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Personalratsschulungen

Erstmals gewählte Mitglieder im Personalrat haben nach Art. 46 Abs. 5 BayPVG Anspruch auf 5 Tage Schulung im Personalvertretungsrecht. Die bfg bietet unabhängig von einer Gewerkschaftszugehörigkeit entsprechende Schulungen an. In den Grundschulungen Teil I werden notwendige Grundkenntnisse verbunden mit den speziellen Anforderungen in der Finanzverwaltung vermittelt; im Teil II werden die Themen praxisorientiert vertieft.

Die Schulungstermine können über die bereitgestellte pdf-Datei heruntergeladen werden.

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Personalratsschulungen 2016/201771,1 KB