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Weitere Verbesserungen bei Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Landtag stimmt Gesetzesentwurf zu - Gesetz kann zum 1. August 2015 in Kraft treten

„Bayern setzt Maßstäbe bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf – ein Lob an alle Abgeordneten des Bayerischen Landtags“, so Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB). In der heutigen Plenarsitzung des Bayerischen Landtages haben alle Fraktionen einstimmig dem Gesetzentwurf zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst in Bayern zugestimmt. Damit kann das Gesetz zum 1. August 2015 in Kraft treten.

„Die bestmögliche Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben in jeder Lebensphase – das ist das Ziel, das wir uns für den öffentlichen Dienst gesteckt haben“, erklärt der BBB-Chef. Mit dem nun verabschiedeten Gesetz begegnet der öffentliche Dienst in Bayern aktiv den strukturellen Veränderungen in der Gesellschaft. Er trägt dazu bei, dass Bayern mit seinem modernen öffentlichen Dienst seiner Spitzenstellung im Bundesvergleich ebenso wie seiner Vorbildfunktion für die freie Wirtschaft gerecht wird.

Das Gesetz basiert auf den Ergebnissen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von BBB und Bayerischem Staatministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, die in der letzten Legislaturperiode ins Leben gerufen wurde. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, aktuelle Strukturfragen des öffentlichen Dienstes zu diskutieren und Ansätze für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung und Flexibilisierung zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden nun umgesetzt, es kommt unter anderem zu Verbesserungen bei der Altersteilzeit, beim Freistellungsjahr sowie bei der familienpolitischen Beurlaubung zur Pflege von Angehörigen.

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