
Der monatliche Bericht aus dem Hauptpersonalrat im April 2024
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften // ARGE HPR im Austausch mit dem Finanzministerium zum Thema KI // Qualifikationsprüfung 2023 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen fachlicher Schwerpunkt Steuer (Wiederholung) // Pilotierung Arbeitswelt der Zukunft im HPR erörtert
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Dem HPR wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vorgelegt. Der Gesetzentwurf beinhaltet unter anderem Änderungen des Leistungslaufbahngesetzes. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Teilnehmerzahlen des besonderen Auswahlverfahrens des Landespersonalaussschusses rückläufig sind und nicht mehr alle zu besetzenden Ausbildungs- und Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden können. Der demografische Wandel lässt befürchten, dass sich dieses Problem in den nächsten Jahren weiter zuspitzt. Das zentrale besondere Auswahlverfahren, das im Auftrag des Landespersonalausschusses durch dessen Geschäftsstelle durchgeführt wird, beginnt bereits im Jahr vor der Einstellung. Die frühzeitige Durchführung erfolgt zur baldigen Bewerberbindung, da zu diesem Zeitpunkt auch durch die Privatwirtschaft bereits Einstellungszusagen getroffen werden und dem Bayerischen Öffentlichen Dienst dadurch Bewerberinnen und Bewerber für die Einstellung verloren gehen. Zudem benötigen Einstellungsbehörden, die eine große Anzahl an Einstellungen zu bewältigen haben, eine längere Vorlaufzeit vor der tatsächlichen Einstellung. Aufgrund der daraus resultierenden Gesamtdauer gehen spätentschlossene Bewerberinnen und Bewerber unvermeidlich verloren. Daher soll mit einem Zweite-Chance- Verfahren eine weitere Möglichkeit eröffnet werden, die anstelle einer Eignungsprüfung insbesondere Studienabbrechern und Spätentschlossenen erlaubt, noch zeitnah in den Bewerbungsprozess aufgenommen zu werden. Dabei wird durch eine Auswahl anhand der Schulnoten das Leistungsprinzip gewährleistet. Das Zweite-Chance-Verfahren wird als Ersatz der Einstellungsprüfung eingeführt und wird erst nach Abschluss des besonderen Auswahlverfahrens durchgeführt. Das besondere Auswahlverfahren ist abgeschlossen, wenn die Teilnehmenden ihre Zeugnisse übersandt bekommen haben und den Einstellungsbehörden die Zuweisungs-, Sonder- und Ersatzlisten übermittelt worden sind. Ab diesem Zeitpunkt kann mit der Ausschreibung für das Zweite-Chance-Verfahren begonnen werden. Die für die Bindung von Bewerberinnen und Bewerbern notwendigen Maßnahmen, wie z. B. notwendige Vorstellungsgespräche können ergriffen werden. Aufgrund der Nachrangigkeit des Zweite-Chance-Verfahrens können Einstellungszusagen an diese Bewerberinnen und Bewerber erst getroffen werden, wenn allen erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern des besonderen Auswahlverfahren Einstellungsangebote vorbehaltlich der Erfüllung der beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen gemacht wurden. Zur näheren Ausgestaltung des Zweite- Chance-Verfahrens befindet sich aktuell ein Entwurf zur Änderung der Ergänzenden Ausbildungsverordnung Steuer (EStBAPO) und der Fachverordnung Staatsfinanz (FachVStF) in Abstimmung.
ARGEHPR im Austausch mit dem Finanzministerium zum Thema KI
Das Finanzministerium wurde beauftragt, sich mit dem Thema Künstliche Intelligenz (KI) zu befassen. Hierfür wurde im Oktober eine Ressortübergreifende Arbeitsgruppe KI unter Leitung des Referats 77 eingerichtet. Der Auftrag für die Arbeitsgruppe ist die Erstellung von Leitfäden für den Einsatz von KI in der Verwaltung. In der letzten Sitzung der ARGEHPR informierte der Referatsleiter des Referats 77, Dr. Jan Remy, die ARGEHPR zum aktuellen Stand. In dem Rund zwei stündigen Austausch erklärte Dr. Remy zunächst, was KI im Allgemeinen ist und wofür sie genutzt werden kann. Zudem ging es darum, wie KI in der Verwaltung genutzt werden könnte bzw. bereits genutzt wird und welche rechtlichen Rahmenbedingungen, vor allem auch im Hinblick auf den Datenschutz geschaffen werden müssen. Die ARGEHPR wird zu diesem Thema auch künftig eng mit dem Referat 77 zusammenarbeiten und freut sich bereits auf den nächsten Austausch.
Qualifikationsprüfung 2023 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen fachlicher Schwerpunkt Steuer (Wiederholung)
Der HPR hat die Ergebnisse der Qualifikationsprüfung 2023 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene des Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen fachlicher Schwerpunkt Steuer (Wiederholung) mitgeteilt bekommen. Demnach haben an der Wiederholungsprüfung 64 Anwärter teilgenommen. Hiervon haben 38 Teilnehmer die Prüfung bestanden. Die Durchfallquote der Wiederholungsprüfung liegt somit bei 40,63%. Unter Berücksichtigung der Wiederholungsprüfung haben von den 400 Prüflingen 36 die Prüfung nicht bestanden. Die Gesamtdurchfallquote der Qualifikationsprüfung 2023 beträgt 9,0 Prozent. Bei der Qualifikationsprüfung 2017 lag sie bei 10,6 Prozent, 2018 bei 8,9 Prozent, 2019 bei 8,2 Prozent, 2020 bei 5,7 Prozent, 2021 bei 8,6 Prozent und 2022 bei 13,7 Prozent.
Pilotierung Arbeitswelt der Zukunft im HPR erörtert
Das Projekt ,,Arbeitswelt der Zukunft“ wird seit August 2022 im Referat St 11 des LfSt pilotiert. Die positiven Effekte der Pilotierung sollen nun auf die Finanzämter gewinnbringend ausgebracht und das Pilotprojekt ausgeweitet werden. Hierzu wurde dem HPR ein Konzept vorgelegt. Da das Projekt „Arbeitswelt der Zukunft“ aus Sicht des HPR Hand in Hand mit weiteren Projekten, wie Ikonos und Sina geht, wurden diese Themen ebenfalls erörtert. Hierzu waren die Referatsleiter der Referate 35 und 39 zu einem umfassenden Gespräch im HPR. Der HPR sieht die Maßnahme grundsätzlich positiv.