkt. Von den 4.368 Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Auswahlverfahren für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene mussten 126 mangels Notennachweises vom Verfahren ausgeschlossen werden. Von den restlichen 4.242 Teilnehmerinnen und Teilnehmern haben 48 (1,13 %; Vorjahr: 0,73 %) das Verfahren nicht erfolgreich, also mit einer Gesamtnote schlechter als 4,00, abgeschlossen. 4.194 Bewerberinnen und Bewerber (Vorjahr: 4.872) haben das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen. Der komplette Jahresbericht des Landespersonalausschusses ist im Internet abrufbar.
Einstellungsermächtigung 2. QE Steuer 2025
Das Bayerische Landesamt für Steuern ist ermächtigt, aus dem Teilnehmerkreis an der Auswahlprüfung für den Einstieg in der 2. Qualifikationsebene in die Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuern für das Einstellungsjahr 2025 insgesamt 607 Bewerberinnen und Bewerber (davon 101 eingliederungsberechtigte Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sowie 10 schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber) bei sonst gegebenen Voraussetzungen als Steuersekretäranwärterinnen und Steuersekretäranwärter einzustellen. Dies entspricht der Ausbildungskapazität der Landesfinanzschule Bayern für den Einstellungsjahrgang 2025. In einem Gespräch mit dem zuständigen Referat hat der Hauptpersonalrat das Ministerium gebeten, intensiv Optionen zu prüfen, die Einstellungskapazitäten zu erhöhen.