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HPR-Bericht Oktober 2018

Der monatliche Bericht aus dem HPR

Ergebnisse der Qualifikationsprüfungen 2018 +++ Anwärtereinstellung in der 2. QE im Jahr 2019 – Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Staatsfinanz +++ Einstellungsermächtigungen für die 2. QE in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer +++ Ausweitung der Telearbeit im Landesamt für Finanzen +++ Freistellung nach dem Jugendarbeitfreistellungsgesetz (JArbFG) +++ Voranschreitende Digitalisierung - Einheitliches Personalverwaltungssystem für die Geschäftsstellen der Finanzämter (VIVA-PSV)

Ergebnisse der Qualifikationsprüfungen 2018

2. QE Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Staatsfinanz
Aus dem Kreise der 73 Laufbahnbewerber/innen für die 2. QE der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen – fachlicher Schwerpunkt Staatsfinanz absolvierten im Jahr 2018 71 Kolleginnen und Kollegen die Qualifikationsprüfung erfolgreich.

Anwärtereinstellung in der 2. QE im Jahr 2019 – Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Staatsfinanz

Das Landesamt für Finanzen wurde ermächtigt, für das Jahr 2019 insgesamt 109 Bewerber/innen als Regierungssekretäranwärter/innen einzustellen.

Einstellungsermächtigungen für die 2. QE in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer

Das Landesamt für Steuern wurde ermächtigt, für das Einstellungsjahr 2019 insgesamt 610 Bewerber/innen einzustellen.

Ausweitung der Telearbeit im Landesamt für Finanzen

Das Ministerium hat den HPR darüber informiert, dass die Möglichkeit der Telearbeit auch auf die Dienstposten „Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Staatsoberkasse“ in der Arbeitsgruppe Verwahrung-Teilbereiche ELWOS- und AUTOUMB-Bearbeitung ausgeweitet wird. Dabei sind die grundsätzlichen organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Telearbeit zu beachten.

Freistellung nach dem Jugendarbeitfreistellungsgesetz (JArbFG)

Der Hauptpersonalrat weist darauf hin, dass nach Auffassung des Ministeriums Freistellungsanträge von kreisangehörigen Gemeinden unter Art. 3 I JArbFG gefasst werden können. Somit sind die Zweifel daran, ob Dienstbefreiungen für Beschäftigte, die ehrenamtlich Veranstaltungen kreisangehöriger Gemeinden auf dem Gebiet der öffentlichen Jugendhilfe betreuen (z.B. Ferienbetreuung), ausgesprochen werden können, beseitigt.

Voranschreitende Digitalisierung – Einheitliches Personalverwaltungssystem für die Geschäftsstellen der Finanzämter (VIVA-PSV)

Die Digitalisierung der Bayerischen Verwaltung soll bis spätestens 2030 nach innen umgesetzt sein. Dieses Ziel wurde nicht zuletzt durch die Regierungserklärung des Bayerischen Ministerpräsidenten deutlich unterstrichen. Der Wegfall des Belegflusses, die digitale Bescheiderstellung (z.B. im Beihilfeverfahren) und die papierlose Kommunikation innerhalb der Behörden haben daher oberste Priorität. In einigen Bereichen wurde dieses Ziel schon erreicht. Reisekostenabrechnungen und Urlaubsanträge laufen größtenteils vollelektronisch. Wenn man jedoch bedenkt, wie viele Vorgänge noch ausschließlich in Papierform abgewickelt werden z.B. Teilzeit oder Elternzeitanträge- wird einem bewusst, wieviel sich künftig noch bei der Antragsstellung durch Beschäftigte ändern muss und dass ein ehrgeiziges Ziel verfolgt wird.
Um es zu erreichen wird sicherlich das Mitarbeiterportal von zentraler Bedeutung sein. Aber auch Systeme wie VIVA-PSV, die den Geschäftsstellen der Ämter eine papierlose Kommunikation mit dem Landesamt ermöglichen, sind grundlegende Voraussetzung. Mittels VIVA-PSV werden Personaldaten künftig bereits vor Ort digital erfasst und nicht –wie bisher- durch das Landesamt für Steuern.
Der HPR behandelte die geplante Einführung dieser neuen Software erstmals im Jahr 2015. Damals wurde mit der Verwaltung ein schrittweises Vorgehen vereinbart, das zunächst eine Pilotierung bei sechs Ämtern vorsah. Eine flächendeckende Einführung sollte erst erfolgen, wenn die Schnittstellen zwischen VIVA und ACUSTIG vollautomatisch funktionieren und positive Rückmeldungen der Pilotämter vorliegen. Die Pilotphase wurde zwischenzeitlich mit einem positiven Feedback beendet, so dass der HPR das weitere Vorgehen und die noch bestehenden Änderungswünsche der Ämter in einem Erörterungsgespräch mit dem Finanzministerium besprechen konnte.
Um auch künftig eine hohe Datenqualität sicher zu stellen, legte der Hauptpersonalrat besonderes Augenmerk darauf, dass der geplante Rollout von einem detaillierten Schulungskonzept begleitet wird. Schließlich handelt es sich für die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstellen um eine deutliche Veränderung des täglichen Arbeitsablaufes.
Der geplante Rollout soll dabei in folgende vier Phasen unterteilt werden:
Phase: Einführung bei größeren Ämtern (ab Okt. 2018 – ohne FA München)
Phase: Nächstgrößere Ämter (1. HJ2019 – Ämter mit mehr als 110 MAK)
Phase: FA München (2.HJ 2019) -Evaluierung -
Phase:Kleine Finanzämter (weniger als 110 MAK vss. 2020)
Mit Hinblick auf die stetig fortschreitende Entwicklung ist allen Kolleginnen und Kollegen zu raten, sich im Mitarbeiterportal unter www.mitarbeiterportal.bayern zu registrieren.