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„Ohne Einnahmen keine Ausgaben“

"Seite 3" April 2017

Die Veröffentlichung des Jahresberichts durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof erfährt Jahr für Jahr eine breite öffentliche Beachtung. Denn mit seinem Prüfungsergebnis stellt der mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestattete Rechnungshof der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaats und damit der Staatsregierung gewissermaßen ein Zeugnis aus: im Haushaltsjahr 2015 „insgesamt geordnet“. Aber auch die Bayerische Finanzgewerkschaft und viele Beschäftigte der Finanzverwaltung erwarten den Bericht mit einigem Interesse, bilden die Prüfungsfeststellungen über die Arbeit des Finanzressorts doch traditionell einen Schwerpunkt des Berichts. So verhält es sich auch heuer wieder.

Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat sich in den vergangenen Jahren aber auch mehrfach mit dem Personalmangel in der Steuerverwaltung beschäftigt. Insbesondere 2012 hat er die Steuerverwaltung in den Mittelpunkt seines Jahresberichts gestellt und herausgearbeitet, wie schlecht die Steuerverwaltung in Bayern personell dasteht. Er hat damals darauf hingewiesen,
dass bei einem „verstärkten Personaleinsatz … erhebliche Mehreinnahmen erzielt werden (können), die die zusätzlichen Personalkosten bei Weitem übersteigen“. Aufgeführt hatte der ORH sodann die Umsatzsteuerhinterziehung in Milliardenhöhe, gegen die Bayern personell zu wenig unternehme, sodann die zu seltenen Prüfungen bei Kleinst- und Kleinbetrieben.
In all diesen Punkten hat sich bis heute nichts geändert!
Die Eckpunkte der vom Obersten Rechnungshof kritisierten Personalsituation waren damals: Die tatsächliche Personalbesetzung der Finanzämter war vom 1.1.2007 bis zum 1.1.2011 bei einer in etwa gleichbleibenden Stellenzahl von 15.328 Vollzeitkräften auf 14.554 gesunken. Der Oberste Rechnungshof hatte weiter dargestellt, dass demgegenüber nach dem Haushaltsplan 16.457 Stellen (Beamte und Arbeitnehmer) zur Verfügung gestanden hatten, das Ganze bei einem Personalbedarf nach bundeseinheitlichem Muster von 19.844 Vollzeitkräften.

Am Personalmangel hat sich nichts geändert!

Auch an dieser Situation hat sich in den vergangenen 5 Jahren nichts geändert! Der Personalstand ist in dieser Zeit zwar um knapp 400 Vollzeitkräfte gestiegen, hat aber auch heute noch nicht annährend den damals vom ORH zum Vergleich herangezogenen Stand von 2007 erreicht. Die Zahl der Beamten- und Arbeitnehmerstellen im Einzelplan 0605 ist sogar leicht gesunken, während der Personalbedarf selbst nach defensivster Berechnung auf 20.500 Vollzeitkräfte gewachsen ist.
Angesichts dieser Stagnation halte ich es für sehr bedauerlich, dass der Oberste Rechnungshof nicht verifiziert hat, was aus seinen damaligen Feststellungen und den erhobenen Forderungen geworden ist.
Das mag aus Rücksicht auf den Finanzminister geschehen sein, der in den fünfeinhalb Jahren seines Wirkens verhindert hat, dass die Steuerverwaltung vollends gegen die Wand fährt. Denn dazu wäre es gekommen, hätte man nicht zuletzt durch die Schaffung zusätzlicher Anwärterstellen (2011: 924 – 2017: 2.164) die interne Ausbildung in der 2. und 3. QE so massiv ausweiten können, dass zuletzt alle Abgänge ersetzt werden konnten und in den nächsten Jahren auch können.
Das erkenne ich wahrlich an, zumal das durchaus auch gegen Widerstände geschehen ist. An das vom Ministerpräsidenten angewiesene sogenannte Stellenmoratorium sei erinnert. – Wirft man allerdings einen Blick in den Haushalt, stellt man auch fest, dass die Zahl der Beamten- und Arbeitnehmerstellen in der gesamten Staatsverwaltung in den letzten 10 Jahren um rund 6% zugenommen hat, an den Finanzämtern freilich nur um gut 1%. Und ein Blick in die Zahlen des statistischen Landesamtes legt den Schluss nahe, dass Stellenzunahmen und Aufgabenentwicklung durchaus in einem seltsamen Verhältnis zueinander stehen können.
Die Aufgaben der Finanzämter wie der gesamten Steuer- und Finanzverwaltung steigen aber stetig und infolge Bevölkerungswachstums, Wirtschaftsbooms und demografischen Wandels weit überproportional. Dazu kommen immer neue Zusatzaufgaben. Der Vergleich mit anderen Bundesländern lässt zudem erwarten, dass mit mehr Personal – das heißt: mit einer weniger gewaltigen Unterbesetzung! – auch höhere Steuereinnahmen zu erzielen wären. Dem muss endlich stärker Rechnung getragen werden! Darauf hat der Rechnungshof immer wieder hingewiesen. Den einen Wink hat der Oberste Rechnungshof dann aber doch auch 2017 wieder gegeben: „Ohne Einnahmen keine Ausgaben.“ – Diese Erkenntnis hat sich offenbar immer noch nicht überall herumgesprochen.