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HPR Bericht Oktober 2014

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Florian Köbler

Stellenanträge zum Doppelhaushalt +++ Bewertung Verbindungsdatei +++ Verfahren PSB – Flächeneinsatz +++ Verbesserungen in der Dienstvereinbarung Beihilfe +++ BayRMS – Bayerisches Reisemanagementsystem +++ Einstellungszahlen 2015 +++ Hochbaumaßnahmen

Stellenanträge zum Doppelhaushalt

Sehr umfangreich hat der Hauptpersonalrat gem. Art 76 Abs. 3 BayPVG zu den Stellenanträgen des Doppelhaushalts 2015/2016 Stellung genommen. Er verwies insbesondere auf die immens zunehmende Arbeitsbelastung, neu hinzukommende Aufgaben und die gewaltige Unterbesetzung im gesamten Ressort. Angefangen bei den stetig steigenden Fallzahlen der Steuerverwaltung (seit 1993 jährlich 30.000 zusätzliche Unternehmen in Bayern), dem hohen Altersdurchschnitt, dem immensen Ausbildungsaufwand bis hin zu den steigenden Versorgungsgeldempfängern im Bereich des LfF. Auch durch die EDV sei bisher keine spürbare Erleichterung erfolgt.
Für den Bereich der Steuerverwaltung hat der HPR eine drastische Erhöhung der Anwärterstellen gefordert, da für die aufgrund der Altersabgänge notwendigen Einstellungszahlen der nächsten Jahre keine ausreichende Stellenzahl vorhanden sei. Weiter wurden zusätzliche Personalstellen gefordert, um die Übernahme der ElStAM Sachbearbeitung, dem Aufbau des Steuer FBI, des SKS/SZS und der Gründung des Internationalen Steuerzentrums Rechnung zu tragen. Die neuen Projekte seien sehr sinnvoll, könnten aber nur mit einer ausreichenden personellen Ausstattung erfolgreich sein.
Für den Bereich des LfF wurde das Ende der Personalabbauverpflichtung nach § 6b Haushaltsgesetz gefordert. Diese würde im Moment noch rund 200 MAK betragen und sei so nicht leistbar, da die Aufgaben permanent stiegen. So hätten beispielsweise die Zahlfälle in der Bezügestelle Arbeitnehmer seit Einführung der Abbauverpflichtung um 22,6% zugenommen. Alleine diese Fallzahlenbelastung bedeute einen Mehrbedarf von über 50 MAK.
Abschließend wurde gefordert die Wiederbesetzungssperre von derzeit 3 Monaten für das Finanzressort ersatzlos aufzuheben, da diese dem Leistungsgedanken des Neuen Dienstrechts konträr gegenübersteht. Zudem befinde auch der Bayerische Oberste Rechnungshof, dass die Wiederbesetzungssperre in der einzigen Einnahmeverwaltung des Staates widersinnig sei und dem Staat hierdurch große Mengen an Steuergeldern vorenthalten bliebe.
Für die notwendige Professionalisierung des Gesundheitsmanagements seien weitere Planstellen erforderlich. Eine Arbeitskraft könne nicht die gesamten Themengebiete bewerkstelligen.

Bewertung Verbindungsdatei

Bei den im Wege des Aufbaus einer Verbindungsdatei entstehenden Zusatzarbeiten hat das StMFLH der Bitte des HPR entsprochen. Ab sofort können im Bereich DUNAN freiwerdende Beschäftigte für diese Arbeiten eingesetzt werden. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat die Amtsleiter hierüber entsprechend informiert.

Verfahren PSB – Flächeneinsatz

Mit dem Verfahren PSB (Papierlose Sachbearbeitung in der Beihilfe) am Landesamt für Finanzen sollen die Beihilfeerklärungen mit Hochleistungsscannern digital erfasst und den Beihilfesachbearbeitern zur Verfügung gestellt werden. Der Eingabeaufwand wird hierdurch minimiert.
In einem Erörterungsgespräch mit der Abteilung VII des StMFLH konnte sich der Hauptpersonalrat nun über den aktuellen Stand informieren. Der HPR hatte zunächst der Pilotierung des Verfahrens beim Landesamt für Finanzen, Dienststelle Regensburg bzw. bei dessen Außenstelle Straubing zugestimmt. Mittlerweile wurde dort auch mit der Arbeit begonnen. Das Scannen von Beihilfeerklärungen stellt den ersten Schritt zu einer digitalen Bearbeitung im Bereich des LfF dar. Daher genießt das Verfahren im Bereich des StMFLH höchste Priorität.
Beim Pilotierungsstart konnte anfangs nur rund ein Drittel der Sollmenge von den Sachbearbeitern bewältigt werden. Gründe hierfür waren vor allem die fehlende Routine und die noch nicht eingespielte Organisation. In der Folge wurden daher Verbesserungen im Verfahrensablauf und in der Qualitätssicherung eingeführt. Durch die hinzukommende Routine sind die nunmehr erreichten Zahlen sehr gut. Die mittlere Bearbeitungszeit einer Beihilfeerklärung mittels PSB bewegt sich mit 17,3 Tagen inzwischen im bayernweiten Schnitt. Weitere Verbesserungen sollen zukünftig durch den Einsatz einer neuen BayBAS-Version (Beihilfesachbearbeitungsprogramm) erzielt werden.
Die größte Verbesserung wäre allerdings zu erzielen, wenn die Beihilfeberechtigten nur noch die aktuellen, auf den Internetseiten des LfF abrufbaren Beihilfeanträge (incl. QR Code) verwenden würden. Weiter sollten Rezepte, Arztrechnungen etc. nicht geklammert oder gefaltet werden, um eine möglichst schnelle und sichere Erfassung der Belege sicherzustellen. Systembedingt wird zukünftig auf die Belegrückgabe verzichtet. Nur bei Abweichungen vom Beihilfeantrag wird der entsprechende Beleg im Beihilfebescheid nochmals dargestellt.
Angesichts der in der Erörterung dargestellten Zahlen kann der bisherige Zeitplan eingehalten werden. Der Hauptpersonalrat hat aufgrund der positiven Resonanzen daher dem weiteren Flächeneinsatz des Verfahrens zugestimmt.
Um die weitere Einführung des Verfahrens möglichst reibungslos zu gestalten werden zusätzliche, befristete Arbeitskräfte eingestellt. Die bei der Pilotierung oder dem Einsatz bei den nächsten Dienststellen gewonnenen Erfahrungen und systemseitigen Verbesserungen will man den anderen Beihilfestellen sofort zu Gute kommen lassen.
Der Zeitplan für das Jahr 2014 sieht nun die Umstellung folgender Beihilfestellen vor:
Scanstelle Ansbach ab 29.09., Scanstelle Augsburg ab 13.10., Scanstelle Würzburg ab 30.10., Beihilfestelle Regensburg ab 03.11. und Beihilfestelle Würzburg ab 17.11. Die von der Umstellung betroffenen Beihilfeberechtigten werden im Vorfeld mit einem Schreiben über die Änderungen informiert.

Verbesserungen in der Dienstvereinbarung Beihilfe

Im Zuge der Papierlosen Beihilfesachbearbeitung PSB musste die zum Einsatz der Informations- und Kommunikations-Technologie geschlossene Dienstvereinbarung um das neue Verfahren ergänzt werden. Weiter kam man mit dem StMFLH überein, die bisher 14-tägig durchgeführten Auswertungen der Erledigungszahlen je Sachbearbeiter nur noch monatlich zu erstellen. Zudem wird es für die mit der Datenerfassung betrauten Beschäftigten keine personenbezogenen Auswertungen geben.

BayRMS – Bayerisches Reisemanagementsystem

Mittlerweile wurde damit begonnen das Verfahren BayRMS sukzessive an allen Ämtern einzuführen. Mit dem Verfahren sollen alle für Dienstreisen notwendigen Schritte bewältigt werden können. Angefangen vom Dienstreiseantrag bis hin zur Reisekostenabrechnung. In einem Schreiben an das Finanzministerium hat der HPR die bisher gewonnenen Erkenntnisse und potentiellen Verbesserungsvorschläge dargestellt. Neben Verbesserungen in der Übersichtlichkeit wären insbesondere für die sogenannten kleinen Außendienste (z.B. BNV) Verbesserungen wünschenswert. Da es sich beim Verfahren um eine sogenannte Web-Anwendung handelt wäre die Einführung von BP Handy auch für diese Dienste begrüßenswert, um während der Prüfungsphasen Reisekosten abrechnen zu können. Zudem seien zumindest für die vielreisenden Kollegen und Kolleginnen Präsenzschulungen bei der Einführung des neuen Verfahrens wünschenswert.

Einstellungszahlen 2015

Bereits jetzt beginnen die Planungen für das Einstellungsjahr 2015. Das Staatsministerium hat daher den Hauptpersonalrat darüber informiert, dass für den Bereich Staatsfinanz für den Einstieg in der 2. Qualifikationsebene 35 Bewerbern eingestellt werden können. Von diesen 35 Bewerbern sind 5 auf Vorbehaltsstellen gem. §10 SVG vorgesehen.
Für den Bereich der Steuerverwaltung können für den Einstieg in der 2. Qualifikationsebene insgesamt 502 Bewerbern eingestellt werden. Hierbei von sind wiederum 84 eingliederungsberechtigte Soldaten auf Zeit sowie 7 schwerbehinderte Bewerber vorgesehen.

Hochbaumaßnahmen

Außer zu den Stellenanträgen hat der Hauptpersonalrat auch zu den geplanten Hochbaumaßnahmen im Einzelplan 6 (Finanzressort) des Doppelhaushalts 2015/2016 Stellung genommen. Hierzu wurden alle Personalräte mit der Bitte zur Stellungnahme angeschrieben. Die geforderten Einzelmaßnahmen wurden dem StMFLH im Anschluss übermittelt. Besonders bedankt hat sich der Hauptpersonalrat bei Staatsminister Dr. Söder für den angekündigten Baubeginn des lange geforderten Steuercampus München noch innerhalb des Jahres 2014. Zugleich hat der Hauptpersonalrat darum gebeten für einen raschen Baufortschritt ausreichend finanzielle Mittel bereitzustellen. Ein weiterer Kernpunkt der kommenden Jahre müsse aufgrund der immensen Einstellungszahlen auf den Bildungseinrichtungen liegen. Insbesondere für den geplanten Auslagerungsstandort der FHVR in Kronach sei ein Neubau mit Campuslösung und Einzelzimmern wünschenswert. Doch auch der bisherige Standort der FHVR in Herrsching dürfe nicht vernachlässigt werden. Die für die Landesfinanzschule in Ansbach geplanten Erweiterungsbauten seien gerade im Hinblick auf die immer wichtiger werdende Fortbildung der Kolleginnen und Kollegen wichtig. Daher soll auf die zeitnahe Fertigstellung dieses Vorhabens ein besonderes Augenmerk gelegt werden.
Weiter forderte der Hauptpersonalrat neben den Neubaumaßnahmen auch ausreichend finanzielle Mittel für Bauunterhalt, notwendige energetische Sanierungen und Maßnahmen für die Barrierefreiheit im Doppelhaushalt einzustellen.