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Steuergeheimnis: bfg hat kein Verständnis für Generalverdacht

Presseinformation der bfg

„Wir haben keinerlei Verständnis dafür, dass unsere Kolleginnen und Kollegen unter einen Generalverdacht gestellt werden“, sagt der Vorsitzende der Bayerischen Finanzgewerkschaft bfg, Gerhard Wipijewski, zu den Veröffentlichungen der Süddeutschen Zeitung. In der Ausgabe vom Montag (25.8.2014) war ausgeführt, dass ein Steuerbescheid von Hoeneß mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ von einem Informanten, der „unmittelbaren Zugriff“ auf die beim Fiskus gespeicherten Daten über den Bayern-Chef gehabt habe, dem Magazin Stern zugespielt worden sei. Die Münchner Staatsanwaltschaft sei zu dem Ergebnis gekommen, dass mit ziemlicher Sicherheit ein Gesetzesbruch vorliege.

Wipijewski: „Ich bin sehr überrascht über diese Darstellung, zumal die Staatsanwaltschaft ja selbst einräumt, dass ein bestimmter Tatverdächtigter nicht festgestellt werden konnte und die Ermittlungen deshalb eingestellt wurden.“ Weiter führt der ehemalige Betriebsprüfer aus, dass das Steuergeheimnis in der bayerischen Steuerverwaltung ernst genommen werde und für die Beschäftigten ein sehr hohes Gut darstelle. „Eine Verletzung des Steuergeheimnisses verstößt gegen unseren Ehrenkodex“, sagt Wipijewski, der auch Vorsitzender des Hauptpersonalrats beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat ist. Die Verletzung des Steuergeheimnisses stelle ein Dienstvergehen dar, das weitreichende Konsequenzen nach sich ziehe und schon allein deshalb nicht leichtfertig in Kauf genommen werde.

Nach Erkenntnissen der Bayerischen Finanzgewerkschaft sind die in der Süddeutschen Zeitung genannten Zahlen über bestehende Zugriffsberechtigung völlig überzogen. Darüber hinaus ist über Verordnungen genauestens geregelt, welche Bearbeiterinnen und Bearbeiter Zugriff auf welche Steuerfälle haben. Dennoch begrüßt es die bfg ausdrücklich, dass das Bayerische Landesamt für Steuern bereits Maßnahmen zu einem weiteren Ausbau des Datenschutzes vorbereitet. Wipijewski: „Das schützt nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch unsere Kolleginnen und Kollegen vor pauschalierenden Verdächtigungen.“

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