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Unsere Zukunft

Die Seite 3 Oktober 2021

Schon vor genau drei Jahren hatte ich die Seite Drei so überschrieben. Anlass war damals die feierliche Vereidigung von 1.714 Anwärtern der 2. und 3. QE in der Nürnberger Meistersingerhalle. Mit „unserer Zukunft“ waren zuallererst die jungen Kolleginnen und Kollegen gemeint; der Beitrag brachte aber auch die Sorge zum Ausdruck, mittelfristig bei abnehmenden Schulabgängerzahlen nicht mehr genügend qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung im Bereich der Steuer, der Staatsfinanz und der IT zu bekommen.

Auch in den letzten Wochen haben wieder rund 1.200 Anwärter ihre Ausbildung und ihr Studium in der bayerischen Finanzverwaltung begonnen. Ich heiße die jungen Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich willkommen! Ich wünsche ihnen, dass sie ihre Ausbildung weitgehend ohne Einschränkungen durch die Corona-Pandemie absolvieren können.
Nach den hohen Durchfallquoten und Abgangszahlen diesen Jahres gilt mehr denn je: Wir brauchen Sie alle, liebe Anwärterinnen und Anwärter! Die Dozentinnen und Dozenten sowie die Kolleginnen und Kollegen in der praktischen Ausbildung werden ihr Bestes dafür tun, damit Ihre Ausbildung zum Erfolg wird! – Das allein aber wird nicht genügen! Es kommt vor allem auf Sie selbst an!
Dabei muss Ihnen klar sein, dass die Anforderungen ihrer bisherigen Schülerkarriere nicht als Maßstab taugen für das, was in den kommenden zwei bzw. drei Jahren verlangt werden wird, damit Sie Ihre Prüfungen erfolgreich bestehen können! Sie müssen von Anfang an hart und kontinuierlich arbeiten!
Mehr noch als vor drei Jahren bereiten die rückläufigen Bewerberzahlen Sorgen. Als Alarmzeichen muss gelten, dass in einigen Ausbildungshochburgen die Bewerbungen erkennbar zurückgegangen sind. Und auch, dass Jahr für Jahr ein tieferes Nachfassen auf der LPA-Liste erforderlich wird. Dabei zeigt sich, dass diese Einstellungsangebote zu spät kommen. Im Bereich der 3. QE haben wir durch den langen LPA-Prozess zudem überhaupt keinen Zugriff auf Studierende anderer Hochschulen, die sich umorientieren möchten. Ich sehe dringenden Änderungsbedarf im LPA-Verfahren, damit wir im Wettbewerb um guten Nachwuchs nicht zunehmend abgehängt werden!
Um die nähere Zukunft der Steuerverwaltung und ihrer Beschäftigten geht es auch beim Bayerischen Grundsteuergesetz. Die Neuregelung führt schließlich dazu, dass auf den 1.1.2022 für rund 5,4 Millionen Grundstücke in Bayern erstmalig nach neuem Recht ein sogenannter Äquivalenzbetrag festgestellt werden muss, der zum 1.1.2025 die Grundlage für die von den Kommunen festzusetzende Grundsteuer darstellt. Gleichzeitig müssen für dieselben Grundstücke aber bis zum 31.12.2024 die Einheitsbewertungen nach altem (Bundes-) Recht vorgenommen werden; eine Aufgabe, die die Beschäftigten der Bewertungsstellen bis ins Jahr 2026 hinein bindet, und einige noch wesentlich länger.
Angesichts der epochalen Herausforderung dieser Reform war es schon erstaunlich, dass der Bayerische Landtag Anfang Oktober zwar allerlei Lobbyisten zu einer Anhörung über den Gesetzentwurf eingeladen hatte, nicht aber die Vertretung der Beschäftigten, die die Reform umzusetzen haben! Anscheinend fällt es leichter, sich dutzendweise Partikularinteressen vortragen zu lassen, als sich öffentlich mit der Frage zu beschäftigen, wie die Finanzämter diese Reform eigentlich stemmen sollen.
Die bfg kritisiert am Gesetzesentwurf auch, dass die Abgabe der Erklärung nicht verpflichtend in digitaler Form erfolgt. Weil die Bearbeitung selbst aber völlig papierlos vorgesehen ist, müssen alle Erklärungen und sämtliche Unterlagen, die in Papier eingehen, eingescannt werden. Von einem zusätzlichen Personalbedarf von gut 100 Scankräften für die Zeit der Erstfeststellung muss hierfür ausgegangen werden! Freilich bleibt auch ein dauerhafter Bedarf für die laufenden Änderungen bestehen! Der Gesetzgeber muss diesem Bedarf im Haushalt 2022 dringend Rechnung tragen!
Um die Zukunftsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung geht es auch bei der Tarifrunde zum TV-L, die am 8. Oktober begonnen hat. Es mir völlig unverständlich, wie die Arbeitsgeberseite angesichts der schon bestehenden Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung Änderungen beim Thema „Arbeitsvorgang“ und damit Verschlechterungen bei der Eingruppierung in Spiel bringen kann! Die bfg wendet sich entschieden gegen diese Bestrebungen. Wie in den vergangenen Tarifrunden werden wir, wenn nötig, auch dieses Mal wieder Flagge zeigen, um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen!