Dieser Artikel ist älter als ein Jahr. Enthaltene Informationen, Regelungen oder Gesetze könnten sich in der Zwischenzeit geändert haben.

Nicht ausreichend!

Seite 3 Dezember 2019

Seit Monaten richtet sich unser Fokus auf die Frage, wie wir in Bayern die Reform der Grundsteuer personell umsetzen sollen. Denn angesichts einer objektiv unzureichenden Personalausstattung in der Steuerverwaltung steht für dieses Epochenwerk keinerlei Personal zur Verfügung. Weil aber mehr als 6,2 Millionen Einheitswerte in Bayern zum 1.1.2025 neu festgestellt werden müssen, ruht unsere Hoffnung darauf, dass der Bayerische Landtag als „Haushaltsgesetzgeber“ in einem Nachtragshaushalt der Steuerverwaltung die erforderlichen zusätzlichen Stellen bewilligen wird.

Unsere Hoffnung ruhte aber auch darauf, dass sich die Bayerische Staatsregierung, die mit so viel Energie und letztlich auch mit Erfolg für eine Länderöffnungsklausel gekämpft hat, sich jetzt weiter auszeichnen will, wenn es um die Umsetzung des erkämpften eigenen Rechts geht. Unsere Hoffnung schien aber auch deshalb nicht unbegründet, weil die Bayerische Staatsregierung aus zwei Parteien gebildet ist, die sich beide der Förderung der Kommunen verschrieben haben; und bei der Grundsteuer geht es nun einmal um eine der bedeutendsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden.
Ende November nun hat die Bayerische Staatregierung den Nachtragshaushalt 2019/2020 auf den Weg gebracht. Aber während bfg und Finanzministerium immer von einer vierstelligen Zahl zusätzlicher Stellen sprechen, die gleichsam als Sockel zur Umsetzung dieser Jahrhundertreform notwendig sind, sieht der Haushaltsentwurf der Staatsregierung nun lediglich eine Verbesserung um 500 Stellen vor – einschließlich der Stellen für IT, Landesfinanzschule und HföD.
Zwar versetzt uns das jetzt in die Lage die Einstellungszahlen für den Herbst 2020 in der 2. und 3. QE noch einmal entsprechend zu erhöhen, insgesamt aber sehe ich das als nicht ausreichend an! – Ich setze auf den Bayerischen Landtag, dass er hier im Gesetzgebungsverfahren nachbessert, oder doch zumindest die Weichen dafür stellt, damit im Doppelhaushalt 2021/2022 die gleiche Zahl an zusätzlichen Stellen noch einmal zur Verfügung gestellt wird.
Ausdrücklich hervorheben will ich die Bemühungen unseres Finanzministers Albert Füracker in dieser Frage! Umso unverständlicher sind mir die Widerstände, auf die er dabei gestoßen ist. Insbesondere, wenn man sieht, dass in diesem Nachtragshaushalt doch auch sehr viel Geld für Dinge zur Verfügung steht, die mir aktuell weit weniger „außerplanmäßig“ erscheinen als unser jetzt auf den Weg gebrachtes Epochenprojekt Grundsteuerreform!
Während ich den Haushaltsentwurf in dieser Frage damit immerhin als Teilerfolg sehe, kann ich es überhaupt nicht nachvollziehen, dass zwar für zusätzliche Beförderungen von Grund- und Mittelschullehrern erhebliche Mittel bereitgestellt werden sollen, nicht aber für den Rest der Beamtenschaft. Dabei begrüße ich es sehr wohl, wenn die Grund- und Mittelschullehrer schrittweise Verbesserungen in Richtung A13 erfahren. Mit der gleichen Berechtigung fordere ich dies aber auch für die Beschäftigten der Finanzverwaltung. Denn sie haben neben einer einzigartigen Arbeitsbelastung mehrfach durch die Abschichtung von Aufgaben und technische Entwicklungen eine massive Konzentration ihrer Arbeit auf schwierige Aufgaben erfahren – und sie sind die Beschäftigtengruppe der Staatsverwaltung, die in der Privatwirtschaft deutlich mehr verdienen kann!
Wie der Bayerische Beamtenbund appelliere deshalb auch ich an die Abgeordneten des Bayerischen Landtags, bei den Stellenhebungen nachzulegen und zusätzliche Mittel auch für die übrigen Bereiche bereitzustellen!
So neigt sich jetzt mit diesem bedeutenden Thema ein Jahr seinem Ende zu, das für uns mit unserem Gewerkschaftstag und einer erfolgreichen Einkommensrunde bereits im März zwei frühe Höhepunkte bereitgehalten hatte. Ich danke den Mitgliedern meiner neuen Landesleitung für eine sehr engagierte Arbeit seither! Ein großes Dankeschön gebührt aber auch allen Verantwortlichen in unseren Ortsverbänden, die Tag für Tag Gesicht und Stimme der bfg vor Ort sind!
Dieses Arbeiten für unsere gemeinsame Sache wird auch im neuen Jahr dringend nötig sein. Zum einen bei unseren bayerischen Themen wie der Umsetzung der Grundsteuerreform, der beabsichtigten Änderung der Betriebsgrößenklassen oder der Erweiterung und Modernisierung der Telearbeit. Zum anderen aber auch auf der Berliner Bühne, wo einige nicht locker lassen und der Beamtenschaft an die Versorgung im Krankheitsfall und im Alter wollen.
Aber bevor es im neuen Jahr wieder an die Arbeit geht, sollten Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserinnen und Leser, ein erholsames und besinnliches Weihnachtsfest gönnen! Ich wünsche Ihnen das jedenfalls und alles Gute fürs neue Jahr 2020!