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Der monatliche Bericht aus dem Hauptpersonalrat im Mai 2024

Gleichstellungskonzept für die Jahre 2023-2028 // Ergänzende Leitlinien zur Dienstvereinbarung über Telearbeit für den Bereich der Lotterie- und Spielbankverwaltung

Gleichstellungskonzept für die Jahre 2023-2028

Gemäß Art 4. Abs.1 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes erstellen die Dienststellen alle fünf Jahre im Rahmen ihrer dienst- und arbeitsrechtlichen Zuständigkeit ein Gleichstellungskonzept. Der Entwurf für die Jahre 2023-2028 wurde dem HPR vorgelegt. Im Gleichstellungskonzept wird auch die aktuelle Situation über die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern beleuchtet. Der öffentliche Dienst hat eine besondere Verantwortung für die Förderung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Der Freistaat Bayern hat hier mit seinen familienfreundlichen Arbeitsbedingungen in den letzten Jahren viel erreicht.

Flexible Arbeitszeiten, Teilzeitbeschäftigung, Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice und Familientage sind im bayerischen öffentlichen Dienst fest etabliert. Insbesondere mit den Dienstvereinbarungen zum Homeoffice wurde ein weiterer Schritt in Richtung Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen und hin zu einer noch familienfreundlicheren Arbeitswelt im öffentlichen Dienst unternommen. Auch bei einem weiteren wichtigen Gleichstellungsthema, der Stärkung von Frauen in Führungspositionen, konnten seit 2013 erhebliche Fortschritte erzielt werden. Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat stieg dabei der Frauenanteil in Führungsfunktionen kontinuierlich von 27 % auf über 42 %. In nahezu allen Bereichen ist eine positive Tendenz gegenüber den bisherigen Gleichstellungskonzepten zu erkennen.

Wie aus den Ausführungen deutlich wird, werden die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes erfüllt. Die freiwillige Zielvorgabe des Finanz- und Heimatministeriums soll und wird weiter zu einer Sensibilisierung bei der Besetzung von Führungsfunktionen und bei der Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen auf diesen Funktionen führen. Das Leistungsprinzip findet dabei stets uneingeschränkt Anwendung. In den oberen Besoldungsbzw. Entgeltgruppen führen Männer weiterhin die Statistik an. Es können hier jedoch angesichts der vorhandenen Alters- und Personalstruktur auch keine kurzfristigen Änderungen erwartet werden. Bis die Generation mit einem höheren Frauenanteil als Nachwuchsführungskräfte in den Spitzenämtern ankommt, bedarf es noch etwas Zeit. Angesichts der deutlichen Zunahme des Frauenanteils bei den jüngeren Jahrgängen und den Neueinstellungen ist langfristig mit einer weiteren Erhöhung des Frauenanteils auch in solchen Positionen zu rechnen. Dass sich das Verhältnis langsam aber kontinuierlich zugunsten der Frauen verschiebt, kann in nahezu allen Bereichen beobachtet werden.

Ergänzende Leitlinien zur Dienstvereinbarung über Telearbeit für den Bereich der Lotterie- und Spielbankverwaltung

Gemäß §10 der Dienstvereinbarung über Telearbeit an Dienststellen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat können unter Zustimmung des Finanzministeriums und des Hauptpersonalrats für einzelne Bereiche zwischen dem Dienstherren und der Personalvertretung ergänzende fachspezifische Regelungen getroffen werden. Hiervon hat nun auch die Lotterie- und Spielbankverwaltung Gebrauch gemacht und für ihren Bereich ergänzende Leitlinien zur Dienstvereinbarung Telearbeit festgelegt. Der Hauptpersonalrat und das Finanzministerium haben diesen zugestimmt.