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HPR Bericht November 2020

Der monatliche Bericht aus dem HPR von Hermann Abele und Florian Köbler

Qualifikationsprüfung 2. QE – Steuerverwaltung +++ Qualifikationsprüfung 3. QE – Steuerverwaltung +++ Dienstvereinbarung zur Telearbeit +++ Digitale Personalakte -Bayern (DiPA) – Pilotierungsstart +++ Einrichtung eines Schulrechenzentrums im IT-Dienstleistungszentrum des LDBV +++ Maskenpflicht im Unterricht +++ Überarbeitung des Maskenschutzkonzeptes für Behörden +++ Anwärtereinstellung in der 2. QE – Landesamt für Finanzen +++ Ausbildungsqualifizierung für die 3. QE – Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik +++ Zweite Stufe der Behördenverlagerung – Auswirkung auf die Steuerverwaltung

Qualifikationsprüfung 2. QE – Steuerverwaltung

Von den 584 Kolleginnen und Kollegen, die an der diesjährigen Qualifikationsprüfung der zweiten QE teilgenommen haben, waren 520 erfolgreich. Die Leistungen liegen insgesamt auf einem vergleichbaren Niveau zum Vorjahr. So absolvierten ca. 45 Prozent der Prüfungsteilnehmer/innen die Prüfung mit der Note „sehr gut“ bzw. „gut“. Die vorläufige Durchfallquote beträgt 10,96 Prozent (Vorjahr 12,52 Prozent). Das Ergebnis der Wiederholungsprüfung steht noch nicht fest. Allen erfolgreichen Absolventen herzlichen Glückwunsch und einen guten Start in der neuen Stelle!

Qualifikationsprüfung 3. QE – Steuerverwaltung

An der Prüfung haben 497 Laufbahnbewerber und 29 Beamte in Ausbildungsqualifizierung teilgenommen. Das vorläufige Ergebnis der Qualifikationsprüfung der dritten QE hebt sich mit einer Durchfallquote von 7,79 Prozent deutlich vom Vorjahr (18,04 Prozent) ab. 23,5 Prozent der Teilnehmer/innen erreichten die Note „gut“ (Vorjahr 11,49 Prozent). Die Note „sehr gut“ blieb in diesem Jahr jedoch unbesetzt. Auch hier stehen die Ergebnisse der Wiederholungsprüfung noch aus. Allen erfolgreichen Absolventen herzlichen Glückwunsch und einen guten Start in der neuen Stelle!

Dienstvereinbarung zur Telearbeit

Der Hauptpersonalrat und das Ministerium haben die Eckpunkte einer neuen Dienstvereinbarung zur Telearbeit erörtert. Die angestrebte neue Dienstvereinbarung soll keine bloße Weiterentwicklung der bis dato gültigen Dienstvereinbarung sein, sondern vielmehr einen weitreichenden Neuansatz darstellen. Beide Seiten haben das Ziel, dass die neue Dienstvereinbarung zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Ebenso besteht Einverständnis darüber, dass die tatsächliche Anwendung der neuen Dienstvereinbarung von der Geltung des Gesamt-FMS Corona und der damit weiterhin geltenden Möglichkeit der freiwilligen Telearbeit überlagert wird.

Digitale Personalakte -Bayern (DiPA) – Pilotierungsstart

Der Hauptpersonalrat hat der Pilotierung der DiPA am Landesamt für Finanzen, am LSI und am LDBV zugestimmt. Die Pilotierung startet am 30. November 2020 am LDBV und wird schrittweise ausgebaut. Die endgültige Implementierung der DiPA soll bis Mitte 2023 erfolgen. Der Hauptpersonalrat wird im Lenkungsausschuss eingebunden und über die weiteren Fortschritte des Projekts informiert.

Einrichtung eines Schulrechenzentrums im IT-Dienstleistungszentrum des LDBV

Der Hauptpersonalrat hat die Pläne zur Einrichtung eines Schulrechenzentrums im IT-Dienstleistungszentrums mit dem Ministerium erörtert. Das Schulrechenzentrum untergliedert sich in sieben Teilprojekte (E-Mail für Lehrer – Identitätsmanagement – Cloudspeicher für Noten im geschützten Behördennetz – Cloudspeicher für Lehrunterlagen – Videokonferenzen für Lehrer – mebis Lernplattform – Support).
Der Hauptpersonalrat sieht vor allem im Projekt „Videokonferenzen für Lehrer“ die Chance, eine ressortübergreifende, einheitliche und sichere Software für Videokonferenzen zur Verfügung zu stellen.

Maskenpflicht im Unterricht

Der Hauptpersonalrat wurde darüber informiert, dass unter Verweis auf §24 S.2. Nr. 2 der siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine Maskenpflicht im Unterricht (auch für Dozenten) besteht, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 35 überschritten wird oder vor weniger als sechs Tagen noch überschritten worden ist.
In Einzelfällen kann regional auch bei einem Inzidenzwert von unter 35 eine Maskenpflicht angezeigt sein, wenn die Bewertung des Infektionsrisikos dies erfordert. Die Abwägung der Verhältnismäßigkeit obliegt in diesen Fällen allerdings der Dienststellenleitung vor Ort.
Zur Wahrung der Chancengleichheit ist bei der Durchführung von Klausuren oder Prüfungen an mehreren Orten eine einheitliche Vorgehensweise/Anordnung erforderlich.

Überarbeitung des Maskenschutzkonzeptes für Behörden

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen wurde das Maskenschutzkonzept für Behörden angepasst. Aus Sicht des Hauptpersonalrats erfordert die konsequente Umsetzung der Maskenpflicht allerdings auch das Vorhalten von Einwegmasken für Besucher/innen bzw. eine adäquate Ausstattung aller Beschäftigten mit einer Mund-Nasen-Bedeckung. Vor diesem Hintergrund hat sich der Hauptpersonalrat an das Ministerium gewandt und zusätzliche finanzielle Mittel für die nachgeordneten Dienststellen beantragt.

Anwärtereinstellung in der 2. QE – Landesamt für Finanzen

Die Einstellungsermächtigung für die 2. QE im Bereich des LfF wurde auf 97 Bewerber/innen erhöht. Die Erhöhung ist für die Einstellung eines zusätzlichen Bewerbers für die Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen (Oberbayern) erfolgt.

Ausbildungsqualifizierung für die 3. QE – Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik

Mit Bekanntmachung des StMFH vom 2. November 2020 wurden die Zulassungsvoraussetzungen und die Modalitäten zum Zulassungsverfahren für die Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der dritten QE in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik (Verwaltungsinformatik) veröffentlicht.
Das Zulassungsverfahren soll am 16. März 2021 am Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung der HföD durchgeführt werden.

Zweite Stufe der Behördenverlagerung – Auswirkung auf die Steuerverwaltung

Am 15. Januar 2020 kündigte der Bayerische Ministerpräsident überraschend eine zweite Stufe der Behördenverlagerung an (siehe bfg-Mitgliederzeitschrift Ausgabe 1-2/2020). Die Steuerverwaltung ist insbesondere mit der Gründung eines für Grundsteuer zuständigen Finanzamts im Raum Zwiesel (300 Beschäftigte) und mit der Verlagerung einer Bearbeitungsstelle des Finanzamts München in den Raum Schweinfurt (300 Beschäftigte) betroffen. Seitdem laufen ressortintern die vorbereitenden Planungen, die jedoch erst mit dem noch ausstehenden Ministerratsbeschluss endgültig umgesetzt werden können.
Das Ministerium hat dem Hauptpersonalrat den derzeitigen Stand der Planungen mitgeteilt und ist dabei auf eine zentrale Forderung des HPR eingegangen. So konnte erreicht werden, dass sowohl der Aufbau der Bearbeitungsstelle Schweinfurt als auch die Errichtung des für die Grundsteuer zuständigen Finanzamtes in Zwiesel zeitlich gestreckt erfolgen soll. Weiterhin steht fest, dass die Bearbeitungsstelle Höchstädt des Finanzamtes München für die Feststellung der Münchner Grundsteuerausgangsbeträge bestehen bleibt. Ohne diese Zusagen wäre eine personalverträgliche Umsetzung der Verlagerungen ohne Zwangsversetzungen nicht realisierbar.
Konkret bedeutet dies, dass das neue „Grundsteuer-Finanzamt“ Zwiesel, das neben Zwiesel als weiteren Standort Viechtach erhält, in mehreren Schritten bis zum Jahr 2025 aufgebaut werden soll. Bis zu diesem Jahr bleiben auch die bestehenden Bewertungsstellen an den bisherigen Finanzämtern erhalten. Ab dem Jahr 2025 soll die Einheitsbewertung bei den Finanzämtern Schritt für Schritt wegfallen und dort letztlich nur noch die Bedarfsbewertung verbleiben.
Angesichts der 6,5 Millionen Feststellungserklärungen, die zwischen dem 1.1.2022 bis zum 1.1.2025 zu bearbeiten sind, wird der Finanzverwaltung in diesem Zeitraum nicht nur die Behördenverlagerung sondern auch die Umsetzung der Grundsteuerreform abverlangt – eine Herkulesaufgabe, die ohne zusätzliches Personal nicht zu bewerkstelligen wäre. (Siehe hierzu auch bfg-Mitgliederzeitschrift Ausgabe 5/2019)
Die Bearbeitungsstelle Schweinfurt soll einen Teil der Allgemeinen Veranlagungsstelle und die dazugehörenden Rechtsbehelfsstellen der Abteilung I des Finanzamts München erhalten. Die neue Bearbeitungsstelle soll ebenfalls in vier Schritten aufgebaut werden, das technische und organisatorische Feinkonzept wird derzeit allerdings erst erarbeitet. Im ersten Schritt wird die Unterbringungsfrage zu lösen sein; es ist angedacht, Platz für rund 80 Personen zu finden.