Der monatliche Bericht aus dem Hauptpersonalrat im Februar 2023

Neustrukturierung der Betriebsgrößenklassen zum 01.01.2024 // Digitale Versorgungsauskunft im HPR vorgestellt // Erste Diplomierungsfeier seit 2020 im Herkulessaal // Novellierung des bayerischen Personalvertretungsgesetzes // HJAV fordert Erhöhung der Haushaltsmittel zur Ausstattung der Anwärter mit digitalen Endgeräten // Finanzministerium schlägt Wahltermin für die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung vor

Neustrukturierung der Betriebsgrößenklassen zum 01.01.2024

Auf Grund bundeseinheitlicher Regelungen werden die Betriebsgrößenklassen zum 01.01.2024 neustrukturiert. Technisch gesehen bedeutet dies vereinfacht, dass die Betriebe künftig nur noch in G-, M-, K- und KST-Betriebe eingeordnet werden. Betriebe der Kategorie G1 und G2 bleiben G-Betriebe, G3 Betriebe werden zu M-Betrieben, M-Betriebe zu K-Betrieben und K-Betriebe zu KST-Betrieben. Durch die Änderung der Betriebsgrößenklassen soll künftig ein noch stärkerer Fokus auf risikoreichen Fällen liegen. Das bayerische Landesamt für Steuer hat zur Umsetzung der Neustrukturierung einen Umsetzungsvorschlag erarbeitet. Dieser erfüllt die Vorgabe, die Organisationseinheiten Betriebsprüfung und Betriebsnahe Veranlagung organisatorisch und personell mit den bisherigen Aufgaben zunächst beizubehalten. Hierzu gehört, die künftige Betriebsgrößenklasse KST in Bayern in die beiden Untergruppen KST-Bp und KST-BNV zu unterteilen.

Der HPR hat das Thema mit dem zuständigen Fachreferat am Finanzministerium in einer Sitzung erörtert. Aus Sicht der Personalvertretung kommt es durch die Herabstufung der G3-Betriebe zu M-Betrieben zu einer erheblichen Mehrarbeit für den Innendienst. Das ist aus Sicht des HPR gerade im Hinblick auf die aktuell bereits enorm hohe Arbeitsbelastung nicht machbar. Darüber hinaus könnte es durch die Umstellung von K-Betrieben zu KST-Betrieben zu Zuständigkeitsänderungen zwischen 3. QE und 2. QE in den Veranlagungsstellen kommen. Daher wird das Thema mit weiteren Referaten aus dem Organisationsbereich nochmals erörtert werden.

Digitale Versorgungsauskunft im HPR vorgestellt

Bereits seit 21.11.2022 findet man im Portal Mitarbeiterservice Bayern die digitale Versorgungsauskunft. Im Dezember stellte das zuständige Referat das neueste Produkt im Mitarbeiterservice dem HPR vor. Der Service ermöglicht aktiven Beamtinnen und Beamten, den zu erwartenden Pensionsanspruch auf Basis gespeicherter und selbst ergänzter Daten online zu berechnen. Auch Alternativberechnungen sind möglich. Die Möglichkeit, eine qualifizierte Versorgungsauskunft ab dem 55. Lebensjahr oder aufgrund einer voraussichtlichen Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit zu beantragen, bleibt davon unberührt.

Erste Diplomierungsfeier seit 2020 im Herkulessaal

Am 01.02.2023 war es soweit. Im Herkulessaal der Münchner Residenz konnten circa 400 Absolventen und Absolventinnen des Ausbildungsjahrgangs 2019 ihre Diplome entgegennehmen. Der Ausbildungsjahrgang 2019 war zum Großteil durch viel Selbststudium und Onlineuntericht auf Grund der Corona Pandemie geprägt. Umso erfreulicher, dass die Diplomierungsfeier nun wieder in Präsenz stattfinden konnte. Der Hauptpersonalrat gratuliert den Diplomanden und Diplomandinnen ganz herzlich!

Novellierung des bayerischen Personalvertretungsgesetzes

Dem Hauptpersonalrat wurde ein erster Gesetzentwurf für eine Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) zugeleitet. Die Novellierung des BayPVG ist dringend erforderlich, um das Gesetz an die heutige Realität anzugleichen. So sieht der Gesetzentwurf beispielsweise vor, dass künftig Personalratssitzungen online abgehalten werden können. Dies war über eine Ausnahmeregelung bereits während der Corona-Pandemie möglich. Diese Möglichkeit entfiel aber dann mit dem Auslaufen der Corona-Maßnahmen. Auch Personalversammlungen sollen künftig digital oder auch hybrid stattfinden können. Wann die Änderung des BayPVG in Kraft tritt steht noch nicht fest.

HJAV fordert Erhöhung der Haushaltsmittel zur Ausstattung der Anwärter mit digitalen Endgeräten

Da in den letzten Jahren die Digitalisierung mehr und mehr Einzug in die theoretische Ausbildung an der Hochschule für den öffentlichen Dienst gehalten hat, ist es aus Sicht der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung unablässig, die Anwärterinnen und Anwärter mit geeigneter Ausstattung in Form von digitalen Endgeräten (Laptops, Tablets bzw. eine Kombilösung beider Geräte) zu versehen. Bislang waren digitale Endgeräte lediglich notwendig, um die Diplomarbeit vor Beginn des Hauptstudiums anfertigen zu können. Dies hat sich in den letzten Jahren, besonders durch die rasanten Entwicklungen während der Pandemie, grundlegend geändert. Inzwischen werden die Skripte ausschließlich digital auf der Plattform ILIAS zur Verfügung gestellt. Demzufolge sind digitale Endgeräte während der gesamten theoretischen Ausbildung nötig, um dem Unterrichtsgeschehen folgen zu können und das Studium den Anforderungen entsprechend bestreiten zu können. Daher fordert die HJAV eine deutliche Erhöhung der Haushaltsmittel, um die Anwärter künftig mit digitalen Endgeräten ausstatten zu können. Der Hauptpersonalrat unterstützt die Forderung der HJAV und hat sich entsprechend an das Finanzministerium gewandt.

Finanzministerium schlägt Wahltermin für die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung vor

Die Amtszeit der 2021 gewählten Jugend- und Auszubildendenvertretungen (örtliche JAV, Gesamt-, Bezirks- und Haupt-JAV) endet am 31. Januar 2024. Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen – und somit grundsätzlich auch für die Festsetzung des Wahltermins – sind die nach dem BayPVG zu bestellenden Wahlvorstände zuständig. Im Interesse einer reibungslosen Durchführung der Wahlen im gesamten Geltungsbereich des BayPVG wird jedoch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat als zuständiges Fachressort – wie bisher auch – Wahlhinweise im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt geben und dabei für alle Bereiche einen einheitlichen Wahltermin vorschlagen. Der vorgeschlagene Wahltermin ist der 28.11.2023. Die Amtszeit für die neugewählten Jugendvertreter beginnt demnach am 01.02.2024.