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Kabinett bringt Besoldungsanpassung auf den Weg!

Zeitgleich soll auch eine Reihe von Maßnahmen zur verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf den Gesetzgebungsweg gebracht werden.

In seiner heutigen Sitzung hat das bayerische Kabinett die Gesetzesinitiative zur Anpassung der Besoldung bayerischer Beamter und Versorgungsempfänger verabschiedet. „Damit setzt Bayern bundesweit Maßstäbe!“, so BBB-Chef Rolf Habermann. Mit dem Entwurf wird das Tarifergebnis, das am 28. März für die Arbeitnehmer des Landes (TV-L) gefunden wurde, auf die verbeamteten Beschäftigten übertragen. Zeitgleich soll auch eine Reihe von Maßnahmen zur verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf den Gesetzgebungsweg gebracht werden.

„Von der Reaktionsschnelligkeit des bayerischen Finanzministers könnte sich so manch einer seiner Kollegen in anderen Bundesländern etwas abschauen“, meint Habermann. Erneut hat
Dr. Markus Söder unmittelbar nach Bekanntwerden des Tarifergebnisses die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme für die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Bayern zugesagt. Die Einigkeit, die sich bei der Umsetzung dieser Zusage in Kabinett und Landtag zeigt, kommt bei den Beschäftigten gut an. „Wir werten das als Anerkennung unserer tagtäglichen Arbeit!“, so der Vorsitzende gegenüber der Presse.

Im Tarifbereich sieht die Einigung bei einer Laufzeit von zwei Jahren für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Länder eine Gehaltserhöhung von 2,1 Prozent ab März 2015 vor. Ab März 2016 steigt das Gehalt um weitere 2,3 Prozent, mindestens aber um 75 Euro. Entsprechende Anpassungen sind nun auch im Beamtenbereich vorgesehen.

Im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags hat der Ministerrat das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat beauftragt, die Auszahlung der linear erhöhten Bezüge ab Zahltag Juni 2015 zu veranlassen.

Dass gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden, die die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben weiter voranbringen, ist ein zusätzlicher Pluspunkt. Dass hier zusätzliche fortschrittliche Möglichkeiten eingeführt werden, sei ein „Gebot der Zeit“, meint Habermann. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe hat der BBB die Neuerungen mit dem Finanzministerium erarbeitet. Der öffentliche Dienst in Bayern wird noch flexibler und ist für künftige Herausforderungen gerüstet.

Quelle: Bayerischer Beamtenbund BBB