
Der monatliche Bericht aus dem Hauptpersonalrat im Juni / Juli 2024
Leitlinien Personalentwicklung für Beamtinnen und Beamte in der bayerischen Steuerverwaltung überarbeitet // Entbürokratisierung der Gesundheitsberichterstattung // Verlängerung der Ausnahmegenehmigung zur Telearbeit mit sozialen Gründen während der Umsetzung der Grundsteuerreform // Mitteilung der Berechnungsgrundlage für das Zuteilungssoll und den Stellenplan für die Finanzämter 2024 // Mündlicher Teil der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer 2024 // Einstellung des Drucks des Einkommensteuer- und Lohnsteuer-Handbuchs – Änderung der Hilfsmittel für die Anwärterinnen und Anwärter // Neues BayRMS in der ARGE HPR vorgestellt
Leitlinien Personalentwicklung für Beamtinnen und Beamte in der bayerischen Steuerverwaltung überarbeitet
Die Leitlinien Personalentwicklung für die Beamtinnen und Beamten in der bayerischen Steuerverwaltung wurden zuletzt im Jahr 2015 überarbeitet. Zwischenzeitlich haben sich einige rechtliche, aber auch tatsächliche Änderungen im Verwaltungsvollzug ergeben. Insbesondere die Zentralisierung der Finanzkassen sowie die Grundsteuerreform haben organisatorische Änderungen mit sich gebracht. Aus diesem Grund wurden die zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Leitlinien Personalentwicklung für die Beamtinnen und Beamten der Steuerverwaltung überarbeitet. Hier wurden sowohl redaktionelle, als auch inhaltliche Änderungen vorgenommen. Insbesondere wurden die Rotationserfordernisse für bestimmte Beförderungen und die Voraussetzung hinsichtlich Rotation gestrichen. Damit wurde eine langjährige Forderung des Hauptpersonalrats erfüllt. Darüber hinaus gab es Anpassungen zum Thema Korruptionsbekämpfung. Diese wurden an die aktuell gültigen Korruptionsrichtlinien angepasst.
Entbürokratisierung der Gesundheitsberichterstattung
Nicht zuletzt wegen der teilweise angespannten Personalsituation in den Behörden ist die Entbürokratisierung ein drängendes Thema. Daher hat das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat vorgeschlagen, ab dem Berichtsjahr 2024 auf die jährliche Gesundheitsberichterstattung zu verzichten. Hierdurch sollen vor allem die Behörden im Geschäftsbereich des Finanz- und Heimatministeriums entlastet werden, die jedes Jahr umfangreiche Stellungnahmen und Erhebungen für die Gesundheitsberichterstattung übermitteln. Der Hauptpersonalrat begrüßt die Entbürokratisierung im Bereich der Gesundheitsberichterstattung. Allerdings war es dem Hauptpersonalrat dennoch wichtig, weiterhin über die Anzahl der Fälle des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie die Fehlzeiten in der bayerischen Finanzverwaltung informiert zu bleiben. Hierüber hat man sich mit dem zuständigen Referat geeinigt.
Verlängerung der Ausnahmegenehmigung zur Telearbeit mit sozialen Gründen während der Umsetzung der Grundsteuerreform
Die Ausnahmegenehmigung zur Telearbeit mit sozialen Gründen von bis zu 80% für den Bereich der ZEB-Stellen Bewertung und der Informations- Hotline zur Bayerischen Grundsteuer wurde mit Zustimmung des Hauptpersonalrats vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Die Notwendigkeit einer weiteren Verlängerung der zeitlich befristeten flexiblen Arbeitsweise während der Umsetzung der Grundsteuerreform wird sowohl vom Finanzministerium als auch vom Hauptpersonalrat gesehen.
Mitteilung der Berechnungsgrundlage für das Zuteilungssoll und den Stellenplan für die Finanzämter 2024
Seit dem Jahr 2015 wird für die Berechnung des Zuteilungssolls die Anzahl der den Finanzämtern zur Verfügung stehenden Stellen um anderweitig besetzte bzw. gesperrte Stellen reduziert und daraus die ,,Berechnungsgrundlagen für das Zuteilungssoll“ abgeleitet. Basis für die Berechnungsgrundlagen zum Zuteilungssoll 2024 ist die Anzahl der Stellen bei den Finanzämtern für das Jahr 2024, ausgehend vom Kassenanschlag 2024/2025 zum 1. Oktober 2024. Die Grundlage für das Zuteilungssoll 2024 beträgt 16.330 Stellen.
Mündlicher Teil der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer 2024
Vom 15. Juli 2024 bis 23. Juli 2024 finden die mündlichen Prüfungen für die zweite Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer in München, Nürnberg und Zwiesel statt. In insgesamt neun Prüfungsausschüssen und 90 Prüfungen, absolvieren die Steuersekretäranwärter den letzten Teil ihrer Qualifikationsprüfung. Begleitet werden die Sitzungen jeweils von einem Mitglied des Hauptpersonalrats oder der Hauptschwerbehindertenvertretung. Der Hauptpersonalrat wünscht allen Prüflingen viel Erfolg!
Einstellung des Drucks des Einkommensteuer- und Lohnsteuer-Handbuchs – Änderung der Hilfsmittel für die Anwärterinnen und Anwärter
In den Ausbildungen für den Einstieg in der zweiten und in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachliche Schwerpunkte Steuer und Staatsfinanz, wurden bislang im Unterricht sowie in den Prüfungen die amtlichen Handbücher bzw. Handausgaben verwendet. Das Bundesministerium der Finanzen hat entschieden, dass der Druck der Handbücher im Lauf der nächsten Jahre eingestellt wird. Das amtliche Lohnsteuer-Handbuch wird im Jahr 2024 letztmalig gedruckt, das amtliche Einkommensteuer- Handbuch im Jahr 2025. Da danach der Druck eingestellt wird, wurde für Ausbildungszwecke eine Alternative gesucht. Für die Anwärterinnen und Anwärter der dritten Qualifikationsebene, Fachrichtung Steuer, wurde bereits 2023 eine Alternativlösung gefunden und die Hilfsmittelbekanntmachung entsprechend geändert, da ursprünglich vom BMF kommuniziert worden war, dass das Einkommensteuer- Handbuch 2024 das letzte Mal gedruckt werde. Nun wurden auch für die zweite Qualifikationsebene Steuer, sowie für die zweite und dritte Qualifikationsebene Staatsfinanz, Alternativlösungen erarbeitet. Ab dem Einstellungsjahrgang 2024 werden die Anwärterinnen und Anwärter der zweiten Qualifikationsebene Fachrichtung Steuer neben der NWBTextausgabe „Wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen“, die bereits seit vielen Jahren als Hilfsmittel zugelassen ist, die NWB-Textausgabe „Wichtige Steuererlasse und Steuerrichtlinien“ nutzen. Ergänzend werden mittels Eigendruck der LFS Auszüge des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, des Aktiengesetzes und der Erbschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise ausgegeben. Durch die Kombination werden nicht nur das Einkommensteuer und Lohnsteuer- Handbuch, sondern auch das Körperschaftssteuer-, Erbschaftsteuer- und Gewerbesteuer-Handbuch ersetzt. Die Fachrichtung Staatsfinanz wird künftig in beiden Qualifikationsebenen mit dem Beck-Text im dtv ,,Einkommen- und Lohnsteuerrecht“ arbeiten. Die Hilfsmittelbekanntmachungen für die zweite und dritte Qualifikationsebene werden zeitnah entsprechend den obigen Ausführungen geändert werden.
Neues BayRMS in der ARGEHPR vorgestellt
Um den künftigen Anforderungen gerecht zu werden, wurde BayRMS in den letzten Monaten überarbeitet. Die neue BayRMS-Version enthält eine neue Benutzeroberfläche, die nicht nur ein modernes Design bietet, sondern auch eine optimierte Benutzerführung (Usability). Zudem ist nun eine Nutzung auf mobilen Endgeräten möglich (sog. Responsive Design). Auch auf Barrierefreiheit wurde geachtet. Der Test durch eine externe Firma steht zwar noch aus, der interne Test auf Barrierefreiheit war aber bereits erfolgreich. Die neue BayRMS-Version ist bereits seit 5. Juli im Einsatz. Das zuständige Referat hat die neue Oberfläche in einer Sitzung der ARGEHPR vorgestellt. Das neue Design hat sich dem Design des Mitarbeiterportals angepasst. Die neue Oberfläche ist intuitiv bedienbar, so dass keine Schulungen für die Anwender notwendig sind.