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Qualität braucht Personal!

bfg sieht sich durch den Rechnungshofbericht in ihrer Forderung nach mehr Personal für die Finanzämter bestätigt

Die Bayerische Finanzgewerkschaft sieht sich durch die Feststellungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH) in ihrer Forderung nach mehr Personal für die Finanzämter bestätigt. „Wenn im heute vorgestellten Jahresbericht des ORH die Besteuerung der Renteneinkünfte und die hohe Zahl an Dauerschätzungsfällen kritisiert sowie die rechtlich normierte ‚Gleichmäßigkeit der Besteuerung‘ eingefordert wird, kann ich nur sagen: dazu braucht es Personal,“ so der Vorsitzende der Bayerischen Finanzgewerkschaft, Gerhard Wipijewski, heute in München.

Der ORH habe in seinen Jahresberichten der letzten Jahre die Personalmisere der Finanzämter detailliert dargestellt und wiederholt eine bessere Personalausstattung gefordert. Zwar habe sich der Personalstand seit 2011 vom damaligen Tiefststand mit 14.554 MAK um rund 400 Vollzeitkräfte erhöht, gegenüber den Haushaltsstellen von 16.439 Beamten und Arbeitnehmern bestehe aber immer noch eine Differenz von 1.500 Vollzeitkräften. Und gegenüber dem vom ORH 2012 dargestellten Bedarf entsprechend dem bundeseinheitlichen Berechnungsmuster betrage die Differenz weiterhin rund 5.000 Kräfte.
Das alles, so der bfg-Vorsitzende, habe viel mit den ständigen Fallzahlensteigerungen zu tun, die die natürliche Folge des seit Jahrzehnten ungebremsten Bevölkerungswachstums und eines gewaltigen Wirtschaftswachstums in Bayern sind.
Wie vom ORH dargestellt seien in der Folge etwa die statistischen Abstände zwischen den Betriebsprüfungen bei Kleinbetrieben auf über 40 Jahren und bei Mittelbetrieben auf über 22 Jahren angewachsen. Wenn aber ein Unternehmen praktisch nur jede Generation einmal mit einer Betriebsprüfung rechnen müsse, lasse sich die vom ORH geforderte Präventivwirkung nicht erreichen.
Im Übrigen hat der ORH festgestellt, dass bei der Prüfung sogenannter bargeldintensiver Betriebe in 40% der Fälle – trotz der von ihm kritisierten Defizite – die Betriebseinnahmen um durchschnittlich 50.000 € pro Prüfungsfall erhöht worden seien.
Dies bestätigt die Bayerische Finanzgewerkschaft in ihrer Überzeugung, dass durch die verpflichtende Einführung des INSIKA-Verfahrens zur Vermeidung von Kassenmanipulationen und der notwendigen Personalverstärkung zur Überprüfung des korrekten Einsatzes dieser Technik Jahr für Jahr allein bei den Bargeschäften ein hoher Milliardenbetrag an Mehrsteuern für die Gesellschaft gesichert werden könnte.

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Pressemitteilung zum ORH-Bericht 2016100,1 KB