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Kriminelle Verschwörung

"Seite 3" Mail 2017

Wäre da nicht dieser permanente weltpolitische Ausnahmezustand, zwei Skandale rund um die organisierte Steuerkriminalität hätten das Zeug dazu gehabt, die Berichterstattung in den letzten Tagen zu beherrschen. So aber haben der Brexit, die französische Schicksalswahl, Erdogan und Seinesgleichen, sowie das ein oder andere ungeschickte Agieren deutscher Minister wieder einmal die „Breaking News“ geliefert – unterhalb der „Eilmeldung“ geht ja eh schon nichts mehr. Der tägliche Trump darf natürlich auch nicht vergessen werden! Dabei war eine Spionagegeschichte der besonderen Art im Angebot: In Frankfurt wurde ein Schweizer unter dem Vorwurf verhaftet, für einen ausländischen Geheimdienst tätig (gewesen) zu sein. Beim ausländischen Geheimdienst handelt es sich um den eidgenössischen Nachrichtendienst des Bundes (NDB) und der Spion sollte ganz offenbar deutsche Steuerfahnder bespitzeln. Dem Anschein nach ist er dabei allerdings so ungelenk und unbedarft vorgegangen, als handle es sich um eine Figur von Emil Steinberger.

Das ändert freilich nichts an der Abgründigkeit dieser Aktion. Ein Staat, den wir einen befreundeten nennen, greift zu geheimdienstlichen Mitteln, um uns, das Nachbarland, mit dem Ziel auszuspähen, Kenntnisse über steuerstrafrechtliche Ermittlungen und Ermittler zu erlangen und so die eigene Finanzindustrie, mitsamt deren kriminellen Kunden, zu schützen. Eine Finanzindustrie, die nach den Maßstäben der meisten zivilisierten Staaten im Ruch steht, ausländischen Anlegern bei der Steuerhinterziehung behilflich zu sein.
Dabei kann vernachlässigt werden, ob es dem verhafteten „Daniel M.“ nun gelungen ist, auch einen Maulwurf in der nordrhein-westfälischen Steuerverwaltung zu platzieren, oder doch (noch) nicht. Denn fest steht, dass das Ganze kein Alleingang verirrter eidgenössischer Geheimdienstler war, sondern in Kenntnis der gesamten Schweizer Regierung stattgefunden hat, wie der heutige Finanzminister und langjährige Verteidigungsminister Ulrich („Ueli“) Maurer erklärt hat.
Das zeigt ein weiteres Mal, wie sehr die weltweite Steuerhinterziehung, das geschäftsmäßige Verstecken von Schwarzgeld oder scheinlegale Steuervermeidung unter der tatkräftigen Mithilfe von Staaten geschieht. Luxemburg, Panama, Malta – nur drei Namen aus den Skandalen der letzten Monate. Und es zeigt ein weiteres Mal, wie man vor diesem Hintergrund die „Weißgeldstrategie“ Schweizer Geldhäuser einzuschätzen hat.
Und wieviel kann man von Bankdaten erwarten, die demnächst im automatisierten Informationsaustausch bei uns anlanden sollen, wenn sie aus einem Staat kommen, der sich nicht zu schade ist, für die fragwürdigen Interessen seiner Finanzindustrie den Auslandsgeheimdienst in Marsch zu setzen?
Die versöhnlichen Töne, die hier wieder einmal vom Bundesfinanzminister zu hören sind, befremden mich jedenfalls zutiefst.
Der zweite Fall zeigt nicht minder, welch kriminelle Verschwörungen zu Lasten der ehrlichen Steuerzahler seit Jahr und Tag im Gange waren und – seien wir nicht naiv – es weiter sind, nur eben anders, auf verschlungeneren Wegen, an anderen Orten. Es geht um die Cum-Ex-Deals, also um das bewusste Herbeiführen von Mehrfacherstattungen nur einmal gezahlter Kapitalertragsteuern. Und es geht dabei um einen wohl zweistelligen Milliardenbetrag, den sich die Beteiligten zu Lasten des deutschen Staates unter den Nagel gerissen haben.
Diese Formulierung trifft es ganz gut, denn inzwischen scheint nach Medienberichten eine ganze Reihe Beteiligter als Kronzeugen ihr Insiderwissen gegenüber den Ermittlern offenzulegen. So besteht die Hoffnung, dass die Staatsanwälte mithilfe dieser Aussagen beweisen können, wie sich Bankmanager, Händler, Anwälte und viele andere bandenmäßig verabredet haben, den deutschen Fiskus ganz gezielt und mit großem strategischem Aufwand auszunehmen. Die Geschäfte haben, was nicht anders zu erwarten war, ganz offenbar keinem anderen Zweck gedient, als in die Staatskasse zu greifen.
Nachdem sich die Täter gerne auf eine angebliche Gesetzeslücke berufen, hat es Heribert Prantl von der SZ auf den Punkt gebracht: „Selbst wenn die Tür zum Stall offen steht, ist dies nicht die Erlaubnis für jedermann, die Kuh zu melken.“ – Noch dazu, wenn vorher alles unternommen wird, damit einer aus der Bande unbemerkt den Stall betreten kann!