Prüfungsdienste stärken, Innendienst funktionsfähig halten +++ Betriebsärztlicher Dienst wird nachbesetzt +++ Neue Messzahl im Bereich Reisekostenabrechnung +++ Betriebsärztlicher Dienst wird nachbesetzt
Internationales Steuerzentrum Bayern, Steuer-FBI, Sonderzentrum Zentrale Steuern, GewOK – mit diesen markanten Begriffen zeigt Minister Söder pressewirksam Flagge für die dringend notwendige Verstärkung der Prüfungsdienste und der Steuerfahndung in Bayern. Der Hauptpersonalrat begrüßt und unterstützt diese Maßnahmen ausdrücklich, sagt aber auch: Das kann und darf nicht zu Lasten des Innendienstes gehen, dem ohnehin geplagten Rückgrat der Steuerverwaltung, und fordert schnellstmöglich eine Personalaufstockung.
Zu dieser aktuellen Thematik fand eine umfangreiche Erörterung des HPR mit Vertretern des Finanzministeriums statt. Seitens des StMF nahmen teil: der Abteilungsleiter Steuer, Eckehardt Schmidt, der stellv. Abteilungsleiter Personal, Dr. Leonhard Kathke sowie die Fachreferenten Christian Bähr, Dr. Thomas Eisgruber und Norbert Rossmeisl.
Die Vertreter der Steuerabteilung betonten die Wichtigkeit und Richtigkeit der beabsichtigten Verstärkung des Steuervollzugs. Angesichts der rasanten Internationalisierung der Wirtschaft seien Doppelbesteuerungsabkommen und andere Vereinbarungen nicht ausreichend und zeitgemäß. Positive Ansätze zeige das EU-Amtshilfegesetz, das in Absprache mit anderen Staaten hoheitliche Tätigkeit im Ausland zulasse.
Mit dem „internationalen Steuerzentrum“ betrete man bundesweit Neuland. Man sei sich der Notwendigkeit sicher, beim Aufbau und bei der weiteren Entwicklung müsse man Erfahrungen sammeln. Die Anbindung erfolge an die Steuerabteilung im Finanzministerium. Es gehe nicht um eine neue Behörde. Ziel sei es internationale Prüfungen zu stärken und beschleunigen und damit auch Steuerschlupflöcher zu schließen. Dazu gehöre, Verfahren und die Zusammenarbeit bei grenz-überschreitenden Prüfungen zu vereinfachen, international besetzte Prüferteams einzurichten, Kompetenzen zu konzentrieren, Sprachbarrieren ebenso wie bürokratische Hürden abzubauen. Das Steuerzentrum solle eine Informationsdrehscheibe und Anlaufstelle für andere Finanzämter innerhalb und außerhalb Bayerns werden. Die hoheitlichen Zuständigkeiten der Prüfer in den Ämtern blieben unverändert. Man wolle Vorteile schaffen durch kürzere Verfahrenswege sowie eine Beschleunigung bei Prüfungen, bessere Erkenntnisse über Sachverhalte und mehr Rechtssicherheit erlangen und letztlich eine Stärkung der Steuergerechtigkeit und Steigerung von Steuereinnahmen erreichen. Man rechne mit einem deutlichen Einnahmeplus, bei dem die notwendigen Aufwendungen nicht ins Gewicht fielen. Minister Söder habe mit Italien und den Niederlanden bereits Vereinbarungen für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit unterzeichnet. Weitere Länder, mit denen die bayerische Wirtschaft starke Kontakte habe, wie Kroatien, Österreich, Tschechien und Ungarn, sollten folgen.
Die bisher 35 Auslandsfachprüfer würden bereits heute komplexe Sachverhalte klären, wie Firmenangaben zu Verrechnungspreisen, Definition von Betriebsstätten, Firmenkonstruktionen wie hybride Gesellschaftsformen oder sogenannte „Weiße Einkünfte“. Sie sollen das Rückgrat der neuen Einheit werden. Sie sollten aber noch besser vernetzt und vor allem personell auf 50 Kräfte aufgestockt werden.
Auch in der Steuerfahndung sollen Kompetenzen gestärkt und Personal aufgebaut werden. In den Steufa-Stellen werde kompetente Arbeit geleistet. Diese solle unterstützt werden. Unter dem Schlagwort Steuer-FBI verberge sich eine Verstärkung und Ausweitung der Arbeit der bisherigen GewOK. Die Einheit für Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung werde mit DIANA verschmolzen zur „Sondereinheit Zentrale Steuern“ und solle grundsätzliche Erkenntnisse gewinnen über Internet- und organisierte Kriminalität und damit den einzelnen Steufa-Stellen zuarbeiten. Damit stelle man sich besser auf und könne schneller reagieren. Das Personal solle hier zunächst um 10 und in den nächsten 2 Jahren um jeweils 26 Kräfte aufgebaut und damit unterm Strich mehr als verdoppelt werden.
Der Minister habe für diese Maßnahmen auch zusätzliche Stellen zugesagt. Darüber hinaus sollen die durch die Abgabe der KFZ-Steuerbearbeitung frei werdenden Stellen nicht eingezogen werden.
Die Personalvertretung kann diese Ansätze nur unterstützen. Problematisch wurde es bei den Fragen nach der zeitlichen Schiene und woher das Personal kommen soll. Bei der diesjährigen Personalverteilung müssen die Absolventen der QuE 2 nahezu ausschließlich dem Großraum München zugeführt werden und für die 3. QuE wurde die Vorgabe gemacht, den „Gewinn“ aus den Nachwuchskräften komplett den Außendiensten inkl. BNV und USt-Prüfung zuzuführen. Dies sei in den letzten Jahren trotz entsprechender Vorgaben vernachlässigt worden. Nun müsse man ein starkes Zeichen setzen.
Die Notwendigkeit der Stärkung der Außendienste wird vom HPR nicht bestritten. Es ist höchste Zeit die Defizite zu beseitigen. Aber auch der Innendienst leidet große Not. Es herrscht seit Jahren eine steigende Unterbesetzung und es droht permanent ein dritter offener Veranlagungszeitraum. Minister Söder hatte in einem Gespräch mit der bfg ein offenes Ohr für diese Sorge gezeigt und erstmals dort, aber auch bei anderen Gelegenheiten zugesagt, „dass auch im Innendienst etwas ankommen solle“.
Daran hält der HPR auch fest und machte erneut die ganz praktischen Probleme in der Umsetzung deutlich: Man kann nicht einfach alle „Neulinge“ in die Außendienste stecken; nicht jede/r ist dafür geeignet; wegen der demographischen Entwicklung gibt es teilweise keine oder kaum Beschäftige im vorhandenen Personal, die noch in den Außendienst geschickt werden könnten. Die Zusagen für kommende Stellen sind Wechsel in die Zukunft, mit denen heute kein Fall im Innendienst erledigt wird. Darüber hinaus kämpfen die Kolleginnen und Kollegen mit massiven EDV-Ausfällen und das Risikomanagementsystem entwickelt sich zusehends von der ursprünglich vorgesehenen Arbeitserleichterung zur unausweichlichen Zusatzarbeit.
Der HPR appellierte deshalb dringendst: Lasst etwas Luft für den Innendienst, macht einen Stufenplan und tut alles Mögliche, dass die Zusagen für zusätzliches Personal für den Außendienst schon im Nachtragshaushalt umgesetzt werden.
Das Bundesministerium der Finanzen hat dem Bayerischen Finanzministerium versichert, dass die Übernahme der Verwaltung der Kfz-Steuer durch den Bund im Plan liege und zum 1. Juli 2014 der endgültige Aufgabenübergang auf die Zollverwaltung erfolgen werde. Ein Verbleib von Aufgaben bei den Ländern sei nicht vorgesehen. Man werde, so das BMF, bestehende Personallücken zeitgerecht füllen. Man danke bereits jetzt für die geleistete Unterstützung, für die erfolgreiche Übernahme sei man aber noch weiter auf die Unterstützung der bayerischen Kolleginnen und Kolleginnen angewiesen.
Dem HPR lag von etwa einem Jahr der Antrag vor, der Einbeziehung der Grunderwerbsteuerstellen in das Berichtssystem MISTRAL zuzustimmen. Es war die Abbildung personenbezogener Kennzahlen vorgesehen. Diese seien zur Steuerung notwendig, so die Begründung, weil das Ziel eine gleichmäßige Arbeitsauslastung sicherzustellen angesichts der Organisationsstruktur mit größeren Teams und teilweisem unterschiedlichen Arbeitsanfalls nicht so einfach sei. Der HPR hatte die Zustimmung zu einer personenbezogenen Darstellung mit Hinweis auf die Regelungen in der bestehenden Dienstvereinbarung abgelehnt.
Nun wurden Alternativen gefunden, die sowohl die dienstlichen Anforderungen erfüllen, wie auch den Schutz personenbezogener Leistungsdaten berücksichtigen.
Führungskräfte erhalten zur Unterstützung der Steuerung des Arbeitsanfalls Fallzahlenauswertungen, die nach amtlichen Gemeindeschlüsseln und Gemarkungen sortiert sind und künftig statt jährlich halbjährlich oder bei Bedarf auch öfter ausgegeben werden. Darüber hinaus wird voraussichtlich ab 2014 eine Kennzahl „Zugänge“ aufgenommen, in der monatsbezogen die „Fälle gesamt“ abgebildet werden. Nach den vorgelegten Berichten findet dieses geänderte Controllingwerkzeug erheblich größere Akzeptanz.
Der HPR begrüßt die Bemühungen für eine andere Lösung und hat dem Verfahren zugestimmt.
Dem HPR wurde mitgeteilt, dass die Messzahl im Bereich der Reisekostenabrechnung von bisher 4.500 auf 5.000 Abrechnungsfälle pro Sachbearbeiter erhöht werden soll. Es wurde zugesagt, dass dies als Durchschnittswert anzusehen sei und intern weiter differenziert wird nach Besonderheiten oder höherem Aufwand (z.B. Onlineanteil, überwiegende Nutzung eigener PKW/Dienst-PKW u. ä.) Der HPR hat dieser Erhöhung zugestimmt.
Die Stelle des Betriebsärztlichen Dienstes mit Zuständigkeit für die Region Nordbayern ist wegen Ruhestandversetzung bereits seit einigen Monaten vakant. Dem Hauptpersonalrat wurde nun mitgeteilt, dass eine Nachbesetzung des Betriebsärztlichen Dienstes für den Geschäftsbereich des Finanzministeriums zum 1.1.2014 beabsichtigt ist und hat die Zustimmung des HPR zur Bestellung beantragt. Die bisherige Trennung zwischen der Region Nord- und Südbayern wird aufgegeben.
Der HPR hält die Wiederbesetzung dieser Stelle für absolut dringend, erscheint die personelle Ausstattung angesichts der steigenden Anforderungen in Gesundheitsfragen doch ohnehin als zu knapp bemessen.