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Grundsteuerreform: "Personalbedarf ist doppelt so hoch!"

bfg-Landesleitung diskutiert bei Klausurtagung mit MdL Wolfgang Fackler und Dr. Alexander Voitl und fordert weitere Stellen für die Grundsteuerreform

Die Landesleitung der Bayerischen Finanzgewerkschaft bfg ist am gestrigen Donnerstag und heutigen Freitag im schwäbischen Donauwörth zu ihrer traditionellen Klausurtagung am Jahresanfang zusammengekommen. Gäste der Tagung waren der Vorsitzende des Landtagsausschusses für den öffentlichen Dienst, MdL Wolfgang Fackler (CSU) und der stellvertretende Amtschef des bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und Heimat, Ministerialdirigent Dr. Alexander Voitl. Wolfgang Fackler, selbst ehemaliger Finanzbeamter und Mitglied der bfg, freute sich insbesondere auch darüber, dass die bfg-Landesleitung seinen Stimmkreis als Tagungsort ausgesucht hatte. Im Gespräch mit Fackler und Voitl ging es insbesondere um den Nachtragshaushalt und die anstehende Grundsteuerreform. Überrascht und befremdet zeigte sich die bfg über den Dringlichkeitsantrag der CSU/FW-Koalition zur Bonpflicht.

Neben der Planung des Jahres 2020 bildete das intensive und mehrstündige Gespräch mit Fackler und Dr. Voitl den Mittelpunkt der Klausurtagung. Dabei machten bfg-Landesvorsitzender Gerhard Wipijewski und die Mitglieder der bfg-Landesleitung noch einmal deutlich, was für eine große Herausforderung die bayerische Steuerverwaltung mit der anstehenden Grundsteuerreform zu bewältigen habe. Positiv bewertet die bfg, dass im Entwurf des Nachtragshaushalts rund 500 zusätzliche Stellen vorgesehen sind. „Wir schätzen den notwendigen Personalbedarf allerdings doppelt so hoch ein“, so Gerhard Wipijewski.
Wolfgang Fackler brachte zum Ausdruck, dass er die Sorgen und Forderungen der bfg sehr gut nachvollziehen könne. Positiv sei, dass Bayern mit der Öffnungsklausel nun die Möglichkeit für ein eigenes Gesetz habe. „Das müssen wir für einfache Regelungen und weitreichende Pauschalierungen nutzen. Wir können kein Gesetz brauchen, bei dem die Kolleginnen und Kollegen an jedem Fall drei Stunden sitzen“, so Fackler. Ihm sei aber auch klar, dass es ohne zusätzliches Personal nicht gehen werde. Die 400 Anwärterstellen seien ein „erster Ansatz“, so der Ausschussvorsitzende. „Es gibt eine Perspektive für den nächsten Doppelhaushalt“, versprach Fackler der bfg.
Die bfg machte darüber hinaus deutlich, dass auch im IuK-Bereich personell unbedingt noch einmal „draufgelegt werden muss“. Der IT komme eine entscheidende Bedeutung zu. “Die Personaldecke ist aber auch dort viel zu dünn”, so die bfg. Daneben sieht die bfg auch strukturelle Probeme bei der Ausbildung der Verwaltungsinformatikerinnen und -informatiker und forderte erneut einen eigenen Studiengang für die IT. „Wir müssen die Ausbildung der Verwaltungsinformatiker auf bessere Grundlagen stellen“, so die bfg-Landesleitung. Die Verzahnung des Studiums mit der externen Fachhochschule in Hof führe immer wieder zu Problemen. „Das müssen wir in die eigenen Hände nehmen!“.
Die bfg forderte weiter, die Nachwuchswerbung in allen Bereichen zu intensivieren. „Wir sind davon überzeugt, bei zielgerechterer Nachwuchskräftewerbung noch viel mehr gute Nachwuchskräfte gewinnen zu können. Ein konkreter Vorschlag war, mit einem BayernLab in den Fußgängerzonen der Ballungsräume für eine Ausbildung in der Finanzverwaltung zu werben.
Dr. Alexander Voitl konnte hierzu informieren, dass die Nachwuchskräftewerbung mit einem Online- Karriereportal weiter ausgebaut werden solle. Derzeit werde eine entsprechende Ausschreibung vorbereitet. Fackler und Dr. Voitl verwiesen auch darauf, dass die bayerische Staatsregierung in jüngster Zeit gerade für Berufseinsteiger weitere Verbesserungen bei der Bezahlung vorgenommen habe. Durch die überproportionale Erhöhung der Anwärterbezüge sowie die Streichung der ersten mit einem Wert besetzten Stufe in allen Besoldungsgruppen erfolge eine weitere Besserstellung im Sinne der Nachwuchsgewinnung.
Thema war auch die Beförderungssituation. Die bfg erneuerte ihre Forderung nach weiteren Stellenhebungen zur Verbesserung der Beförderungssituation und verwies auf ihre Eingabe zum Nachtragshaushalt.

Überrascht zeigte sich die bfg-Landesleitung über den gestrigen Dringlichkeitsantrag der CSU/FW-Koalition zur Lockerung der Bonpflicht. Unter der Überschrift “Keinen bürokratischen Knebel für kleine und mittlere Unternehmen – Lockerung der Belegausgabepflicht (Bon-Pflicht)”, wird die Bonpflicht als bürokratischer Auswuchs für den bayerischen Mittelstand bezeichnet und die bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für Erleichterungen einzusetzen.
“Dieser Dringlichkeitsantrag hat uns sehr überrascht und ist für uns sehr befremdlich”, so die bfg. Die Landesleitung machte deutlich, dass sie das mediale Theater um die Bonpflicht nicht nachvollziehen könne. Diese Agitation diene nur der Steuerhinterziehung. “Dieser Antrag ist ein Zeichen, der auch in den Finanzämtern wahrgenommen wird”, so Wipijewski.
Wolfgang Fackler entgegnete hierzu, dass auch ihm Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit sehr am Herzen liegen würden. Mit dem Antrag wolle man sich aber für einen praktikablen Vollzug einsetzen. Beispielsweise durch die Einführung einer Bagatellgrenze bei der Bonpflicht.

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