Dieser Artikel ist älter als ein Jahr. Enthaltene Informationen, Regelungen oder Gesetze könnten sich in der Zwischenzeit geändert haben.

Selbstanzeigen: bfg für Verschärfung und Schärfung

Zahl der Selbstanzeigen steigt weiter an

Die Zahl der Selbstanzeigen steigt in den ersten Monaten dieses Jahres weiter an. Die Finanzminister der Bundesländer sprechen sich in der Zwischenzeit für schärfere Regelungen aus. Die Bayerische Finanzgewerkschaft bfg unterstützt dieses Vorhaben. bfg-Vorsitzender Gerhard Wipijewski spricht sich aber nicht nur für eine Verschärfung, sondern auch für eine Schärfung der Regelungen aus.

Wipijewski: “Es muss künftig klarer sein, welche Angaben und Unterlagen mit Einreichung der Selbstanzeige vorgelegt werden müssen. Die Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern dürfen damit nicht weiterhin so viel Arbeit und Ärger haben. Ich bin der Meinung, wenn wir als Gesellschaft Steuerstraftätern diese Möglichkeit bieten, muss es für sie teuer sein, sehr teuer sogar, es muss alles auf den Tisch. Und: das Ganze muss für die Beschäftigten des Finanzamts ohne großen Aufwand handhabbar sein. Klare Regeln, eine längere, einheitliche Verjährung, die Absenkung der Grenze des § 371 und damit früher einsetzende Strafzahlungen nach § 398a sowie höhere Prozentsätze dafür. – Damit kann man der Bevölkerung auch klar machen, dass das Ganze zwar „straffrei“ heißt, es aber de facto nicht ist. Eine absolute Grenze, ab der der Verzicht auf Strafverfolgung nicht mehr möglich ist, täte ein Übriges.”

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Pressemitteilung der bfg vom 2. Januar 2014873,9 KB