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GEMEINSAM ZUKUNFT STEUERN!

"Seite 3" August-September 2015

Die Bayerische Staatsregierung hat bei ihrer traditionellen Kabinettsklausur in St. Quirin die Eckpunkte für den Entwurf des Nachtragshaushalts 2016 beschlossen. Neben den in Aussicht gestellten Verbesserungen im Zusammenhang mit den Aufgabenverlagerungen (Streckung der Abbauverpflichtungen nach Art. 6b HHG, 200 kw-Stellen) betreffen die zusätzlichen Ausgaben nahezu ausschließlich den Asyl- und Flüchtlingsbereich. Der Kostenansatz hierfür soll von bisher einer halben Milliarde für das Jahr 2016 um 900 Millionen erhöht werden. Zur personellen Bewältigung der Aufgaben sollen für die betroffenen Verwaltungen 892 Planstellen sowie 200 Anwärterstellen im Polizeivollzug geschaffen werden. Damit will die Staatsregierung den Engpässen bei der Unterbringungsverwaltung in den Erstaufnahmeeinrichtungen, Dependancen, Gemeinschaftsunterkünften und Notunterkünften, den Zentralen Ausländerbehörden und Zentralen Rückführungsstellen an den Regierungen, bei den Gesundheitsämtern sowie bei Polizei, Justiz und Schulen begegnen.

Nach Aussage von Finanzminister Söder ist damit auch für den bayerischen Staatshaushalt die Grenze der Belastbarkeit erreicht.
Ich halte das für eine realistische Aussage und bin froh, dass auch so „unverdächtige“ Stimmen wie der Grünen-Landrat von Miesbach, Wolfgang Rzehak, der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer oder der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, darauf hinweisen, wie schwierig die Lage rund um den Zustrom von Flüchtlingen und um Asyl Nachsuchende organisatorisch und finanziell inzwischen ist. Denn es geht angesichts der Dimensionen leider nicht mehr nur um Fragen der Menschlichkeit oder der Chancen der Zuwanderung! – Eine Diskussion über die großen Herausforderungen wird spätestens dann unvermeidlich sein, wenn der Finanzbedarf nicht mehr aus Haushaltsüberschüssen oder dem Verzicht auf „manch Wünschenswertes“ (Minister Söder beim BBB-Hauptausschuss) zu decken ist.
Eine stärkere Diskussion will auch die DSTG in Gang setzen, und zwar zum Thema Steuergerechtigkeit. Aus diesem Grund hat der Bundesvorstand der Deutschen Steuer-Gewerkschaft den 30. September zum „Tag der Steuergerechtigkeit“ ausgerufen. Das Motto „Gemeinsam.Zukunft.Steuern!“ mag etwas ungewöhnlich sein, es weist aber treffend darauf hin, wie Steuergerechtigkeit dazu beiträgt, ein Land erfolgreich zu gestalten. Denn wo Steuergerechtigkeit für eine Akzeptanz staatlichen Eingreifens sorgt, da ist die Voraussetzung dafür geschaffen, dass ein Land und seine Bevölkerung Zukunft gemeinsam erfolgreich steuern.
Fehlt diese Grundlage, und das sehen wir in besonderer Weise in Griechenland, aber auch in Italien, dann wird es schwierig. Da bewegt sich Eigennutz dann sehr schnell nicht mehr im Rahmen der Gesetze. Da nimmt man sich, weil es jeder tut und der Staat dem weder Einhalt gebietet noch für Gerechtigkeit sorgen kann.
Deshalb muss es auch unser Anliegen sein, unsere Mitbürger von der Notwendigkeit der Arbeit der Steuerverwaltung zu überzeugen – und vom großen Nutzen dieser Arbeit für Staat und Gesellschaft, aber auch vom Nutzen für jeden einzelnen. Der tritt freilich nur ein, wenn der Ehrliche nicht der Dumme ist, wenn die Lasten per Gesetz gerecht verteilt sind und der Steuervollzug dann tatsächlich für Chancengleichheit und Gerechtigkeit sorgt. Und wenn der Steuerbetrug mit Macht bekämpft wird. Das „Gemeinsam“ aus dem Motto ist deshalb auch Mahnung, dass Zukunft nur gelingen kann, wenn alle mitmachen (müssen), und zwar nach ihrer Leistungsfähigkeit.
Da zeigen sich heute doch erhebliche Defizite. Über die bedenkliche Vermögensentwicklung habe ich vor wenigen Wochen hier geschrieben. Die OECD hat inzwischen nachgelegt und prangert aktuell die zu laxe Besteuerung Reicher an. Und wie gerecht ist ein System, wenn dem Arbeitnehmer die Steuer vom Lohn abgezogen wird, der Kleinunternehmer aber wegen des Personalmangels gerade noch alle 45 Jahre Besuch von der Betriebsprüfung bekommt, mit im Schnitt über 15.000 Euro Nachzahlung für 3 Jahre?
Und wieviel Gerechtigkeit kann eine Verwaltung noch herstellen, die trotz ihrer bekannten Unterbesetzung zusätzliche Aufgaben immer einfach oben drauf bekommt? – Die Beispiele dafür sind zahllos, erinnern will ich nur an die Bearbeitung von bisher rund 20.000 Selbstanzeigen mit Bezug auf die Schweiz und die vielen tausend Ermittlungen, die sich aus den Steuerdaten-CDs ergeben. Deshalb: Steuergerechtigkeit ist ein hohes Gut. Diese Erkenntnis muss sich endlich durchsetzen!