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HPR Bericht Oktober 2013

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Johanna Markl

Hohe „Verlustquoten“ während der Steuerausbildung +++ Binnendifferenzierung +++ Verteilung der Nachwuchskräfte

Hohe „Verlustquoten“ während der Steuerausbildung

In einer ausführlichen Besprechung zwischen Finanzministerium und HPR ging es um die Umsetzung der Zusage, alle ausscheidenden Beamtinnen und Beamten durch rechtzeitige Neueinstellungen zu ersetzen und um Maßnahmen um die hohen Verlustquoten während der Ausbildung in der 3. QuE zu reduzieren.
Seit langem beschäftigen die hohen Verlustquoten in der Ausbildung zur 3. QuE Jugendvertretung und Hauptpersonalrat. Nach guter Vorarbeit der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung, die die Zahlen der letzten Jahre zusammengestellt hatte, fand nun ein Gespräch zu Ursachen und Lösungen in breiter Runde statt. Unter Leitung des Abteilungsleiters Wilhelm Hüllmantel, der sich des Themas persönlich angenommen hatte, trafen sich Vertreter des Referats Personalentwicklung, der Präsident des Landesamts für Steuern, die stellv. Personalreferentin des Landesamts, der Fachbereichsleiter der Fachhochschule mit Vertretern des Hauptpersonalrats und der Jugendvertretung zu einer eingehenden Besprechung des gesamten Themenbereichs.

Berücksichtigung aller Faktoren bei Ermittlung des Einstellungsbedarfs

Ausgehend von der Zusage noch aus Zeiten des Finanzministers Fahrenschon, wonach alle ausscheidenden Beamtinnen und Beamten ersetzt würden, war die Frage zu klären, wie der jährliche Einstellungsbedarf ermittelt wird und warum bis 2012 bei den Ämtern trotz erhöhten Einstellungen unterm Strich ein Minus heraus kam. Unter Berücksichtigung der Kräfte für das DE- und Scanzentrum Wunsiedel ergab sich 2013 erstmals ein kleines Plus.

Den Status quo, so das Finanzministerium, sichere eine Berechnung, die alle Arten von Personalveränderungen wie Altersabgänge, Versetzungen, Aufstiege, Durchfall- bzw. Verlustquoten, aber auch Teilzeit und Beurlaubung berücksichtigt. Soweit keine aktuellen Zahlen vorliegen, würden für den Ansatz Schwankungsbreiten ausgelotet. Es gelinge im Lauf der Zeit immer besser, diese Schwankungen genauer zu erfassen. Dazu kämen aber ggf. Faktoren von außen, wie die Verlängerung der Wiederbesetzungssperre ab 2011 und die immer noch bestehenden Abbauverpflichtungen, denen die Steuerverwaltung zwar eingeschränkt, aber dennoch unterliegt. Auch der Bedarf des IT-Bereichs müsse weitgehend aus den erfolgreichen Abgängern gedeckt werden. Dazu, so wurde kritisch angemerkt, würden auch die Zuführungen fürs Landesamt und Finanzministerium daraus gespeist. Die Rückführung der Wiederbesetzungssperre und die Stellenmehrungen im Steuerbereich wirkten aber positiv für die folgenden Einstellungen.

„Verlustrate“ während der Ausbildung auf Dauer zu hoch

Blieb als zweites großes Gesprächsthema der große Verlust an Nachwuchskräften zwischen Einstellung und Qualifikationsprüfung in der 3. QuE. Den Ursachen für diese hohen Zahlen nachzugehen und bessere Lösungen zu finden sei aller Mühe wert, so die übereinstimmende Grundaussage aller Beteiligten. Man könne es sich nicht leisten regelmäßig eine hohe Zahl an Nachwuchskräften während der Ausbildungszeit zu verlieren.

Zu hoch, so die HPR-Vertreter, seien die Kosten dafür, angefangen bei den strukturierten Interviews über den Aufwand der Ausbilder und Betreuer in den Ämtern bis hin zur Fachhochschule. Wichtig sei es, das richtige Maß zu finden. Es gehe nicht darum, das Ausbildungsniveau abzusenken.
Diskutiert wurden Veränderungen durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung, aber auch die umfangreichen steuergesetzlichen Änderungen und ihre Wirkung auf die Ausbildung.

Es bestand weitgehend Übereinstimmung, dass die Ausbildung nicht zu sehr akademisch werden und sich an den exotischsten BFH-Fällen ausrichten dürfe. Es gelte Systemverständnis zu vermitteln, mit dem der Nachwuchs in die Lage versetzt werde, sich auch mit den sich ständig verändernden Gesetzen auseinander zu setzen. Einzelfragen und spezielle Rechtsprechung sollten eher in Fortbildungen vermittelt werden.

Nach Aussage des Finanzministeriums bringt der Einstellungstest des Landespersonalausschusses keine wesentlichen über die Bewerbungsnoten hinausgehenden Erkenntnisse bzw. Verschiebungen in der Reihung. Es stellt sich daher die Frage, ob an dem Verfahren festgehalten werden sollte oder ob nicht mit anderen Modalitäten ein Zeitvorsprung für eine Einstellungszusage von Interessenten zugunsten der Finanzverwaltung gewonnen werden könnte.

Auswahl der Aufgaben, Attraktivität der Aufgabenerstellung erhöhen.

Diese Erkenntnis müsse sich auch in den Klausur- und Prüfungsaufgaben durchsetzen. Bei der Jugendvertretung und dem HPR wurde mehrfach Klage geführt über zu umfangreiche, sehr komplexe und leider teilweise auch fehlerhafte Aufgaben. Leider gelingt es immer weniger, lehrerfahrene nebenamtliche Dozenten als Aufgabenersteller zu finden. Eine echte Auswahl der geeignetsten Aufgaben scheitert oft an der geringen Zahl von Entwürfen. Zum einen müsste die finanzielle Anerkennung für die Aufgabensteller verbessert werden, zum anderen an die verstärkte Einbeziehung von Dozenten gedacht werden. Bei der Aufgabenerstellung und Begutachtung müsse konsequent auf die Stoffabgrenzung geachtet werden. Jede falsche Prüfungsaufgabe ist eine zu viel – denn zu viel steht damit auch für die Prüflinge auf dem Spiel!

Bei der Auswahl der haupt- und nebenamtlichen Dozenten sei neben den fachlichen auch die pädagogische Eignung von großer Bedeutung. Zeitnahe Schulungen seien daher unabdingbar. Schließlich wurde an die Forderung des HPR bei den Stellenanforderungen zum Haushalt erinnert, angesichts der steigenden Ausbildungszahlen zusätzliche Stellen für hauptamtliche Dozenten zu schaffen.

Verbesserungen bei der Unterrichtsgestaltung

Keine Ausbildung ist so gut, dass sie nicht verbessert werden könnte. Der HPR hat Forderungen der Jugendvertretung zur Gestaltung der Ausbildung und des Umfelds des Unterrichts aufgegriffen. Zum einen wird das sog. „Vorlesungsmodell“ im Fach „Öffentliches Recht“ als gescheitert betrachtet und sollte beendet werden. Es sind weder die räumlichen noch die technischen Voraussetzungen dafür vorhanden. Die drastische Verschlechterung der Klausur- und Prüfungsergebnisse seit Einführung des Modells spricht eine deutliche Sprache. Einheitliche bindende Skripte für alle Prüfungsfächer werden schon seit langem gefordert. Damit erhielten auch neue nebenamtliche Dozenten eine wertvolle Hilfestellung. Es scheint überlegenswert, den EDV-Unterricht an der Fachhochschule mehr in Richtung E-Learning bzw. in den Praxisteil zu verlagern.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass alle am Gespräch Beteiligten großes Interesse an einer Verbesserung der Ausbildung und des Umfeldes zeigten und die Übermittlung konkreter Verbesserungsvorschläge zusagten, die in einer nächsten Gesprächsrunde erörtert werden sollen.

Binnendifferenzierung

Am 22. Mai 2013 wurden verschiedene Änderungen im Leistungslaufbahngesetz verabschiedet, u.a. die Binnendifferenzierung, über die wir bereits mehrfach berichtet haben.

Die Regelung tritt rückwirkend zum 1.1.2013 in Kraft und ist maßgebend bei allen Beurteilungen, deren Stichtag nach dem 1.1.2013 liegt. In der Finanzverwaltung ist die Gruppe 3 (BesGr A 12 bis A 16) betroffen. Auf unser Drängen wurden Überlegungen, die Neuregelung bereits früher anzuwenden, fallen gelassen. Es ist geplant, die Binnendifferenzierung bei Auswahlentscheidungen für die Vergabe höherwertiger Dienstposten und Beförderungen ab dem 1.1.2014 anzuwenden. Dazu sind Änderungen bei den Beurteilungs- und Beförderungsgrundsätze vorgesehen.

Die im Gesetz festgelegten, nach Aufgaben orientierten wesentlichen Kriterien (Superkriterien) sind:

  • bei sachbearbeitender Funktion Fachkenntnisse und Entscheidungsfreude
  • Beamte mit sachbearbeitender Funktion, die für Führungsaufgaben in Frage kommen: Fachkenntnisse, Entscheidungsfreude und Führungspotential
  • bei Führungsfunktion: Führungserfolg und Führungspotential

Mit Zustimmung des jeweiligen Ministeriums können bei Bedarf andere oder weitere Kriterien herangezogen werden. Im Vorfeld bestand jedoch Übereinstimmung mit dem Finanzministerium, in der Finanzverwaltung grundsätzlich die gesetzlichen Kriterien heranzuziehen. So wird es in der Steuerverwaltung gehandhabt.
Der HPR hat in einer Besprechung mit Vertretern des Finanzministeriums Bedenken gegen eine zahlenmäßige Ausweitung der Superkriterien in einzelnen Ressortbereichen, insbesondere bei der Schlösser- und Lotterieverwaltung, im Bereich der IMBY, aber auch im LfF, geltend gemacht. Leider sind diese Festlegungen, anders als im Steuerbereich, ohne vorherige Einbeziehung des HPR erfolgt.

Eine größere Ausweitung führt nach Auffassung des HPR zu einer „Scheingenauigkeit“. Wichtig sei, so der HPR, die wesentlichen, die Beurteilung tragende, Einzelmerkmale besonders herauszuheben, wie es im Gesetz ja auch zum Ausdruck kommt. Sollten dies in einzelnen Bereichen andere als die gesetzlich festgelegten sein, könne der HPR dies bei entsprechender Begründung durchaus mittragen.

Es wurde zugesagt, auf die „erste Runde“ der Beurteilung ein besonderes Augenmerk zu richten und im Bedarfsfall nachzusteuern.

Verteilung der Nachwuchskräfte

Die Personalzuführung nach der diesjährigen Steuerinspektorprüfung in die Außendienste hat bekanntermaßen zu massiver Kritik der Personalvertretung geführt. Die vom Finanzminister in Aussicht gestellte Zuführung von zumindest einigen Kräften für den Innendienst wurde im Vollzug nicht umgesetzt. Der HPR hat dies erneut kritisiert. Er hat vor allem schon jetzt davor gewarnt, angesichts der Personalsituation im Innendienst weitere Personalverschiebungen zugunsten der Außendiente anzudenken. Dies würde auf die massive Ablehnung der Personalvertretungen stoßen.