Kaum war das Feuerwerk an Zielen und beabsichtigten Maßnahmen verklungen, das Ministerpräsident Söder in seiner Regierungserklärung abgebrannt hatte, stellte sich die Frage, wie eine der zentralen Maßnahmen, nämlich das angekündigte Landespflegegeld, binnen weniger Monate an Mann und Frau gebracht werden kann. Man geht dabei von 350.000 Antragsberechtigten aus! Ihnen will man bis zum Jahresende die Möglichkeit einräumen, für 2018 einen Antrag auf Landespflegegeld einzureichen. Nachdem sich weder das zuständige noch ein anderes Ressort in der Lage sahen, die Umsetzung eines noch nicht einmal im Entwurf vorliegenden Gesetzes hinzubekommen, wurde das Finanzressort auserkoren und mit der Organisation des Projekts für das Jahr 2018 beauftragt.
Die Finanz, die macht das schon!
Die Finanz, die hat dann gemacht und innerhalb weniger Tage ein Konzept erarbeitet, wie noch im Mai ein Antragsverfahren gestartet und im Juni mit der Bearbeitung der ersten Anträge begonnen werden kann, damit die Auszahlung möglichst im September erfolgen wird. Personelle Fragen, Arbeitsgruppen, die IT-technischen Voraussetzungen schaffen, und, und, und …
Den Ansatz die Bearbeitung durch Beamtinnen und Beamte im Nebenamt außerhalb der Arbeitszeit zu stemmen, kann ich dabei nur begrüßen!
Das Motto macht freilich auch nachdenklich. Wir listen in der bfg-Zeitung immer wieder auf, welches Ausmaß die Fallzahlensteigerungen in der Steuer- und Staatsfinanzverwaltung erreicht haben – Jahr für Jahr und seit über einem Jahrzehnt ohne Unterbrechung. Das Wachstum unserer Wirtschaft und der Bevölkerungszuzug sind die wesentlichen Ursachen im Bereich der Steuer, der demografische Wandel bei der Staatsfinanz. Jahr für Jahr zwischen 2 und 5 % mehr! Einfach so!
Dazu kommen regelmäßig neue, zusätzliche Aufgaben insbesondere aus der Gesetzgebung, die in den letzten Jahren ein immenses Ausmaß erreicht haben. Aber die Finanz, die macht das schon. Nur zu welchem Preis?
Die Beschäftigten arbeiten seit Jahren am Anschlag, werden zudem durch weiterhin regelmäßige IT-Ausfälle in die Verzweiflung getrieben. Und der Titel dieser Ausgabe greift auf, was wir in den Dienststellen seit Längerem erleben, wenn sich jemandem die Möglichkeit bietet: „Nur weg von hier!“
Zur Erinnerung: Im Jahr 2012 hatte der Bayerische Oberste Rechnungshof umfassend dargelegt, wie es um unsere Finanzämter bestellt ist: