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Landtag beschließt Verbesserungen für Finanzverwaltung!

Anwärterstellen, Beförderungsmöglichkeiten, EDV-Ausstattung, „Mütterrente“

Der Bayerische Landtag hat in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten heute den Doppelhaushalt 2015/2016 beschlossen. Neben dem Sach- und Personalhaushalt treten damit zum 1.1.2015 auch Verbesserungen im Bayerischen Beamtenversorgungsgesetz in Kraft, auf die wir bereits mehrfach hingewiesen haben: die Umsetzung der Verbesserungen im Rentenrecht im Hinblick auf die „Mütterrente“ und die Zurechnungszeiten bei Berufsunfähigkeit im Beamtenbereich. Bayern ist das einzige Bundesland, das sich bisher zu einer solchen Maßnahme durchgerungen hat!

Anwärterstellen

Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags sind der Forderung der bfg gefolgt und haben für die Steuerverwaltung 530 zusätzliche Anwärterstellen geschaffen. Davon entfallen 500 auf die Finanzämter (je 250 2. QuE und 3. QuE) sowie 30 (15 Beamte, 15 Azubis) auf den Automationsbereich des Landesamts für Steuern.
Auch wenn sich unsere Hoffnung auf über diese Zahl hinausgehende Anwärterstellen nicht erfüllt hat, so werden es diese zusätzlichen Anwärterstellen doch ermöglichen den Personalstand in den nächsten Jahren zu verbessern. So ist für den Herbst 2015 die Einstellung von deutlich mehr als tausend Anwärterinnen und Anwärtern für den Bereich der Steuerverwaltung geplant.
Die große Bedeutung der Anwärterstellen kommt daher, dass allein zum bloßen Personalersatz über Jahre ständig an die 2.000 junge Menschen ausgebildet werden müssen (2 Jahre 2. QuE, 3 Jahre 3. QuE), wofür bisher aber nur 1.274 Anwärterstellen zur Verfügung gestanden haben und deshalb Beamtenstellen in großer Zahl blockiert werden mussten. Dank der zusätzlichen Anwärterstellen werden künftig Beamtenstellen zur Besetzung frei.
Für den Bereich des Landesamts für Finanzen sind 39 zusätzliche Anwärterstellen vorgesehen (5 in der 3. QuE, 34 2. QuE). Daneben hat der Landtag für das Landesamt für Finanzen in der Summe 19 zusätzliche Stellen beschlossen, für das Landesamt für Steuern 15, für die Fachhochschule eine und die Schlösserverwaltung fünf.

Stellenhebungen

Mit dem Doppelhaushalt 2015/2016 lösen die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Landtag ihr Versprechen aus dem Neuen Dienstrecht Bayern ein, zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten im Umfang von 250 Millionen zu schaffen. Die letzte Tranche macht für unser Ressort gut 3 Millionen Euro aus. Während die Hebungen für das Jahr 2015 und damit die zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten zum 1. Juli 2015 konkret im Stellenplan ausgewiesen sind, erfolgte für das Jahr 2016 im Artikel 6i Satz 2 Nr. 7 des Haushaltsgesetzes nur ein Summenansatz von 1.076.000 Euro für das Finanzressort. Die sich hieraus ergebenden Stellenhebungen werden zum 1. November 2016 wirksam werden.
In der klassischen Finanzverwaltung (LfSt, Finanzämter, LFS, Finanzgerichte) werden im Doppelhaushalt 2015/2016 aus verschiedenen Programmen

  • eine Planstelle von A6 nach A7,
  • 17 Planstellen von A7 nach A8,
  • 83,3 Planstellen von A8 nach A9,
  • 57 Planstellen von A9 nach A10
  • 57 Planstellen von A9 nach A9+AZ,
  • 10 Planstellen von A10 nach A11,
  • 13 Planstellen von A11 nach A12
  • 106 Planstellen von A12 nach A13
  • 15 Planstellen von A13 nach A14
  • 5 Planstellen von A14 nach A15 gehoben.

Damit werden allein im Jahr 2015 an den Finanzämtern 97 Beförderungen nach A 13 möglich sein, 80 nach A 9 und 50 nach A 9 + Zulage. Und auch die modulare Qualifizierung wird mit den Hebungen nach A 10 und A 14 weiter gestärkt und verstetigt werden.
Im Landesamt für Finanzen werden im Doppelhaushalt 2015/2016
  • 21 Planstellen von A7 nach A8,
  • 41,95 Planstellen von A8 nach A9,
  • 2,42 Planstellen von A9 nach A10,
  • 9 Planstellen von A9 nach A9+AZ,
  • 8 Planstellen von A10 nach A11,
  • 7 Planstellen von A11 nach A12,
  • 3 Planstellen von A12 nach A13

eine Planstelle von A13 nach A14 gehoben.
In der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen werden im Doppelhaushalt 2015/2016
  • 3 Planstellen von A6 nach A7,
  • eine Planstelle von A7 nach A8,
  • eine Planstelle von A8 nach A9,
  • 2 Planstellen von A10 nach A11 und
  • 2 Planstellen von A14 nach A15 gehoben.

EDV-Ausstattung

Nicht zuletzt aufgrund der Thematisierung der Probleme beim bfg-Gewerkschaftstag vor einem Jahr und dem in der Folge beschlossenen 10-Punkte-Programm des Finanzministeriums hat der Landtag die Mittel in diesem Bereich erheblich aufgestockt.

Beamtenversorgung

Die Zurechnungszeit bei Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit nach dem 31.12.2014 wird vom 60. Lebensjahr um 2 Jahre auf das 62. angehoben.
Die Berücksichtigung von Erziehungszeiten für vor dem 1.1.1992 geborene Kinder wird deutlich verbessert, und zwar sowohl für Kinder, die innerhalb des Beamtenverhältnisses geboren worden sind, als auch für solche, deren Erziehungszeiten vor dem Beamtenverhältnis gelegen haben. So erfolgt bei Beamtinnen und Beamten, die ab dem 1.1.2015 in den Ruhestand treten, eine Verdoppelung der anrechenbaren Zeiten.
Auch bei am 31.12.2014 bereits vorhandenen Versorgungsempfängern erfolgt ab dem 1.1.2015 faktisch eine Verdoppelung der Berücksichtigung. In diesen Fällen wird eine Antragsstellung erforderlich sein, über deren Modalitäten wir ebenso wie der Bayerische Beamtenbund zu gegebener Zeit informieren werden. Die Verbesserungen werden jedenfalls auf den 1.1.2015 rückbezogen werden!

bfg dankt Minister Söder

Viele der Verbesserungen gehen auf Finanzminister Dr. Söder zurück. Insofern hat er sein der Bayerischen Finanzgewerkschaft gegebenes Versprechen für mehr Stellen zu sorgen eingehalten! Die bfg weiß seinen Einsatz, der hierfür notwendig war, zu schätzen. Vielen Dank dafür! Der Finanzminister hat weiter zugesagt, das Ergebnis der nächsten Tarifverhandlungen ohne Abstriche auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.

Dank an die Abgeordneten des Bayerischen Landtags

Der Dank der bfg gilt auch den Abgeordneten des Bayerischen Landtags. Trotz des inzwischen erkennbar gewordenen großen Finanzbedarfs für akute Probleme haben sie an den Verbesserungen für den öffentlichen Dienst und insbesondere die Finanzverwaltung festgehalten! Sowohl in der Regierungsfraktion wie auch den Oppositionsfraktionen wurden die Schwierigkeiten der Finanzverwaltung anerkannt und über diesen Doppelhaushalt hinaus Handlungsbedarf eingeräumt.