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Digitalisierung in aller Munde

Seite 3 Juni 2019

Die Digitalisierung ist derzeit in aller Munde. In Zeitschriften und Tageszeitungen finden sich beinahe täglich Beiträge, ebenso in Radio und Fernsehen. In diesen Tagen findet in den Münchner Kammerspielen gar ein „Festival über Digitalisierung und die Algorithmisierung der Zivilisation“ statt. In diesem Zusammenhang hat der Soziologe Prof. Dirk Baecker in einem Studiogespräch in der B2-Kulturwelt die für mich denkwürdige Frage in den Raum gestellt, ob wir uns gleichsam fatalistisch dem ergeben, was uns Computer-Algorithmen vorgeben, oder ob wir noch irgendetwas selbst in der Hand haben.

Wenn in den letzten Wochen auch maßgebliche Politiker davon sprechen, dass der Mensch im Mittelpunkt stehen müsse, so entspringt dies hoffentlich auch der Erkenntnis, der digitalen Entwicklung und einer Fremdbestimmung durch Software bzw. sogenannte Künstliche Intelligenz nicht einfach freien Lauf lassen zu dürfen.
Beim Verbandstag der Katholischen Erziehergemeinschaft KEG habe ich kürzlich einem Vortrag von Welf Schröter, dem Leiter des Forum Soziale Technikgestaltung, beigewohnt. Auch er, der als absoluter IT-Experte gilt, hat deutlich gemacht, dass es höchste Zeit zum Handeln ist, will der Mensch seine Autonomie erhalten. Denn in dem seit Jahrzehnten laufenden Prozess der Digitalisierung bei Produktion, Dienstleistung, Arbeit, Konsum und Freizeit hätten schleichend und gleichsam hinter seinem Rücken Software-Systeme immer mehr Handlungsträgerschaft übernommen haben.
Schröter sieht zwar auch durchaus Humanisierungspotential durch die Digitalisierung, aber dafür müsse man dringend die Weichen stellen. Es gelte einen Diskurs darüber zu führen, welche Vollmacht, welche Kompetenz der Software übertragen werden solle. Dabei stellten sich ethische Fragen, etwa ob man Entscheidungen über Menschen wirklich auf Maschinen übertragen wolle. Könne man etwa in einer Verwaltung ein lernendes System rechtverbindliche Entscheidungen treffen lassen?
Es müsse darum gehen ethische und demokratische Regeln für Algorithmen vorzugeben. Man müsse Anforderungsprofile diskutieren und Grenzen, über die die Handlungskompetenz der Technik nicht hinausgehen darf. Das Ganze auch vor der Maßgabe unseres Grundgesetzes, dass die Würde des Menschen unantastbar ist! Solch ethische Fragen dürfe man nicht den IT’lern überlassen.
Um verfassungsrechtliche Fragen ging es auch bei Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen von der LMU München, Richter am Finanzgericht Düsseldorf, in seinem Vortrag zum „Finanzbehördlichen Risikomanagement und Digitalisierung des Steuervollzugs aus Sicht der Wissenschaft“ bei der diesjährigen Amtsleitertagung der Steuerverwaltung.
Drüen führte aus, dass der Amtsermittlungsgrundsatz durch das AO-Modernisierungsgesetz nur punktuell verändert worden sei. Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit blieben unverrückbare Leitziele der Amtsermittlung! Der Einsatz von RMS müsse sich an diesen verfassungsrechtlich vorgegebenen Besteuerungsgrundsätzen messen lassen.
Strukturell kontrollfreie Räume dürfe es beim Steuervollzug nicht geben! Deshalb erfordere jedes Risikomanagementsystem eine gehörige Quote zufallsgesteuerter Einzelermittlungen, um eine ständige Verbesserung der risikoorientierten Steuerung zu ermöglichen.
Die Amtsermittlung dürfe auch nicht zum „Computerermessen“ verkürzt werden. Neben risikobasierten Ermittlungshinweisen und Vorschlägen müsse den Sachbearbeitern daher in untersuchungswürdigen Einzelfällen die Möglichkeit zu qualitativer und investigativer Ermittlung eingeräumt werden. Sie müssten also nach eigenem Ermessen handeln können. Dafür müsse Raum sein!
Drüen wies auch darauf hin, dass das Aufdecken von großen Betrügereien nur durch qualifiziertes Personal möglich sei. Denn dem risikobasierten und automationsgestützten Vollzug der Steuergesetze seien Grenzen gesetzt. Hochkomplexes Recht lasse sich auf diesem Weg nur eingeschränkt vollziehen. Eine Simplifikation der Steuergesetze durch strukturelle Negierung oder Ausblendung des Risikos aber verfehle das finanzbehördliche Verifikationsgebot!
Der Finanzrichter stellte klar, dass im Rechtsstaat die Herrschaft des Rechts über die Datenverarbeitungstechnik gesichert werden müsse. Und: wenn der Staat – bezogen auf Gesetz und Vollzug – keine Gleichheit herstellen könne, verliere er sein Besteuerungsrecht!
Diese Vorträge bestärken mich in meiner Überzeugung, dass wir in unseren Verwaltungen dringend eine Diskussion über den weiteren Weg der Digitalisierung führen müssen.