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Behördenverlagerungen

Minister Söder informiert Gerhard Wipijewski über geplante Behördenverlagerung

Unmittelbar nach der Kabinettssitzung am 4.3. hat Finanzminister Dr. Markus Söder bfg-Vorsitzenden Gerhard Wipijewski über die beabsichtigten Verlagerungen von Behörden und Verwaltungsaufgaben informiert. Im Mittelpunkt des einstündigen Gesprächs standen weniger die einzelnen Verlagerungsmaßnahmen, als vielmehr die Bedingungen, unter denen diese erfolgen sollen.

Ein wesentlicher Punkt bei seinem Konzept sei der Zeitraum von 5 bis 10 Jahren, in dem die Verlagerungen erfolgen sollen, so der Minister. In dieser Zeit sei allein die Fluktuation, die aus den Altersabgängen in den Ballungsräumen entstehe, größer als die jetzt beschlossenen Zahlen, das prognostizierte Wachstum in etwa so hoch. Über allem stehe die Zusicherung, dass niemand gegen seinen Willen versetzt werde. Den Beschäftigten, die heute mit den zu verlagernden Aufgaben betraut sind, sollen aber durchaus auch Anreize geboten werden, mit ihrer Aufgabe mitzugehen. Die Bayerische Staatsregierung habe deshalb ein Personalrahmenkonzept entwickelt, in dem Maßnahmen zur sozialverträglichen Gestaltung des Verlagerungsprozesses sowie monetäre und andere Anreize hierfür dargelegt sind.
Minister Söder sagte zu für die betroffenen Bereiche auch stellenplanmäßige Verbesserungen herbeiführen zu wollen. So plane er eine entsprechende Verschiebung der Abbauverpflichtungen und denke in einem begrenzten Rahmen auch an zusätzliche Stellen.
Die Details der Verlagerungen will der Minister in enger Abstimmung mit den Personalvertretungen ausarbeiten lassen.
Insgesamt sollen nach dem Willen der Staatsregierung die Aufgaben von 2.225 Vollzeitbeschäftigten aus den Ballungsräumen München und Nürnberg in strukturschwächere Gegenden verlagert werden. Daneben sollen an die tausend Studien- und Schulplätze in entsprechende Räume verlagert bzw. dort neu aufgebaut werden. Im Rahmen der Hochschulinitiative und durch Schwerpunktbildung von Aufgaben bei den Regierungen sollen weitere 235 Arbeitsplätze verlagert werden. Das Finanzressort hat mit 814 über einen Zeitraum von 10 Jahren zu verlagernden Arbeitsplätzen den größten Anteil aller Ressorts an den Regionalisierungsplänen. Dabei entfällt ein Großteil der Maßnahmen auf den Bereich des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
In der Steuerverwaltung soll das Landesamt einen dritten Standort in Zwiesel erhalten und 100 Arbeitsplätze der Steuerabteilung dorthin verlagern, das Rechenzentrum Nord wird einzelne Aufgaben nach Neustadt/Aisch verlagern. Finanzämter sollen gestärkt werden in Neustadt/Saale (+50), Miltenberg (+30), Lohr am Main (+13), im Landkreis Cham (Außenstellen +41) und Nördlingen (+25). Gespeist werden sollen die nordbayerischen Verlagerungen aus Nürnberg und Erlangen, die Nördlinger Stellen aus dem Großraum München. Daneben soll am Aufbau einer Bearbeitungsstelle des Finanzamts München in Höchstädt festgehalten werden. Im Bereich des LfF soll in Vohenstrauß eine zentrale Reiseservicestelle mit 40 Arbeitsplätzen entstehen und in Kaufbeuren ein Abrechnungszentrum „Arbeitnehmer Süd“ mit 100 Arbeitsplätzen. In Kronach wird ein dritter Standort des Fachbereichs Finanzen der Fachhochschule mit 15 Beschäftigten und 200 Studierenden aufgebaut, am Standort Kaufbeuren die Kapazität um 70 Studienplätze und 1 Beschäftigten erhöht, in Ansbach die Landesfinanzschule um 260 Schülerplätze und 10 Beschäftigte erweitert. Für einen Übergangszeitraum wird die Landesfinanzschule im benachbarten Dinkelsbühl eine Außenstelle mit 100 Ausbildungsplätzen und 8 Beschäftigten einrichten. Aus dem Bereich der Schlösserverwaltung wird in Garmisch-Partenkirchen die Verwaltung der Königsschlösser mit 10 Arbeitsplätzen konzentriert.
Gerhard Wipijewski verhehlte nicht, dass man beim Thema Verlagerungen unterschiedliche Ausgangspunkte habe. Für bfg und Personalvertretungen könne es nicht um Strukturpolitik gehen, sondern um die Interessen der Beschäftigten. Deshalb begrüße er sehr, dass in der Steuer- und Staatsfinanzverwaltung ausschließlich Verlagerungen einzelner Aufgaben und nicht solche ganzer Behörden beabsichtigt sind. Diese seien erfahrungsgemäß viel leichter mit Freiwilligen entsprechend der bestehenden Versetzungsströme zu realisieren. Zusammen mit dem vorgelegten Personalrahmenkonzept sei dies sicherlich eine gute Basis um im Konsens gemeinsame Lösungen herstellen zu können.