Kernpunkte der neuen Dienstvereinbarung
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr. Enthaltene Informationen, Regelungen oder Gesetze könnten sich in der Zwischenzeit geändert haben.

Neue Dienstvereinbarung zur Telearbeit geschlossen!

Inkrafttreten zum 01.01.2021

Ein großer Erfolg für die bfg ist der Abschluss der neuen Dienstvereinbarung, die die Möglichkeiten zur Telearbeit erheblich ausgeweitet. Die im Mai und Juni 2020 durchgeführte bfg-Umfrage zur Wohnraumarbeit / Arbeit von daheim, an der mehr als 7.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem ganzen Ressort teilgenommen haben, zeigte die Möglichkeiten auf und hat einen großen Anteil daran, dass sich Hauptpersonalrat und Finanzministerium nun auf eine neue Dienstvereinbarung einigen konnten.

Die neue Vereinbarung umfasst ein Regelwerk, das für alle Bereiche und Verwaltungen des Finanzressorts in Bayern bindend ist, für die Steuerverwaltung genauso wie für das Landesamt für Finanzen, das LSI, das IT-DLZ, Schlösser- und Lotterieverwaltung, die Vermessung, die Finanzgerichte, die Hochschule und die weiteren Staatsbetriebe des Ressorts. Um den besonderen Gegebenheiten einzelner Bereiche und Verwaltungen gerecht zu werden, kann die jeweilige Verwaltung zusammen mit ihrem Personalrat ergänzende und auch abweichende Regelungen treffen. Damit erfolgt eine weitgehende Flexibilisierung des Arbeitens im gesamten Ressort. Zudem können bestehende weitergehende Regelungen über ergänzende Dienstvereinbarungen erhalten bleiben!
Weitere Information zu den Kernpunkten der neuen Dienstvereinbarung Telearbeit im Flyer Dienstvereinbarung in der bfg-Mitglieder-App